Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Es gibt auch andere Argumente und Meinungen  (Gelesen 26795 mal)

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Offline Hennessy

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Es gibt auch andere Argumente und Meinungen
« Antwort #15 am: 10. Dezember 2004, 23:16:05 »
Qualitativ ohne weiters möglich:

1. der Einstandspreis nach BAFA ist ein Gesamtpreis für die Versorgung von Kraftwerken, Industrie, Gewerbe und Haushalten. Das dieser Preis nicht für die Versorgungsstruktur eines Einfamilienhauses im Winter gilt, dürfte offensichtlich sein

2. Erdgassteuer = 0,55 Ct./kWh

3. Transport im Hochdrucknetz (Netznutzung inkl. Marge/Eigenkapitalverzinsung)

4. Transport im Verteilnetz (Netznutzung inklusive Konzessionsabgabe an die Kommune und  Marge/Eigenkapitalverzinsung)

Die Kosten der Stufen 3. und 4. muss man sich je nach Transportweg zusammenrechnen - die entsprechenden Netznutzungsentgelte sind von den einzelnen Unternehmen im Internet veröffentlicht.

Nach Verabschiedung des neuen Energiewirtschaftgesetzes und der dazugehörigen Verordnungen, wird ie Errechnung von 3. und 4. deutlich einfacher.

Problematisch ist der Punkt 1 - wie bekomme ich hier einen Preis für das Verbrauchsverhalten im Einfamilienhaus: im Winter viel - im Sommer so gut wie nix! Dann kommt die Steuer und zweimal ein teures Leistungsnetz mit einer Marge bzw. einem Zinsfaktor auf das eingesetzte Kapital. Wenn ich das Gas kaufe, kommt vom Händler alles auf einmal - was mache ich damit bis ich es im Winter brauche? Habe ich einen Speicher (Zusatzkosten!)?

Die Erdgastankstelle als Abfüllstation habe ich mal weggelassen, da der Transport von 200bar-Druckbehältern nicht ganz praktikabel ist. Außerdem kommt die Erdgastankstelle auch nochmal mit 200.000 €uros als Investition obendrauf. Aber wenn ich die Netze nutze, kann ich bis zum Haus durchleiten,  da die Nutzung des Endverteilernetzes pauschal bezahlt wird, ist es unabhängig von der Weglänge.

Hilft das weiter?

Offline heinbloed

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« Antwort #16 am: 11. Dezember 2004, 01:39:39 »
Da es keinen gerechten Preis im Wettbewerb gibt(vergl.Beitraege v.Hennessy) stellt sich die Frage nach dem ungerechten PreisWie hoch muss der Preiss von Erdgas sein um saemtliche verursachten Kosten darzustellen?
Auf den ungerechten Preis von anderen Energietragern kommen wir spaeter....
Bei der Kalkulation dieses ungerechten-aber doch kalkulierbaren- Preises muesste ja eine Zahl zur Verfuegung stehen,oder hat hier keiner einen Gedanken dran verschwendet?

Offline RR-E-ft

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« Antwort #17 am: 11. Dezember 2004, 02:48:04 »
Die Frage, ob es einen \"gerechten\" Preis für ein Gut gibt, ist mehr ein philosophischer.

Hergeleitet aus der Verpflichtung aus § 1 Energiewirtschaftsgesetz zur preisgünstigen, d. h. so billig wie möglichen Versorgung mit leitungsgebundener Energie ergibt sich, dass der eigene Gewinn, die Marge nicht sehr hoch sein darf. Ich würde allenfalls 7 % für angemessen erachten.

Und die Frage die sich dabei stellt ist die nach den tasächlich zu deckenden Kosten.

Jedoch sieht das Versorgungsunternehmen auf der letzten Stufe diese Kosten bisher auch nicht, weil ja schon der Vorlieferant ein Geheimnis daraus macht, welche Kosten er mit seinen Preisen abzudecken hat.

Es bedarf einfach einer größeren Transparenz in Bezug auf die Preise.

So sollten \"Steuern und Abgaben\" am Preis wie auch die Durchleitungsgebühren/ Netznutzungsentgelte gesondert aufgeführt werden. Dann würde schon vieles transparenter.

Und auch eine Strategie, nach der Liberalisierung durch drastische Erhöhung der Netznutzungsentgelte den Wettbewerb zu behindern, wie sie wohl auf dem Strommarkt zu verzeichen ist, wäre dann für den Kunden erkennbar.


Der Kunde könnte auch ganz klar ausmachen, wieviel das Gas selbst an seinem Preis ausmacht, also ohne die Netznutzung und ohne Steuern...

Dann wäre dem Kunden selbst bei Ölpreisbindung die jetzige Preisrunde viel einfacher nachvollziehbar zu erklären.

Um diese Transparenz geht es, die schlussendlich auch im Interesse der Versorger liegen muss, weil diese Akzeptanz für die Preise schafft und   zudem die Versorger nicht immer komplett \"die Hose runter lassen\" müssen.

Denn die Netznutzung hat sich doch durch die Ölpreisbindung nicht verteuert. Oder gibt es da auch noch Preisformeln?

@Hennessy

Vielen Dank für die Erklärung zu meinem Gedankenspiel.
 
Was, wenn ich einen Tanklastzug hätte, diesen für den Transport und als Speicher benutze und deshalb ab deutscher Grenze ohne das Netz auskommen könnte?


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
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Offline Hennessy

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« Antwort #18 am: 11. Dezember 2004, 14:30:08 »
Nochmal: Erdgas hat durch die Bindung an Heizöl keinen Kosten- sondern einen anlegbaren Marktpreis!!!!

Das Prinzip ist doch einfach: Der Preis von Erdgas richtet sich nach einer vergleichbaren Leistung am Markt  und die wird durch Heizöl abgebildet.

Das wird sich übrigens auch in den zu erwartenden Urteilen bzgl. 315 BGB bei Bewertung der Billigkeit widerspiegeln.

@RR-E-ft
Ohne Netze, d.h. unter Vernachlässigung von Mrd.€uros an Investitionen und Konzessionsabgaben etc., wird es mir zu hypothetisch. Der Schlüsssel zum Verständnis der Preise steht oben, natürlich nicht der Schlüssel zur Akzeptanz.

Gruß

Offline RR-E-ft

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« Antwort #19 am: 11. Dezember 2004, 22:25:38 »
@Hennessy

Das ist genau – nicht nur aus meiner Sicht – der Systemfehler, den sich eine ganze Branche leistet:

§ 1 Energiewirtschaftsgesetz verlangt eine preiswürdige Versorgung mit leitungsgebundener Energie, d. h. Leistungserbringung so billig wie möglich.


Dieses Kriterium der Billigkeit, nicht im Sinne von § 315 BGB, sondern im Sinne von § 1 Energiewirtschaftsgesetz kann nur erfüllt werden, wenn sich die Preise an den tatsächlichen Kosten der Leistungserbringung orientieren.

Im Strombereich gibt es diese Kostenorientierung auch bereits, jedoch wird auch dabei nicht auf die tatsächlichen, sondern oftmals auf kalkulatorische Kosten abgestellt.

Streitpunkt sind dabei gerade die Kalkulationsgrundlagen für die Netznutzungsentgelte, die z.B. oftmals kalkulatorische Wagniszuschläge enthalten, obschon auch Kosten schon Kosten von Risikoversicherungen eingerechnet werden (Fall TEAG im Bundeskartellamtsverfahren).

Die Preisfindungsprinzipien für die Netznutzungsentgelte gem. Anlage 5 der bisherigen  sog. Verbändevereinbarung Strom II plus sind deshalb ungeeignet und dürfen aus meiner Sicht nicht in das jetzige Gesetzgebungsverfahren übernommen werden. Der Gesetzgeber muss den Ordnungsrahmen neu vorgeben.

Wegen der Wesentlichkeitsgarantie des Grundgesetzes darf  dies auch nicht dem Verordnungsgeber überlassen bleiben, der versucht sein könnte, bei der Energiewirtschaft einfach abzuschreiben. Letztere Besorgnis kommt nicht von ungefähr.

Immerhin hat ja in letzter Zeit ein reger personeller Austausch aus dem Bundeswirtschaftsministerium in die Energiewirtschaft stattgefunden. Allein durch Stromdeputate wird heute ersichtlich, welche freigestellten EVU- Mitarbeiter an entscheidender Stelle im Politikbetrieb mittun.  Zum Zustandekommen der vorgenannten Verbändevereinbarung gibt es einen interessanten Beitrag in „Die Zeit“ vom 08.03.2003 (online verfügbar).    

Wegen der Kostenorientiertheit im Strombereich werden die höheren Gaspreise dort bei den Preisgenehmigungsverfahren als höhere Brennstoffeinsatzkosten zu berücksichtigen sein. Hoffentlich fällt die Mineralölsteuerbefreiung für Erdgas in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ab 01.01.2005 dabei nicht unter den Tisch.

Im sogenannten  K- Bogen werden diese Kosten einfach „en bloc“ aufgeführt, ohne dass grundsätzlich nach der Berechtigung dieser Kosten gefragt wird. Auch dieses Verfahren wird zu ändern sein.


Die Erdölwirtschaft hat die Erdgasfelder erschlossen und natürlich kein Interesse an der Konkurrenz des Erdgases zum Erdöl, deshalb wohl die Preisbindung. Zwingend ist diese Kopplung nicht und über die Erklärung des Widerspruches zur BAFA- Statistik darf man gespannt sein.
 
Das Prinzip des „Anlegepreises“ ist deshalb nach meiner Auffassung beim Erdgas nicht geeignet.

Es verhindert schon den Wettbewerb zwischen den einzelnen Primärenergieträgern.

Als privater Haushalt kann ich ggf. zwischen verschiedenen Energieträgern für die Heizung substituieren, nämlich Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, Kohle, Holz, wenn ich nur die verschiedenen Verbrennungsanlagen vorhalte, was in der Regel wirtschaftlich schon nicht sinnvoll ist. Heizstrom scheidet für mich wegen der Umweltbilanz aus.

Ein solcher Parallelbetrieb wird aber dann vollends sinnlos, wenn die Preise des einen Energieträgers an den Preis eines anderen gekoppelt werden. Eine Substitution zwischen Heizöl und Erdgas ist dann für den Verbraucher nicht geeignet, der Preisentwicklung auf einem Teilmarkt auszuweichen und diese durch Substitution auszugleichen.

Die Preisentwicklung beim Öl hat natürlich auch mit den internationalen Entwicklungen im Arabien zu tun. Bei der Leistungserbringung von Erdgaslieferungen spielen diese Entwicklungen gar keine Rolle, wohingegen die Entwicklung in der Ukraine wegen des bisherigen Verlaufs der Pipelines sehr wohl eine Rolle spielen könnte.

Müssten deshalb bei einer Entwicklung der Ölpreise wie etwa im Jahre 1973 die Erdgaspreise nicht in schwindelerregende Höhen streben, obschon das Erdgas im weitesten Sinne eigentlich in Europa gefördert wird und deshalb eigentlich dem Einflussbereich der OPEC entzogen sein sollte?  

Ich habe bisher gelernt:

1.   

Die Preise für das Erdgas werden vollkommen unabhängig von den tatsächlichen Kosten der Leistungserbringung gebildet, wodurch für das Kriterium der Preisgünstigkeit nach § 1 Energiewirtschaftsgesetz bisher jedweder objektiver Prüfmaßstab fehlt.

2.   

Die Preise für das Erdgas richten sich nicht einfach nach den Heizölnotierungen an bestimmten Marktorten nach amtlichen Statistiken, sondern wohl nach den aktuellen Heizölpreisen im Versorgungsgebiet des Erdgasversorgers, wobei ein Schwellenabstand zwischen Erdgas und leichtes Heizöl berücksichtigt wird.

Dies wäre wohl problematisch, wenn etwa der selbe Konzern auf dem selben regionalen Markt als marktbeherrschendes Unternehmen auch die Preise für die alternativen Primärenergieträger Heizöl und Kohle bestimmt.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
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Offline Hennessy

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« Antwort #20 am: 15. Dezember 2004, 17:35:08 »
Es ist schade, dass scheinbar viele forumsbesucher die Beiträge hier lesen, sich aber nur wenige daran beteiligen.

Oftmals ist nicht nur wichtig wie sich der Sachverhalt darstellt, sondern auch mit welchem Gefühl die Diskussion wahrgenommen wird. Das würde mich (unabhängig von Ablehnung/Bestätigung) interessieren. So sieht es langsam nach einer Diskussion von Fachblinden aus.

Schade!

Schöne Grüße

Offline Cremer

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« Antwort #21 am: 15. Dezember 2004, 19:38:29 »
@ Hennessy

Ich hatte doch nachgefragt, wie Kalkulationen sich aus welchen Faktoren zusammensetzen bzw. wie Lieferverträge beschaffen sind. Ich will nicht gleich absolute Preise wissen, da gebe ich Ihnen recht, dass die Versorger die nicht ohne Grund veröffentlichen.

Langjährige Verträge mit Laufzeiten von ca. 20 Jahren sind doch auch in dieser Versorgerbranche nicht mehr zeitgerecht. Dann sollten auch Verträge gekündigt werden, die nicht die vereinbarte Laufzeit erreichen. Da sollte man doch nicht zu konservativ sein, auch bei Objekten dieser Größenordnung.

Gerade Sie, ich schätze Sie als einen von der kaufmänisch/vertraglichen Seite ein, wissen das nur zu gut.

Lieferverträge setzen sich doch zusammen aus einem Grundlastpreis, der mag preislich fixiert sein, und vor allem aus vereinbarten Liefermengen in vereinbarten Zeiträumen. Spitzenlastentnahmen werden besonders hoch bepreist. Die Versorger haben doch das Bestreben, so gleichmäßig wie möglich einen Gasbezug von den Lieferanten Niederlande und Russland herzustellen. Dann sind die Preise am optimalsten.

Nicht umsonst werden große Erdgasspeicher weiter unterhalten. Nach 15
Jahren Entspannung gibt es keine Krisenbevoratung für 90 Tage mehr. Große Gasspeicher wie bei der GASAG in Berlin ( ca. 700-800 Meter tief bei 120 bar Druck) haben Kapazitäten um 660.000 Haushalte ein Jahr! mit Gas versorgen zu können. Diese dienen ausschließlich um die Lastspitzen im Winter abzufangen. Die Speicher werden im Sommer wieder gefüllt Sie dienen einzig allein dazu, keine Gasbezugsschwankungen bei den Lieferländern zu erzeugen.

Das gleiche spiegelt sich auf der Stromseite. Nachspeicherheizungen haben nachts günstige Tarife und sonst wird z.B. bei größeren Lastentnahmen bei Haushalten auch die 96-Stunden Zählung angewendet.

Nun, einige Anhaltspunkt oder Aspekte oder Richtungen könnten Sie schon nennen, wie sich Verträge gestalten. Ich gebe Ihnen recht -ich lese das Forum auch erst seit ca. 2 Monaten- dass in dem Forum die Beteiligung von qualifizierten Beiträgen zu wünschen übrig läßt. Aber sehen Sie, viele Leser fragen einfach aufgrund von Unwissenheit nach, wie sie sich verhalten sollen. Mir hat es jedenfgalls eine Menge geholfen und ich weiß jetzt wie ich weiter vorgehen werde. Einige wenige outen sich auch negativ. Oder wie es in einem solchen Forum üblich ist, sie stellen sich anders dar als sie sind (was ich von Ihnen nicht annehme).
MFG
Gerd Cremer
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Offline wopeni

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« Antwort #22 am: 15. Dezember 2004, 20:46:28 »
Guten Tag,
ich bin ganz neu dem Bund beigetreten, finde die Diskussion zwar interessant, doch hilft sie mir in meiner Situation nicht so recht weiter.

Hier mein Problem:
Ich bin erst seit 2 Jahren, nach Kauf eines anderen Hauses und Austausch der alten Ölheizung gegen eine moderne Gasheizung, Erdgaskunde der Thüga AG (Erdgas Allgäu – Oberschwaben).  Seit Erhalt der zweiten Jahresrechnung im September 2004 ist mein Verhältnis zu Gas aber insbesondere zum Lieferanten Thüga getrübt bzw. gestört. Dies veranlasste mich nun Mitglied im Bund der Energieverbraucher zu werden.

Die Jahresrechnung 2004 war ein Schock! Abgesehen davon, daß wir trotz weitreichender Maßnahmen zur Verbrauchsreduktion (Einbau eines 9,5 Kw Heizkamines in 9/03, Erneuerung großer Fensterelemente im Wohn- u. Essbereich, Haus- und Terrassentüren mit günstigeren K-Werten), soll unser Verbrauch um 30,2 % (kwh) gestiegen sein. Die Kostensteigerung betrug aufgrund von Preisveränderungen gar 37,3 %.
Die Thüga hatte auf meine schrftl. Reklamation hin nur die Erklärung, daß wohl unser Heizverhalten sich so stark verändert habe. Sowohl 2 verschiedene Heizungsbauer, als auch unser Architekt halten einen 30 % Mehrverbrauch für ausgeschlossen.  

Meine Versuche die Abrechnung zu verstehen und zu analysieren waren relativ erfolglos. Zusätzliche Erklärungen und Informationen, wie Gradtagstabellen etc., zu erhalten war nur mit entsprechenden Nachdruck möglich.
Die Form der Abrechnung, Z- Zahl / Brennwert und Gewichtung, scheint schon fast gewollt undurchsichtig und läßt dem Lieferanten sehr viele Möglichkeiten. Da wird mit Preissenkungen argumentiert, die zum Vorteil des Verbrauchers sind und sich positiv in der Abrechnung niedergeschlagen haben. Ich  konnte nur feststellen, daß die Abrechnungsperiode mit dem reduzierten Preis auf den Zeitraum Mai  - September fiel, aber 96,1 % der Jahreskosten aus der teuren Periode kamen. Und ganz beiläufig kommt in einem meinerseits geforderten Antwortschreiben dann der Hinweis auf eine leider unumgängliche Preisanpassung just zum Beginn der neuen Heizphase.  Inzwischen bin ich zwar etwas schlauer, nicht zuletzt durch die Informationen aus energieverbraucher.de und die in letzter Zeit häufigen Medienberichte, doch das Verbrauchsproblem ist noch nicht gelöst. Allerdings habe ich die Abrechnung an das Landesgewerbeamt zur Prüfung geschickt.

Nach der zwischenzeitlich erfolgten neuerlichen Preiserhöhung zum 01.11.2004 um weitere 8,1 % beträgt die Steigerung seit Anfang 2003 nun über 14 %. Die Informationspolitik der Thüga ist auch hier mehr als kundenunfreundlich, Gaspreisänderungen werden nur über die Tageszeitung kommuniziert. Es gibt, wie ich jetzt weiß, aber Lieferanten, die ihre Kunden noch schriftlich informieren und um Mitteilung des Zählerstandes bitten. Deren Abrechnungen sind vergleichsweise auch wesentlich transparenter.

Ich habe jedenfalls Einspruch eingelegt und mich lediglich mit 2,7 % Erhöhung einverstanden erklärt. Das thüga Antwortschreiben versuchte neuerlich die Erhöhung mit der Preisbindung und den entsprechend gestiegenen Gestehungskosten zu rechtfertigen. Meinen Vorschlag bezeichnete man als unzulässige Zurückbehaltung. Darüber hinaus  wurden m. E. mit Ausführungen über die Situation auf den Märkten in Großbritannien und den USA nur Ablenkungsmanöver gestartet.

Meine Antwort darauf war ein erneuter Widerspruch, Korrektur der Einzugsermächtigung und Hinweis darauf, daß sowohl  Landeseichamt, als auch Bund der Energieverbraucher eingeschaltet werden und die Forderung gerichtlich durchgesetzt werden müßte, sofern Thüga nicht auf mein entgegenkommendes Angebot eingeht. Mal sehen was nun passiert.

Wer hat denn bereits Erfahrungen mit thüga, bzw. wer fühlt sich ebenfalls über den Tisch gezogen?

Gruß

Wopeni

Offline Cremer

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« Antwort #23 am: 15. Dezember 2004, 21:45:00 »
@ Wopeni

Zwei Dinge sind mir nicht klar:
1.) Wie kommen Sie auf eine akzeptierte Erhöhung von 2,7%, wo doch alle gemäß §3125BGB nach Billigung nur 2% mehr akzeptieren?
2.) Haben Sie einen Gaskessel mit 9,5 KW Leistung? Die Angabe als \'Heizkamins\' ist nicht schlüssig.
3.) Ihre Angabe \'soll unser Verbrauch um 30,2 % (kwh) gestiegen sein\' ist ebenso nicht schlüssig. Entweder haben 30,2% Mehrverbrauch gegenüber ? vorher (letzte Heizperiode)  oder der Verbrauch ist um 30,2 kwh in welchem Zeitraum gestiegen? Für einen Jahresverbrauch wäre das nicht viel.

Sie müssen zwischen einer Leistung mit der Angabe in KW des Gaskessel, richtig des Gasbrenners, unterscheiden zu einem Leistungsbezug in einem definierten Zeitraum, der in kwh angegeben wird (Rechnung). Gemessen wird am Zähler das Gas immernoch in Kubikmeter (m3). Mit dem Brennwertfaktor (kwh/m3) wird die Kubikmeterangabe in kwh umgerechnet und ergibt dann mit dem Preis/kwh (ct/kwh) den Endpreis.

Der Brennwert variiert ebenfalls und wird monatlich durch den Gasversorger anhand von Messungen der L-Gasqualität festgelegt.  Die Erdgase mit unterschiedlichen Brennwerten, resultierend von den verschiedenen Lager-/Förderstellen werden gemischt bzw. kauft der Gasversorger entsprechend ein.

Hat vielleicht etwas weiter geholfen

Viele Grüße aus Bad Kreuznach
MFG
Gerd Cremer
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Offline wopeni

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« Antwort #24 am: 16. Dezember 2004, 13:38:56 »
Hallo Cremer,
zunächst vielen Dank für die rasche Reaktion.

Hier nun die ergänzenden Informationen:

1. Die 2,7 % ergaben sich durch den auf  3,80 Ct/kwh gerundeten,  
und  meinerseits zu akzeptierenden, Preis .

2. Heizkamin ist die Bezeichnung des Herstellers für den zusätzlich
eingebauten Kaminofen (ähnlich Kachelofen) , der zur Überbrückung von kühlen Tagen im Sommer, sowie für die Übergangszeiten in Frühjahr und Herbst mit Brennholz beheizt wird und so die Inbetriebnahme des Gas-
brenners erspart. Die Brennerleistung der Gasheizung beträgt übrigens 18 Kw.  

3.  Natürlich sind die 30 % Steigerung auf den Jahresverbrauch an
Kilowattstunden bezogen, u. z. auf die exakt gleiche Anzahl Tage gerechnet. In Zahlen: 42.861 kwh in  2004 zu 32.920 im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Gemessen an den beschriebenen Maßnahmen zur Energieeinsparung ist das doch eine exorbitante Verbrauchssteigerung.

Der Unterschied zwischen cbm und kwh ist mir inzwischen geläufig. Nachdem aber auf Basis der kwh die Kosten-berechnung erfolgt, habe ich auch darauf den Vergleich aufgebaut. Logischerweise ist der cbm Verbrauch als Grundlage der Umrechnung in kwh auch entsprechend gestiegen.

Was mich so aufregt:
Mein Lieferant Thüga hat nach meinem Empfinden gar kein Interesse daran, daß der Verbraucher die Abrechnung nachvollziehen kann. Die fehlende Transparenz erleichtert es an den diversen Rädchen zu drehen und damit das Unternehmensergebnis zu optimieren. Die Vorgehensweise und das inzwischen gezeigte Verhalten sind nicht geeignet, mein Vertrauen zu stärken, eher Mißtrauen zu schüren. Kein Wunder, wenn mir dann Zweifel an der Seriösität der Thüga kommen. Oder ist das alles normal und in Ordnung wie das läuft? Fehlt mir vielleicht die Erfahrung und ein dickeres Fell?
Die ganzen Diskussionen und Aktivitäten sprechen eher dafür, daß ich nicht alleine stehe mit meinem Frust!

Gruß vom Bodensee

Offline Cremer

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« Antwort #25 am: 16. Dezember 2004, 17:18:16 »
Hallo Wopeni
 
Rechnungen und gerade diejenigen von Energielierferanten (Wasser, Strom, Gas, Grundbesitzabgaben wie Müllentsorgung) müssen lesbar und verständlich für den Bürger sein. Sollte dies nicht der Fall sein, würde ich die Rechnung zurückweisen, d.h. zurücksenden und um eine verständliche Abrechnung bitten. Ich würde auch den Begriff Seriosität ins Spiel bringen.  Zahlen Sie einen gewissen Abschlag an der Jahresrechnung, ca, 80%, mit dem Hinweis, wenn nachvollziehbare Abrechnungsmodien vorliegen, wird der Restbetrag geleistet. Damit zeigen Sie an, dass Sie zahlungswillig sind und somit der Anspruch auf eine einstweilige Verfügung oder Lieferstopp-Androhung  des Versorgers nicht gegeben ist.

Berücksichtigen Sie bitte den Unterschied der Liefermenege 2003 zu 2004, dass diese auch auf die unterschiedlichen Temperaturen des Wetters abhängig sind. Sobald mir Ende des Jahres meine Abrechnung vorliegen wird, kann ich Ihnen einen Vergleich von 2003 zu 2004 liefern. der wäre aber dann auch nur tendenziös, da zwischen Bodensee und Bad Kreuznach wiederum Wetterunterschiede bestehen.

Viele Grüße aus Bad Kreuznach
MFG
Gerd Cremer
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Offline Martin G.

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« Antwort #26 am: 16. Dezember 2004, 20:43:50 »
Hey wopeni
bin auch Thüga- Kunde und habe meine Erfahrungen bereits unter \" Was tun bei überhöhter Jahresendabrechnung\" berichtet. Aktuell bin ich im grünen Bereich.Habe den nach meinem Ermessen zuviel bezahlten Jahresendbetrag mit dem Dezemberabschlag verrechnet und werde ab Januar einen von mir und von der Thüga schriftlich akzeptierten, reduzierten Monatsabschlag per Dauerauftrag überweisen.
Grüsse von nebenan, Martin

Offline wopeni

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« Antwort #27 am: 16. Dezember 2004, 23:06:04 »
Hallo Martin G.,
danke für die Info. Habe den Beitrag allerdings noch nicht gefunden. Werde weiter suchen!
Gruß aus Tettnang
wopeni

Offline hollmoor

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« Antwort #28 am: 01. Februar 2005, 12:30:29 »
Da sie sich ja mehr Leser wünschen,die aktiv am Forum teilnehmen,hier mein Beitrag:
Ich entnehme ihren Ausführungen,dass sie ein Mitarbeiter eines Gasversorgungsunternehmen sind!
Vielleicht in der höheren Etage? Ihre Beiträge \"Pro Gasversorger\"lassen
darauf schließen.
Eigentlich müßten Ihnen die derzeitigen Preiserhöhungen auch zu
schaffen machen.Oder heizen sie mit alternativer Energie?
Aber vielleicht haben sie ja auch,auf Grund ihrer Stellung,einen Preisrabatt
ihres Gasversorgers.Alles ist heute möglich!!!
Ich kann jedoch ihre Argumentationen nicht nachvollziehen.
Läßt mal mal die Bindung des Gaspreises an den Heizoelpreisen außer
Betracht,hat der Gasversorger in meinem Versorgungsbereich den Gas-
preis seit 2003 um satte 30 % angehoben.Ließt man sich hier durch alle Seiten,stelle ich immer wieder fest,dass der allgemeine Bezug von Gas
gesunken ist.(Wird behauptet)Gaspreissenkungen gab es bei mir auch,wurden jedoch nach ein paar Wochen wieder von einer Erhöhung \"aufgefressen\",
so dass durchweg eine 30 %tige Erhöhung festzustellen ist.

Ich vertrete die Meinung,die Gasversorger warten nur darauf,dass der Rohoelpreis steigt,damit sie sich wieder mal ein schönes Stück vom großen Kuchen abschneiden können.
Jedoch vergessen Sie dann,wenn der Öelpreis wieder sinkt,auch ihre Gaspreise wieder nach unten zu korrigieren!

Also,ihre Solidarität zu den Gasversorgern in allen Ehren,aber ihren
Ausführungen in ihren Beiträgen kann ich nicht beipflichten.

Gruß aus Munster(Lüneburger Heide)
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Hennessy

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« Antwort #29 am: 01. Februar 2005, 22:50:53 »
1. Jawohl, ich gehöre zu den \"Abzockern\" !

2. Jawohl, ich heize und koche mit Gas und ärgere mich über steigende Preise!

3. Nein, ich erhalte keinen Rabatt (sonst wäre 2. ein Nein?)

4. Der Gasbezugspreis für Endversorger ist in den letzten Monaten ziemlich angestiegen und steigt zum 1.04.2005 nochmals deutlich an. Der Gasimportpreis ist im Vergleich zu 2003 gefallen, jedoch im Jahr 2004 ebenfalls deutlich gestiegen (so macht man mit unterschiedlichen Vergleichen Stimmung!). Die Endversorger geben zurzeit nur ihren gestiegenen Einkaufspreis (teilweise!) weiter, von den gesunkenen/gestiegenen Importpreisen profitieren die Stadtwerke und Endversorger nicht - das ist so!
Steigende Ölpreise sind für Gasversorger ein Fluch, weil dann macht man sich wieder \"die Kundschaft zu neuen Freunden\" - oder glaubt hier einer, dass das Spaß macht?

Ich weiß, dass es schwer fällt diese Sachverhalte zu glauben und noch schwerer sie zu akzeptieren ............. - aber für den anderen Fall wird ja auf dieser HP genug Widerspruchsmaterial angeboten.

 

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