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Autor Thema: Frage zu Preisen der Zwischenhändler, Gasversorger etc.  (Gelesen 6747 mal)

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Offline Wusel

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Frage zu Preisen der Zwischenhändler, Gasversorger etc.
« am: 03. Dezember 2004, 11:27:38 »
Hallo,
auch bei uns wurde durch die EVI (Stadtwerke Hildesheim) der Gaspreis um 9,5% erhöht. Auch ich werde wohl dagegen Widerspruch einlegen.
Nun habe ich mal folgende hypothetische Frage dazu:
Was ist, wenn mein Gasversorgungsunternehmen mit diesen 9,5% nur die Preiserhöhung seines Zwischenhändlers 1:1 weitergegeben hat und dies auch nachweisen kann? Wenn also der wahre \"Schuldige\" der Zwischenhändler ist?
Dann kann ich als Endkunde doch überhaupt nichts dagegen unternehmen (selbst wenn die Importpreise gesunken sind)! Oder?

Dazu dann mal ganz allgemein gefragt:
Hier wird immer von Importpreisen gesprochen, die gegenüber dem letzten Jahr deutlich gefallen sind. Das nutzt mir als Endkunden doch herzlich wenig in meiner Argumentation (siehe oben), denn nach dem Import kommt doch erst noch ein Großhändler/Zwischenhändler, von dem dann erst die örtlichen Gasversorger ihr Gas beziehen. Viel interessanter wäre es doch daher, zu erfahren, wie die Preissituation bei dem örtlichen Gasversorger vorgelagerten Zwischenhändlern aussieht!
Gibt es dazu denn irgendwo Informationen?
Und dabei ist natürlich ebenso wichtig zu wissen, wer eigentlich sein Gas von welchem Zwischenhändler bezieht?

Erst dann weiß man doch erst, wer der wirklich \"Schuldige\" ist und  welche Handhabe man evtl. als Endkunde gegenüber dem Gasversorger hat.

Gruß
Wusel

Offline RR-E-ft

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Frage zu Preisen der Zwischenhändler, Gasversorger etc.
« Antwort #1 am: 03. Dezember 2004, 16:28:47 »
Hier kann - jedenfalls von mir - nur dargestellt werden, wie man sich gegenüber seinem eigenen Vertragspartner zur Wehr setzen kann.

Auf die Vorlieferanten hat der Kunde keinen Einfluss. Er kann aber seinen Versorger ermutigen, sich seinerseits gem. § 315 BGB zur Wehr zu setzen.

Oft sind die Versorger der einzelenen Verteilstufen miteinander über Beteiligungen verbunden.

An meinem Gasversorger Stadtwerke Jena ist die Erdgasversorgung Thüringen-Sachsen als Regionalversorger zu 10 % beteiligt.

Gesellschafter dieses Vorlieferanten der Stadtwerke sind zu 50 % E.on Ruhrgas und zu 50% (mittelbar) VerbundNetz Gas (VNG) Leipzig.


Von E.on Ruhrgas ist bekannt, dass deren Preise zum 01.10.2004 nur um 4 % angehoben wurden.

Im Zusammenhang mit E.on Hanse ist der dortige Vorlieferant VNG medial unter Druck geraten, so dass eine Pressesprecherin des Unternehmens erklärte, man habe zwar die Preise erhöht, jedoch nur um ca. 4 %.

Da kann ich mir also in Bezug auf meine Stadtwerke einen Reim drauf machen.


Recherchieren kann man dazu auf den Internetseiten des eigenen Versorgers zu den Beteiligungsverhältnissen an diesem und weiter zu den beteiligten Unternehmen.

Auch zur BASF- Tochter Wingas ist bereits bekannt geworden, dass dieses Ferngasunternehmen bisher seine Preise nur um 4 % erhöht hat.

Die Frage, warum das Gas sich von der deutschen Grenze bis zum Kunden auf wundersame Weise stark verteuert, muss von Journalisten o. ä. recherchiert werden. Interessant wären die Importpreise an der deutschen Grenze und deren Verhältnis zu den Verkaufspreisen.

Immerhin möchte man annehmen, dass die Gasförderung und der weite Transport aus Russland bis zur deutschen Grenze etc. am meisten zu Buche schlägt.

Da man als einzelner Kunde bisher keine direkten Verträge mit den Importeuren abschließen kann, hat man also als Kunde wenig Einfluss darauf. Das kann sich mit dem neuen Energierecht und der Liberalisierung des Gasmarktes ändern, wenn man seinen Versorger frei wählen kann.

Dann wird es wohl  zunächst einen Preiskampf um die Kunden geben.

Es steht aber zu besorgen, dass es hiernach wie im Strombereich seit 1998 zu einem erheblichen weiteren Konzentrationsprozess durch Fusionen etc. kommen wird.

Dann könnten am Ende wieder nur wenige Anbieter dastehen, welche die Preise in erheblichem Maße bestimmen. Die Struktur der Gaswirtschaft könnte sich hierdurch nachhaltig ändern.

Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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