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Autor Thema: Preiserhöhung Gas, Art der Ankünfigung  (Gelesen 6017 mal)

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Offline schnuff

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Preiserhöhung Gas, Art der Ankünfigung
« am: 29. November 2004, 14:49:07 »
Hallo Mitglieder,

wie sollte eine Preiserhöhung seitens des Versorgers aussehen? Meiner Meinung nach reicht es nicht aus, es aus der Presse zu erfahren. Schließlich hat man einen Vertrag abgeschlossen.
Muss die nächste Gaspreiserhöhung schriftlich erfolgen, damit man sich dann mit dem Musterbrief der Verbraucherzentralen wehren kann?
Und im schlimmsten Falle einer nicht schriftlichen Ankündigung, auf was soll man sich denn beziehen?

Vielen Dank für Eure Antworten.


schnuff

Offline John J.

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Preiserhöhung Gas, Art der Ankünfigung
« Antwort #1 am: 29. November 2004, 16:11:42 »
Hallo, schnuff!

Ich finde es zwar auch blöd, dass die EVUs nicht dazu verpflichtet sind, jeden Kunden schriftlich über eine Änderung der Preise zu unterrichten, aber es ist nun halt einmal so: Mit einem kleinen Artikel in der lokalen Tageszeitung ist das EVU seiner Informationspflicht in \"ausreichender\" Weise nachgekommen.   :shock:

Drum merke: Zeitung-Lesen bildet!!  :wink:

Gruß, John J.

P.S.: Ich finde die Smilies sooo süß!   :oops:

 

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