@Fabio
@jroettges
Beim Sondervertrag muss man sich zunächst auf einen Preis einigen, sonst geht das schon nicht.
Der Tarifkunde muss sich auf keinen Preis einigen, weil klar ist, dass der Versorger die Tarife gem. § 4 AVBV jeweils einseitig festlegt und bestimmt (§ 315 BGB).
Wenn in einem Sondervertrag stehen sollte, dass die AVBV ebenfalls Vertragsbestandteil sein sollen, so kann es sich dabei nur um AGB des Versorgers handeln, so als hätte er die Bestimmungen der AVBV als eigene AGB abgeschrieben. Diese unterliegen dann dem AGB- Recht, vgl. zu den Voraussetzungen der wirksamen Einbeziehung und zur Wirksamkeit §§ 305 ff. BGB n.F. bzw. AGBG.
Die Unternehmen wissen selbst nicht mehr recht, welchen Unfug sie oft verzapft haben, und was deshalb jetzt eigentlich gilt. Das ist aber deren Dilemma und nicht das Dilemma der Kunden.
Wer seinen Versorger danach fragt, ob er Sondervertragskunde oder Tarifkunde ist, der stellt aus Sicht des Versorgers die Frage, wie dieser nun zwischen Pest oder Cholera bzw. zwischen Kugel oder Strick seine Wahl treffen will. Dieses Dilemma haben die Versorger nun längst für sich erkannt und das kam auch beim BGW- Kongress am 07.09.2006 in Frankfurt/ M. ganz deutlich zur Sprache, unter exakter Benennung der eben genannten Alternativen, nämlich Pest oder Cholera bzw. Kugel oder Strick.
Deswegen muss es nicht verwundern, dass von dieser Seite zu diesem Thema nichts zu hören ist, man als Kunde allenfalls gereizte Antworten erhält.
Das ist auch ein Stück weit verständlich. Man versetze sich in deren Lage.
Die wissen ganz genau, was ihnen blüht, wenn sie das eine oder das andere benennen. Der Kunde fragt ja nicht nach Jahren der Gleichgültigkeit danach, wenn er nichts im Schilde (oder besser im Köcher) führte. :shock:
Die Kunden sind nur deshalb über die entsprechenden Reaktionen der Versorger verwundert, weil sie gar nicht wissen, in welche Wunde sie damit getroffen haben..... Wer immer wieder beharrlich nachfragt, ist mit einem Salzstreuer unterwegs....
@Fabio
Wer § 315 BGB eingewandt hat und sich zutreffend auf die Unbilligkeit berufen hat, muss Geduld mitbringen und warten. Mehr kann man nicht tun. Es deutet nichts darauf hin, dass dieses Warten kurzfristig ein Ende haben könnte. Also bitte weiter wie bisher in Geduld üben. Sie müssen warten, ob, wann und was der Versorger ggf. noch von Ihnen will. Etwas anderes als warten kann man nicht.