@lupo
Mit der Feststellung, dass jeder Versorger mit einem Unbilligkeitseinwand anders umgeht, liegst du nicht so verkehrt.
Was kratzt es die Eiche, wenn sich die Sau dran reibt? :wink:
Fakt bleibt, dass die Vorschriften des BGB Anwendung finden und die sind, ausser durch Gesetzesänderungen, erstmal unumstösslich.
Nachdem einer immer der Erste ist, wirst du deine Erfahrungen wohl sammeln müssen. Ein Unbilligkeitseinwand wird doch nicht geführt, weil der Versorger so handsam ist, sondern weil man sich aus fester Überzeugung, gerade dazu entschlossen hat.
Insofern verspüre ich bei deiner Frage eine gewisse Ängstlichkeit, die völlig unangebracht ist - Kopf hoch und durch :wink: