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Autor Thema: Abschlags Kürzung wegen voraussichtlicher Einsparung von Gas  (Gelesen 6076 mal)

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Offline romet

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Hallo

ich hab mir einen Kaminofen eingebaut, ich rechne mit ca. 1/3 weniger Gasverbrauch, kann ich dieses drittel jetzt schon von den Abschlagszahlungen abziehen, ich würde dem Versorger ja sonst ein Kredit geben.

bzw. hab ich schon gemacht, gibt es da schon Gerichtliche entscheidungen über die höhe bzw Berrechnung der Abschlagszahlungen.

Hat der Versorger einen Rechtsanspruch auf Abschlagszahlungen, oder kann ich den Gesamten-Rechnungsbetrag am ende zahlen.

Gruß
Romet Der Neue

Offline Monaco

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Abschlags Kürzung wegen voraussichtlicher Einsparung von Gas
« Antwort #1 am: 28. Oktober 2006, 15:08:17 »
@romet

Wenn Sie Ihrem Versorger nachweisen, dass Sie sich einen Kaminofen zugelegt haben, wird er sicher auf reduzierte Abschläge eingehen. Schicken Sie doch Ihrem Versorger einen entsprechenden Nachweis und bitten ihn um Reduzierung der Abschläge (z.B. um ein Drittel).

Oft sind vertraglich Abschlagszahlungen vorgesehen. Davon darf man dann natürlich nicht abrücken. Im Idealfall zahlen Sie 12 gleiche Raten (11 Abschläge und einen Schlussrechnungsbetrag). Je nachdem, wann ihr Abrechnungszeitraum beginnt, gibt ihnen Ihr Versorger oder Sie ihrem Versorger einen zinslosen Kredit.

Möglicherweise ändert sich die Zahlungsweise demnächst (siehe Mainova-Angebot für Bonner Kunden).

Wenn Sie die Preise nicht als unbillig rügen möchten, ist die Zahlungsweise auch kaum problematisch, weil es am Ende keinen strittigen Betrag geben dürfte. Sonst (Unbilligkeitseinwand) müssten Sie schon darauf achten, dass Sie in jedem Fall am Ende einen Zahlbetrag (ggf. auch nach "alten" Preisen) hätten.

Hierzu finden Sie jedoch genügend Beiträge hier im Forum.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

 

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