Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Mahngebühren nach 6 Tagen legal?  (Gelesen 18744 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
« Antwort #15 am: 23. Februar 2007, 09:54:29 »
@wintersonne


Zitat von: \"RR-E-ft\"
@wintersonne

So lange keine Unbilligkeit eingewandt wurde, werden die Rechnungen 14 Tage nach Zugang und die Abschläge zu den engegebenen Zeitpunkten fällig sein und man sich deshalb im Verzug befinden, so dass auch Verzugsschadensersatz geschuldet ist und zudem bei Nichtzahlung die Versorgungseinstellung angedroht und durchgeführt werden kann.

Wenn man selbst nicht weiterkommt, muss man sich ggf. an einen Rechtsanwalt vor Ort wenden.


Wenn also keine rechtlich erheblichen Einwendungen gebracht wurden, so befindet man sich im Verzug und hat Verzugsschadensersatz zu leisten, wozu auch Zinsen und angemessene Mahnkosten gehören. Wegen dieser Forderungen kann dann auch eine Versorgungseinstellung angedroht und durchgeführt werden.

Möglicherweise diskutieren Sie dies noch einmal mit sich.

Offline Wintersonne

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
« Antwort #16 am: 23. Februar 2007, 10:05:22 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
@wintersonne

So lange keine Unbilligkeit eingewandt wurde, werden die Rechnungen 14 Tage nach Zugang und die Abschläge zu den engegebenen Zeitpunkten fällig sein und man sich deshalb im Verzug befinden, so dass auch Verzugsschadensersatz geschuldet ist und zudem bei Nichtzahlung die Versorgungseinstellung angedroht und durchgeführt werden kann.

Wenn man selbst nicht weiterkommt, muss man sich ggf. an einen Rechtsanwalt vor Ort wenden.


Leider widerspricht das den anderen Beiträgen wonach die Abschläge gar nicht Fällig sind und man somit auch nicht in Verzug gerät. Was nun?

Neue sind hier irgendwie nícht willkommen. Posts werden nicht richtig gelsesen und Ihr seid wohl lieber unter Euch. Diesen Eindruck gewinnt man hier.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
« Antwort #17 am: 23. Februar 2007, 12:50:38 »
@Wintersonne

Niemand hat behauptet, dass Abschläge auf vertraglicher Grundlage nicht fällig werden, wenn man keine rechtserheblichen Einwendungen erhebt.

Möglicherweise haben Sie etwas missverstanden.

Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um sich die Rechtslage erklären zu lassen.

Zitat von: \"Wintersonne\"
Neue sind hier irgendwie nícht willkommen. Posts werden nicht richtig gelsesen und Ihr seid wohl lieber unter Euch. Diesen Eindruck gewinnt man hier.


Wenn diese Aussage zutreffend wäre, so hätte man Ihre Beiträge schlicht ignoriert, was ersichtlich nicht der Fall ist.

Wenn Sie sich indes den zutreffend gegebenen Hinweisen beharrlich verschließen, so müssen Sie mit den deshalb zu besorgenden möglichen Folgen schon alleine klarkommen.

Offline Fidel

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 775
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
« Antwort #18 am: 23. Februar 2007, 16:08:21 »
Zitat von: \"Wintersonne\"
Zitat von: \"RR-E-ft\"
@wintersonne

So lange keine Unbilligkeit eingewandt wurde, werden die Rechnungen 14 Tage nach Zugang und die Abschläge zu den engegebenen Zeitpunkten fällig sein und man sich deshalb im Verzug befinden, so dass auch Verzugsschadensersatz geschuldet ist und zudem bei Nichtzahlung die Versorgungseinstellung angedroht und durchgeführt werden kann.

Wenn man selbst nicht weiterkommt, muss man sich ggf. an einen Rechtsanwalt vor Ort wenden.


Leider widerspricht das den anderen Beiträgen wonach die Abschläge gar nicht Fällig sind und man somit auch nicht in Verzug gerät. Was nun?


@Wintersonne:

Könnten Sie Ihrem Beitrag nicht einen Link auf einen solchen widersprechenden Beitrag zufügen? Dann wäre es für die anderen hier klarer, worauf Sie sich beziehen.

Mit sonnigen Grüßen
Fidel

Offline Kampfzwerg

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.041
  • Karma: +0/-0
Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
« Antwort #19 am: 23. Februar 2007, 18:19:39 »
Zitat von: \"Fidel\"
Zitat von: \"Wintersonne\"
Zitat von: \"RR-E-ft\"
@wintersonne

So lange keine Unbilligkeit eingewandt wurde, werden die Rechnungen 14 Tage nach Zugang und die Abschläge zu den engegebenen Zeitpunkten fällig sein und man sich deshalb im Verzug befinden, so dass auch Verzugsschadensersatz geschuldet ist und zudem bei Nichtzahlung die Versorgungseinstellung angedroht und durchgeführt werden kann.

Wenn man selbst nicht weiterkommt, muss man sich ggf. an einen Rechtsanwalt vor Ort wenden.


Leider widerspricht das den anderen Beiträgen wonach die Abschläge gar nicht Fällig sind und man somit auch nicht in Verzug gerät. Was nun?


@Wintersonne:

Könnten Sie Ihrem Beitrag nicht einen Link auf einen solchen widersprechenden Beitrag zufügen? Dann wäre es für die anderen hier klarer, worauf Sie sich beziehen.

Mit sonnigen Grüßen
Fidel




@Fidel,

der link dürfte für Wintersonne schwierig zu finden sein, da es diesen mit der zitierten bzw. interpretierten!!! Formulierung gar nicht geben dürfte. :wink:  :wink:



@Wintersonne,

Zitat
Ich habe zudem eine Nachzahlung zu leisten. Die habe ich noch nicht bezahlt, da ich nicht weiß ob ich sowieso zuviel bezahlt habe und nicht klar komme wie ich das richtig ermittle. Ich weiß nicht ob ich jetzt besser bezahle und auch die höheren Abschläge oder ob ich den Unbilligkeitseinwand erhebe. Die Beiträge sind recht verwirrend. Leider verstehe ich jetzt gar nichts mehr und ich dachte ich sei schon weit.
Und nun?


So? Dachten Sie?
Sie haben das gründlichst missverstanden!!!
Bitte alles noch einmal in Ruhe lesen und, wenn Sie schon einmal dabei sind, auch noch einmal die Grundlagen, faq, und die wichtigen Threads, welche unter Grundsatzfragen ganz oben stehend mit Ausrufezeichen markiert sind.

Da Sie das bis dato wahrscheinlich nicht getan haben, und falls doch, definitiv aber das Gelesene nicht verstanden haben - sonst wäre Ihnen die Bedeutung der o.g. Antworten von RR-e-ft nämlich als sehr hilfreich erschienen - stimme ich RuRo zu:Ich denke, a bisserl Zeit muss noch in die Grundlagenermittlung investiert werden

Und erst dann könnten Sie sich vielleicht auch eine Bemerkung der folgenden Art erlauben:
Zitat
Neue sind hier irgendwie nícht willkommen. Posts werden nicht richtig gelsesen und Ihr seid wohl lieber unter Euch. Diesen Eindruck gewinnt man hier.


Die Antwortenden haben Ihre posts durchaus richtig gelesen, Sie jedoch die Antworten nicht richtig verstanden.
 :wink:
Mit nicht ganz so sonnigen, aber doch freundlichen Grüßen
Kampfzwerg

Offline eislud

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 737
  • Karma: +0/-0
Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
« Antwort #20 am: 03. März 2007, 21:01:31 »
Ich kann die Verwunderung von @Wintersonne nachvollziehen. Die wiedersprechenden Beiträge befinden sich aus meiner Sicht bereits hier im Thread bzw. sind bereits als Link angegeben.
 
Auf der einen Seite wird beschrieben, dass Abschläge frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig sind. Das sollte sich aus § 27 AVB bzw. § 17 GVV ergeben.

Auf der anderen Seite wird beschrieben, dass die Abschläge zu den angegebenen Zeitpunkten fällig sind, also z.B. den Zeitpunkten, die auf der letzten Jahresrechnung für die Abschläge benannt wurden.

Hier scheint also vielleicht eine differenziertere Betrachtung notwendig zu sein, oder?

Gruss eislud
(Unabhängig davon: Es gibt heute eine Mondfinsternis, vielleicht mal schauen, müßte bald beginnen.)

Offline Kampfzwerg

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.041
  • Karma: +0/-0
Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
« Antwort #21 am: 04. März 2007, 12:40:46 »
@eislud
Die Beiträge unter dem link sind etwas wirr, das mag stimmen.

Die Verwirrung von Wintersonne resultiert aber nicht aus der Problematik in Bezug auf Abschlagszahlungen sondern de facto daraus, dass die grundlegende Thematik des Einwandes nach §315 BGB nicht gelesen wurde, sonst hätten sich viele der Fragen nämlich erst gar nicht gestellt.
Das wird sonnenklar ersichtlich wenn man die kompletten Postings von Wintersonne liest:

Zitat
Da ich mit meiner Stromrechnung nicht ganz klar komme, bin ich nicht sicher ob der Strompreis der Billigkeit entspricht

Zitat
Dürfen schon nach ca. 7 Tagen Verzug Mahngebühren erhoben werden? Kann ich diese mit einem vorsorglichen Einwand der Unbilligkeit noch nachträglich abwenden?

Zitat
Kann ich einen "Unbilligkeitseinwand" erheben auch wenn die Strompreise angemessen sind? Gibt es eine Frist ab Eingang der Jahresrechnung? Damit werden die Mahngebühren nicht fällig, wenn ich das richtig verstanden habe, da sie einer Grundlage entbehren. Ist das auch Rückwirkend möglich sprich die Mahngebühren sind rückwirkend unwirksam?

Zitat
Ich weiß nicht ob ich jetzt besser bezahle und auch die höheren Abschläge oder ob ich den Unbilligkeitseinwand erhebe.  

etc.

Und deswegen meine vielleicht etwas harsche Antwort auf ihren unangemessenen Vorwurf, man würde ihre postings nicht richtig lesen und neue Mitglieder wären nicht willkommen.
Denn das kann ich dann wiederum nicht nachvollziehen. :wink:

Offline eislud

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 737
  • Karma: +0/-0
Mahngebühren nach 6 Tagen legal?
« Antwort #22 am: 04. März 2007, 17:18:13 »
@Kampfzwerg
Es lag mir fern, eine Diskussion anzustarten, ob und warum @Wintersonne verwirrt war oder nicht, oder ob eine Antwort zu harsch war oder nicht, oder ob es einen Vorwurf gab und ob dieser angemessen war oder nicht. Sorry, wenn das so angekommen ist.

Mir ging es mehr um die Klärung des Punktes, wann denn nun ein Abschlag fällig ist und wann nicht, und eben auch warum das so ist.

Gruss eislud

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz