Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: 3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt  (Gelesen 47003 mal)

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Offline superhaase

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #45 am: 07. November 2006, 16:28:51 »
@Remus:
Musst Du natürlich selbst wissen.
Zum Prozessrisiko soviel:
Unbilligkeitseinwand für Neu-Einsteiger
Antworten 5 und 6 lesen.
Ansonsten viel Glück noch.
ciao,
sh
8) solar power rules

Offline WolfgangH

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #46 am: 09. November 2006, 17:27:56 »
Hallo Remus,

ich würde das auf jeden Fall durchziehen.
Wenn Du Widerspruch einlegst dann zieht sich das mindestens bis zur nächsten Abrechnung hin. So war es bei mir auch. Ich habe Anfang 2005 Widerspruch eingelegt und wurde bis jetzt noch nicht verklagt. Ich habe noch nicht einmal eine Mahnung erhalten.

In dieser Zeit kannst Du Dir dann die Nachzahlung ansparen.

Ich habe meinen Versorgungsvertrag gekündigt und heize mit Pellets.
Natürlich will die Thüga jetzt den Restbetrag haben. Mal sehen was die jetzt machen.


Du darfst Dich nur nicht von den Schreiben Deines EV verunsichern lassen. Nur Mut

Gruß Wolfgang

Offline Remus

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #47 am: 10. November 2006, 18:01:20 »
Hallo,

so, nach vielen Überlegungen habe nun doch alle Hemmungen, Ängste und Befürchtungen über Bord geworfen und den Widerspruch eingelegt.

Wohl ist mir zwar immernoch nicht ganz dabei, aber andererseits denke ich mir mittlerweile auch, dass das Wahrnehmen der eigenen Rechte doch nicht am Geld scheitern darf.

Und wenn ich schon die Chance habe, etwas für die letzten drei Jahre zu machen, dann sollte ich die auch nutzen.

Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!

Dann heist es jetzt wohl abwarten, fleissig sparen und gespannt sein, wie das weiter verläuft.

Da sag ich mal nur Toi Toi Toi *aufholzklopf* ;)

Grüße
Remus

Offline superhaase

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #48 am: 11. November 2006, 10:57:15 »
Glückwunsch zu Deiner Entscheidung!
Willkommen an Bord!
Du tust damit ja kein Unrecht, sonder nimmst nur Dein Recht wahr, wie Du richtig sagst. Der Dumme und der Ängstliche zahlen, das war schon immer so und wird auch so bleiben. Und genau das wird ja auch schamlos ausgenutzt. Man muss sich nur klar sein, auf welcher Seite man stehen will.
8) solar power rules

Offline Remus

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #49 am: 13. November 2006, 20:01:34 »
Dankeschön sh ;)

Und wenn ich das hier lese, dann bekräftigt mich das nur um so mehr!

http://www.swh-heidelberg.de/pdfs/Gas_01_01_2007.pdf

Frage nebenbei:
Kennt jemand einen guten, auf Energierecht spezialisierten Anwalt im Bereich Heidelberg? In der Anwaltsliste beim BdE ist mein PLZ-Gebiet leider nicht vertreten.

Oder wäre es ersatzweise auch möglich, im Fall der Fälle einen weiter entfernten Anwalt zu beauftragen?

Offline Remus

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #50 am: 15. November 2006, 06:23:29 »
keiner bekannt? Schade.

Ich war der Meinung, Herr Cremer hätte mal geschrieben, er würde einen kennen.
Durch Anwaltssuche im Internet und das Örtliche habe ich leider auch keinen finden können.

Offline superhaase

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #51 am: 15. November 2006, 11:57:26 »
@Remus:
solange Dein Versorger Dich nicht auf Zahlung verklagt, brauchst Du keinen Anwalt. Selbst einem gerichtlichen Mahnbescheid kannst Du per Kreuzchen an der richtigen Stelle widersprechen - ohne Anwalt.
Zu einer wirklichen Gerichtsverhandlung würde ich allerdings unbedingt einen sachkundigen Anwalt bemühen. Aber wie ich schon an anderer Stelle gesagt habe, dazu wird es in den allermeisten Fällen gar nicht kommen. Also an Deiner Stelle würd ich mir erstmal keine Gedanken machen. Lass Dich durch Mahnungen und sonstige Briefe nicht nervös machen. Solange der Vorsorger nur rumzappelt, kannst Du Dich zurücklehnen und die Entwicklung abwarten.
ciao,
sh
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Offline Remus

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #52 am: 15. November 2006, 18:06:00 »
Hallo sh,

ist schon klar, darum geht es mir auch nicht. Aber soweit ich mich erinnere, hat bereits an anderer Stelle schonmal jemand geschrieben, dass im Falle einer Sperrandrohung eventuell eine EA des Amtsgerichtes erwirkt werden muss. Und hierzu wurde geraten, einen Anwalt zu beauftragen. Wenn ich aber erst dann anfange mich schlau zu machen, wenn die Uhr tickt, dann ist es vielleicht am Ende schon zu spät, oder meinste nich?

Wobei das mit den Mahnung und Sperrandrohungen durch die neue Strom/GasGVV ja m.E. nun eigentlich geklärt sein sollte (was aber leider nicht heist, dass sich auch gleich Jeder daran hält).

Ich versuch ja nur das zu tun, was mir hier geraten wurde: In die Materie einlesen, mich gut vorbereiten und dann entspannt zurücklehnen ;)

Grüße
Remus

Offline Remus

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #53 am: 24. November 2006, 15:07:05 »
Servus Gemeinde!

Heute kam die erste Reaktion meines Versorgers.

Nämlich eine Mahnung (maschinell erstellt und ohne Unterschrift) :roll:

Zu meinem Widerspruch bisher noch nicht ein Ton (versucht man wohl ihn tot zu schweigen?!).

Weiter weist man mich darauf hin, dass, sofern ich die Forderung nicht bis zum angegebenen Termin begleiche, man sich gezwungen fühlt (aber, aber, ich zwinge doch niemanden zu etwas), mir nach § 33 AVB (man höre und staune, gab´s da nicht eine Novellierung zum 08.11.06?) die Versorgung einzustellen und Kosten dafür aufzuerlegen.

Sollte ich darauf antworten, oder sollte ich es ad akta legen und warten bis man sich endlich mal bemüht und auf meinen Widerspruch reagiert. Tendieren würde ich zu Letzterem.

Eine konkrete Sperrandrohung kann ich schliesslich nicht erkennen, die Mahngebühren entbehren auch jeglicher Grundlage nach meinem Widerspruch und sich dann auch noch auf § 33 AVB zu berufen finde ich persönlich doch recht amüsant.

Viele Grüße aus Heidelberg
Remus

Offline superhaase

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #54 am: 24. November 2006, 15:12:42 »
na endlich schein der Server wieder zu funktionieren :)

@Remus:

Ich würd mir an Deiner Stelle die Mühe sparen, und erst mal nichts tun. Anscheinend lesen die Deine Briefe sowieso nicht.
Wenn dann die konkrete Sperrandrohung kommt, kannste immer noch aktiv werden.
Ich hoffe Du hast den Unbilligkeitseinwand per Einschreiben mit Rückschein geschickt, um es beweisen zu können?  :!:

ciao,
sh
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Offline Remus

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #55 am: 24. November 2006, 15:19:14 »
Aber na klaro, hab ihn vorab per Fax geschickt und dann nochmal im Original per Einschreiben mit Rückschein. Bin ja kein kleiner Dummer ;)

Offline Remus

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #56 am: 05. Dezember 2006, 17:48:59 »
Halli Hallo,

heute kam die lang ersehnte Antwort meines EVU auf meinen Widerspruch.

Wenn ich die hier im Forum gelesenen Beiträge beachte und dann die Begründung des EVU lese, dann kommt mir ein Schmunzeln über die Lippen :)

Ich versuche mal einige Dinge wiederzugeben

Zunächst hat man freundlicherweise die Mahnkosten aus der ersten Mahnung storniert und meine Abschläge im Rahmen der Serviceleistung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf 100,00€ gesenkt (schön, spart dem EV schonmal Portokosten für die Mahnungen, da ich ihm bereits mitgeteilt habe, dass ich nur 100,00€ Abschlag monatlich unter Vorbehalt zahlen werde (etwa 3/4 des Abschlages der tatsächlich und nach aktuellen Preisen zu zahlen wäre)).

Weiter war man so nett, meine Abrechnungen aus den Jahren 2003, 2004 und 2005 zu korrigieren.
Als Begründung für die 0 kWh-Schätzung wurde "ein Eingabefehler eines Mitarbeiters" genannt *staun*

Zur Preissteigerung wurde sich wie folgt geäußert:

- Erdgasimportpreise im Vergleich zu 2004 um ca. 83% gestiegen
- Bindung an den Heizölpreis
- der arme Versorger hat ja keine Möglichkeit dem Kunden zu kündigen und muss die Preise daher (Zitat: in angemessener Weise") an den Kunden weiter geben. Sonst wäre eine Versorgung der Kunden in Deutschland ja nicht möglich.
- In den USA und GB ist die Koppelung an den Heizölpreis ja noch viel schlimmer und vor allem schneller (obwohl es dort laut EVU keine Ölpreisbindung gibt)
- der Staat behält 30% der Gaspreise ein und die Erdgassteuer ist seit 2003 auch noch um 60% gestiegen
- Daher mussten die Preise natürlich 3mal in 1,5 Jahren um insgesamt rund 20,1% netto erhöht werden

Nach Auffassung meines Versorgers ist er natürlich im Rahmen des Versorgungsvertrages grundsätzlich nicht zur Kalkulationsoffenlegung verpflichtet (Grundsätzlich bedeutet doch, dass es Ausnahmen gibt?! Wobei das doch die einfachste Lösung wäre, um meinen Einwand aus der Welt zu schaffen....aaaber, das EVU mag wohl nicht so recht :))

Und jetzt wird´s erst richtig spannend:

Zitat von: \"EVU\"
Im Hinblick auf die Billigkeitsprüfung von Gaspreisen im Sinne von §315 BGB ist zu beachten, dass die üblichen Marktpreise Maßstab für die Prüfung sind. §315 BGB dient nicht der allgemeinen Billigkeitskontrolle. Die Gerichte haben nur zu überprüfen, ob die zu untersuchende Preisbestimmung sich noch in den Grenzen der Billigkeit hält. Eine Preisbestimmung ist billig im Sinne von §315 BGB, wenn das verlangte Entgelt im Rahmen des Marktüblichen liegt und dem entspricht, was regelmäßig als Preis für eine vergleichbare Leistung verlangt wird, vgl. BGHZ 41, 271, 279, 280; BGH Urt. v. 1.7.1971 - KZR 16/70, WM 1971, 1456, 1457; BGH NWJ-RR 2000, 1560, 1562. Im bundesweiten Vergleich rangieren die hiesigen Stadtwerke im oberen Drittel der günstigen Anbieter, womit der Vorwurf der Unbilligkeit ausgeräumt sein müsste


Abschliessend bittet man mich um Begleichung des fälligen Gesamtbetrages bis 11.12. :)

Positiv zu erwähnen ist, dass nach Korrektur der Abrechnungen 17,00€ weniger rauskommt als vorher  :!:

Nee, nee, nee. Da werd ich mich doch die Tage mal dran machen und eine entsprechende Antwort schreiben. So einfach geht´s ja nicht, oder?

Zumal ich mich entsinne, irgendwo gelesen zu haben, dass es bei §315 BGB gerade nicht darauf ankommt, ob alle Anderen in etwa die selben Preise haben (wer sagt denn schliesslich, dass alle Anderen billig sind :?:)

Stellt sich mir die Frage: Da mein EVU jetzt drei neue Abrechnungen geschickt hat, muss ich da jetzt meinen Widerspruch nochmals wiederholen gegen die drei Abrechnungen? (Was nicht tragisch wäre, muss ja sowieso gegen die zum 01.01.07 bereits verkündete Preiserhöhung Widerspruch einlegen).

Viele Grüße
Remus

Offline superhaase

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« Antwort #57 am: 05. Dezember 2006, 18:41:40 »
@Remus:
Ich würde mir die Antort auf diesen Brief sparen!
Wie Du siehst argumentieren sie völlig aus der Luft gegriffen.
Eine absolut sinnlose Diskussion, reine Zeitverschwendung.
Wenn sie Geld haben wollen, sollen sie klagen und ihren angeblich billigen Preis vom Gericht bestätigen lassen.
Alles andere ist Mumpitz und schade um die Baume :!:
ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Remus

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #58 am: 06. Dezember 2006, 06:29:18 »
Hi superhaase,

erstmal danke für die Antwort, wenigstens einer, der sich dazu äußert ;)

Du meinst also gar nicht antworten, weil es nicht lohnt. Fraglich bleibt für mich aber trotzdem, ob ich meinen Widerspruch nun wiederholen sollte, da ich ja drei neue Abrechnungen erhalten habe. Oder gilt mein Widerspruch auch für diese drei neuen Rechnungen?

Viele Grüße
Remus

Offline Cremer

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3 Jahre lang 0 Gas-Verbrauch geschätzt
« Antwort #59 am: 06. Dezember 2006, 07:42:37 »
@Remus,

Antwort könenn Sie sich sparen.

Wenn Sie aber Lust und genügend Papier haben, dann schreiebn Sie.

Bezgl. Ihrer Frage (13.11.) nach Anwalt, suchen Sie bitte unter www.energienetz.de Dort gibt es eine Liste nach PLZ

http://www.energienetz.de/index.php?itid=239&&org_search_str=anwalt&search_or_and=1&search_choice=1#cont_id_106

Es ist schon ratsam, einen Fachanwalt für Energierecht aus dem näheren Kreis zu beauftragen.

Ist aber momentan nicht notwendig.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

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