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Autor Thema: Erdgedeckter Flüssiggastank aus Mietvertrag übernehmen.  (Gelesen 16596 mal)

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Offline Beoblue

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Erdgedeckter Flüssiggastank aus Mietvertrag übernehmen.
« am: 23. November 2004, 09:42:36 »
Habe 2000 mit ARAL einen Liefer- und Tankmietvertrag unterschrieben. Da war auch so eine Verbraucherschutzklausel \"... bei günstigerem Fremdangebot blablabbla...\" drin. Laufzeit zwei Jahre. Also eigendlich alles okay. ARAL hat immer mit sich verhandlen lassen. Jetzt wurde das Ganze von TYCZKA übernommen worden, mit dem Ergebnis, dass mein Gaspreis 30% höher ist. Kurzum, ich würde gerne Kündigen, habe aber einen erdgedeckten Gastank. Wenn Tyczka auf Rückgabe besteht, kommen hier erhebliche Kosten für Ausgraben und neu einbauen auf mich zu. Gibt es hier ein (Muster-)Urteil ob das zumutbar ist ?

Offline Watzl

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Erdgedeckter Flüssiggastank aus Mietvertrag übernehmen.
« Antwort #1 am: 29. November 2004, 19:00:31 »
Meines Wissens gibt es hier noch kein Musterurteil. Sie könnten aber der erste sein, der beweist, dass dieser einfache Forderung, Tank ausgraben und zurückgeben, auch wenn dadurch immense Kosten auf den ehemeligen Mieter zukommen, nicht stattgegeben werden kann.

Meines Erachtens müßte dem Mieter hier ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden. Der Tank hat, wenn er 4 Jahre alt ist einen realen Restwert. Zu diesem Wert sollte es möglich sein, den Tank zu erwerben.

Der Vertragfirma entsteht ja kein Nachteil. Diese hat über 4 Jahre Miete kassiert und Gas verkauft (zu welchem Preis auch immer).
Dem Mieter entstehen erheblich Kosten allein durch den großen Aufwand, den das Ausbuddeln mit sich bringt.

Aber auch hier ist anwaltlicher Rat sicher gut.

H. Watzl

Offline v.kimmlinger

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Erdgedeckter Flüssiggastank aus Mietvertrag übernehmen.
« Antwort #2 am: 07. Januar 2005, 15:32:41 »
Hallo Beoblue,
hat sich schon etwas ergeben? Wie ging die Geschichte weiter?
Danke für die Info.

MfG
V.Kimmlinger

Offline Robby

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Erdgedeckter Flüssiggastank aus Mietvertrag übernehmen.
« Antwort #3 am: 21. April 2005, 18:20:33 »
Hallo Beoblue,

darf ich Dich auch fragen wie die Geschichte ausgegangen ist? Ich habe nämlich einen Liefervertrag mit Drachengas, ebenfalls mit dieser \"Wettbewerbsklausel\". Jedoch wurde mir nun unmissverständlich durch die Blume angedroht, das mir der Vertrag gekündgt würde, wenn ich von dieser Klausel gebrach mache. Wir einigten uns somit auf einen 4 ct höheren Preis als der freie Marktpreis. Glücklich bin ich mit dieser Erpressung jedoch nicht. Allerdings sehe ich auch die Kosten eines ausbuddelns, reinigens etc des Tanks.

schönen Gruß
Robby

Offline Frank Busch

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Erdgedeckter Flüssiggastank aus Mietvertrag übernehmen.
« Antwort #4 am: 25. April 2005, 10:45:13 »
-- ab hier beginnt provokante Ironie

Hallo Leute. Ich möchte euch mal ein WENIG provozieren. Greift doch selbst zum Spaten oder engagiert ein paar Jugendliche aus eurer Nachbarschaft die buddeln. Fragt Landwirte mit Trecker und Frontlader. Was sind denn das für \"immense Kosten\" die ihr habt ? Wenn ihr natürlich Wimbledon-Qualität vorher und nachher haben wollt, dann sehe ich es ein. Selbermachen ist angesagt. Reinigen kann ich das Teil auch selbst mit nem Kärcher. Los. Macht es.

Offline Silvio

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Erdgedeckter Flüssiggastank aus Mietvertrag übernehmen.
« Antwort #5 am: 14. Juni 2005, 23:43:54 »
Hallo!
Habe einen Vetrag mit der Progas und laut Vetrag  die Option den Tank (Erdtank 4850 L) nach 3 Jahren, sind im August um,  zum Preis von Brutto 1980 EUR zu kaufen. Miete zahle ich 12 EUR pro Monat. Würdet Ihr den Tank in meiner Position kaufen? Kennt sich jemand damit aus?

Noch was. Laut Vertrag wurde 2002 ein Preis von 29,99 EUR Brutto pro 100 ltr. ausgehandelt. Bei meiner letzten Lieferung 2004 wurden mir satte 38,22 EUR berechnet. Ist das ok oder kann ich mich dagegen wehren?
Ist Vertrag nicht Vertrag?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Offline Watzl

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Erdgedeckter Flüssiggastank aus Mietvertrag übernehmen.
« Antwort #6 am: 28. Juni 2005, 18:22:04 »
An anderer Stelle hier wurde bereits dazu geschrieben.
Nur ein Wort noch dazu.

Lesen sie ihren Vertrag genau und sie werden sehen oder gar verstehen, weshalb sich die Firma genau auf diesen Vertrag beruft.

Das ist ein super Vertrag für die Firma - nicht für sie. Und genau das stellen sie nun erbittert fest.

H. Watzl

Offline unionfan

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Erdgedeckter Flüssiggastank aus Mietvertrag übernehmen.
« Antwort #7 am: 03. September 2005, 18:31:44 »
Hallo Beoblue,

Hat sich bei Ihnen schon etwas ergeben? Würde mich auch interessieren. Bei mir ist der Fall ähnlich gelagert, mit Veba ein Vertrag gemacht danach mit Aral einen neuen Vertag übernommen, seitdem ein Nutzungseigentümer (lächerlich) und dann kam T... mit einem neuen Vertrag den ich bis heute aber noch nicht unterschrieben habe. Ich mach mir aber leider auch grosse Gedanken über die Kosten die mir \"mein\" erdgedeckter Tank dann noch machen werden.

Schöne Grüsse wünscht unionfan.

Offline Beoblue

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Erdgedeckter Flüssiggastank aus Mietvertrag übernehmen.
« Antwort #8 am: 08. Februar 2008, 11:24:28 »
Hallo, wir haben jetzt 2008. Die Gaskonzerne sind mit Millionenstrafe wegen Kartellvergehen abgestraft, und ich sitzte immernoch auf meinem Tank. Die gute Nachricht, bei Preisverhandlungen haben wir hier jetzt einen Tankgemeinschaft gebildet und selbst bei T..... jetzt marktgerechte Preise. Trotzdem werde ich den Tank am Ende meiner Mietzeit übernehmen oder ausgraben (lassen). Also wenn jemand inzwischen Erfahrung gesammelt hat...

Offline unionfan

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Re: Erdgedeckter Flüssiggastank aus Mietvertrag übernehmen.
« Antwort #9 am: 11. April 2013, 15:29:23 »
Hallo Beoblue,

wir haben nun 2013 ;) Hat sich etwas ergeben?

Offline KaptnBlaubär

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Re: Erdgedeckter Flüssiggastank aus Mietvertrag übernehmen.
« Antwort #10 am: 11. Juli 2013, 13:51:03 »
Bei mir ist es ein wenig anders, aber ich wüsste trotzdem gern was ihr machen würdet.
Bin neuer Hausbesitzer und habe einen erdgedeckten Gastank von der Fa. Westfalen AG auf meinem Grundstück. Der Vorbesitzer hatte diesen gemietet und mit Zähler abrechnen lassen.

Dies wollte ich in keinem Fall und hatte schon vor Bezug gefragt, ob ich den Tank kaufen kann. Erst hieß es tel. kein Problem 1400 €, dann hieß es nur mit einer Vereinbarung. Als ich dann meinte: holt das Ding ab, ich hol mir nen neuen, da hieß es, ich müsste ihn "nur" freilegen, abholen tun die.

Da ich bei einer anderen Firma nachfragte, ob das Loch dann gleich wieder für einen neuen Tank verwendet werden kann und dies eher verneint wurde und ich keine Zeit und soviel Geld über hatte, habe ich dann eingewilligt die "Vereinbarung" zu unterschreiben, wenn ich den Tank als Eigentum für 1400 € bekomme.

Gemacht getan; Kauf und Vereinbarung unterschrieben. Rechnung und Eigentumsbnachweis sollte ich bekommen. Bisher nichts. Nur ne Rechnung über die 60 % (2910 Liter) die im Tank sind und zwar für 1800,71 €.

Diese bezahl ich erstmal nicht. Können ja ihr Zeug abholen!?

Ich hab jetzt mal per Mail nachgefragt. Würde nämlich erst bezahlen, wenn der Tank meiner ist.

Übrigens was brauchtg man da alles als Eigentumsnachweis? Reicht dieses Tankbuch oder wie das heißt?

Danke schonmal!

Offline Vertragsbefreiter

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Re: Erdgedeckter Flüssiggastank aus Mietvertrag übernehmen.
« Antwort #11 am: 12. Juli 2013, 20:47:14 »
Um vertragsfrei Flüssiggas kaufen zu können brauchen Sie folgende Nachweise:
  • Eigentumsnachweis für den Tank (i.d.R. Rechnung über den Kauf)
  • Prüfbescheinigung über die innere Prüfung (wenn der Tank älter als 10 Jahre ist)

Was steht in der Vereinbarung?

MfG
Vertragsbefreiter

 

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