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Autor Thema: Kürzung Jahresabrechnung akzeptiert - und jetzt?  (Gelesen 4609 mal)

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Offline Sithgoddess

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Kürzung Jahresabrechnung akzeptiert - und jetzt?
« am: 14. Oktober 2006, 18:48:17 »
Die RWE Westfalen-Weser-Ems AG hat nach etwas Schriftwechsel, den ich entsprechend dem Rat des Bundes der Energieverbraucher geführt habe, die Kürzung der Jahresrechnung akzeptiert! "Ohne Anerkennung einer Präjudiz". Finde ich klasse, dass es erst gar nicht dazu kam, dass ein RWE-Mensch das Gas bei mir abdrehen wollte.

Nun ja, so weit so gut. Allerdings stellt sich mir jetzt eine Frage. Wie soll ich mich weiter verhalten? Das Problem ist, dass wir im Juni umgezogen sind von einer Wohnung in ein Haus. Der Verbrauchswert ist mir also noch nicht bekannt und von daher habe ich erstmal die Abschlagshöhe akzeptiert und auch (bislang ohne Vorbehalt) bezahlt. Hätte ich schon irgendwie reagieren müssen, um bei der nächsten Jahresabrechnung ggf. wieder die Billigkeit der Preise anzuzweifeln? Zahlung nur unter Vorbehalt oder muss ich noch einmal an die RWE schreiben, dass ich die Billigkeit der Preise anzweifle?

Auf jeden Fall schreibe ich mir nun immer monatlich die Zählerstände auf, um zumindest das bei der nächsten Jahresabrechnung kontrollieren zu können.

Ich bitte um Euren Rat, wie ich weiter vorgehen sollte.

Offline RR-E-ft

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Kürzung Jahresabrechnung akzeptiert - und jetzt?
« Antwort #1 am: 15. Oktober 2006, 17:19:32 »
@Sithgoddess


Neuer Vertrag, dann Spiel von vorn.

Abschläge sind nie endgültige zahlungen und stehen immer unter einem Vorbehalt, ohne dass man dies erklären bräuchte. Erst der Rechnungsbetrag der Jahresrechnung muss unter Vorbehalt gezahlt werden, zumal, wenn man den Gesamtpreis als unbillig rügt und entsprechend kürzt.

Vorsicht bei schriftlichem Abschluss eines Neuvertrages.

Offline Sithgoddess

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Kürzung Jahresabrechnung akzeptiert - und jetzt?
« Antwort #2 am: 17. Oktober 2006, 18:57:02 »
OK. Soweit verstanden. Werde ich dann entsprechend bei der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigen. Mal schauen, ob die RWE dann wieder so zuvorkommend reagiert....

Bzgl. des Vertragsabschlusses. Unterschrieben habe ich nichts, habe auch keinen Vertrag zu Gesicht bekommen - durch den Umzug hat sich ja eigentlich nur die Versorgungsanschrift geändert. Oder muss ich nun etwas Besonderes beachten/hinterfragen?

 

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