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Autor Thema: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum  (Gelesen 46785 mal)

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Offline RuRo

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #60 am: 02. November 2006, 13:25:28 »
@superhaase

Warum so kompliziert  :?:

Monatliche Überweisung mit Angabe des Monats und des (Verbrauch + SP) + MwSt. - fertig.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Nichtmitmir

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #61 am: 02. November 2006, 13:27:46 »
@Superhase:
Lies doch bitte diesen Thread von Anfang an, damit Du verstehst, worum es geht.

Ich sehe nicht ein, dass ich in 6 Monaten so viel zu bezahlen hätte wie in einem ganzen Abrechungsjahr. Und die monatliche Abrechnung praktizieren auch noch andere EGS-Kunden.

@RuRo
Feind liest mit?
Den Eindruck habe ich auch...

Offline superhaase

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #62 am: 02. November 2006, 13:30:12 »
Zitat von: \"RuRo\"
Nach Unbilligkeitseinwand erachte ich alle Regelungen der AVBGasV bezüglich Abrechnungsmodalitäten als obsolet (hinfällig).

Davon kann man aber keinesfalls ausgehen! Im Falle eines Rechtsstreits wäre das eine unbegründete Position.
Zitat
Warum so kompliziert?

Daran ist doch nix kompliziert, macht im Normalfall nur einmal im Jahr Arbeit statt zwölf mal!
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Offline RuRo

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #63 am: 02. November 2006, 13:35:18 »
@ superhaase

Wir zwei verstehen uns mal wieder gründlich miss  :lol:

Unbilligkeitseinwand gegen Gesamtpreis jeweils zur Preiserhöhung an den Versorger schicken, da sind wir beinand.

Danach wird nicht mehr geschrieben, sondern gehandelt, wie bereits beschrieben.

Zitat
Davon kann man aber keinesfalls ausgehen! Im Falle eines Rechtsstreits wäre das eine unbegründete Position.


Oh doch, RR-E-ft hat diese Position auch schon mal beleuchtet.

Und jetzt samma wieda guad  :wink:
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Nichtmitmir

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #64 am: 02. November 2006, 13:36:18 »
Zitat

Daran ist doch nix kompliziert, macht im Normalfall nur einmal im Jahr Arbeit statt zwölf mal!


Wenn ich durch eine montliche, sehr einfach zu erstellende Rechnung jeden Monat einen Haufen Geld auf meinem Konto behalten kann, dann ist es mir das wert. 70% mehr an monatlichem Abschlag...neee, nicht mit mir!

Außerdem kann die EGS sich doch freuen, dass sie mit mir im März keine Arbeit mehr haben - ich habe meinen Verbrauch bis dahin komplett bezahlt.
Ab April bin ich ja auch gerne wieder dazu bereit, eine Einzugsermächtigung zu bewilligen und angemessene Abschläge zu berappen.

Offline RuRo

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #65 am: 02. November 2006, 13:39:30 »
Zitat von: \"Nichtmitmir\"

Ab April bin ich ja auch gerne wieder dazu bereit, eine Einzugsermächtigung zu bewilligen und angemessene Abschläge zu berappen.


Jetzt wirst du aber inkonsequent  :wink:

Würd\' ich auf gar keinen Fall tun - die Zügel immer schön selbst in der Hand halten.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline superhaase

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #66 am: 02. November 2006, 13:40:02 »
Zitat von: \"Nichtmitmir\"
Ich sehe nicht ein, dass ich in 6 Monaten so viel zu bezahlen hätte wie in einem ganzen Abrechungsjahr. Und die monatliche Abrechnung praktizieren auch noch andere EGS-Kunden.

Ich denke aber, dass Du mit einer monatlichen Abrechnung, die Du jetzt vor der kalten Jahreszeit beginnst, keinen Cent gewinnen wirst, denn Du wirst jetzt im Winter recht hohe Verbrauchsmessungen haben, im Endeffekt wirst Du also bis April genauso viel gezahlt haben, wie mit dem erhöhten Abschlag. Das einzige was wirklich Geld sparen wird, ist der Unbilligkeitseinwand, aber auch da bringt eben eine monatliche Abrechnung keine Vorteile.
Zitat
Feind liest mit?
Den Eindruck habe ich auch...

Ich hoffe, Du hast damit jetzt nicht mich gemeint. Bin nämlich niemandes Feind hier und selbst "Revoluzzer", wie Du so schön sagst.
ciao,
sh
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Offline Nichtmitmir

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #67 am: 02. November 2006, 13:45:53 »
Findest Du, das ist inkonsequent...bis dahin habe ich ja noch eine Menge Zeit, drüber nachzudenken.  :wink:

Mir geht\'s in erster Linie darum, dass die Berechnung der Abschläge für den Zeitraum der Umstellung nicht nachzuvollziehen ist. Ich müsste nach deren Berechnung in einem Monat doppelt so viel vorausbezahlen als wie ich jetzt für 2 Monate verbraucht habe. Klar wird sich die Summe in den Wintermonaten noch nach oben bewegen. Ich pfeiff aber drauf, dass ich im Frühjahr wohl eine Menge Geld zurückerhalten hätte. Ich zahle das, was ich verbrauche weil ich nicht einsehe, dass ich der EGS ein zinsloses Darlehn bis zum nächsten Frühjahr gewähre.

Die Rechnung der EGS geht in meinem Fall einfach nicht auf!

Offline Nichtmitmir

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #68 am: 02. November 2006, 13:50:34 »
Zitat
Ich hoffe, Du hast damit jetzt nicht mich gemeint.


Um Himmelswillen - nein! Ich hatte vorhin ein nettes Telefongespräch.

Offline superhaase

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #69 am: 02. November 2006, 14:03:15 »
@ Nichtmitmir:
Eine z.B. von den SWMünchen verwendete Gewichtungstabelle für den Gasverbrauch weist für die Monate Oktober bis März folgende Jahressummenanteile auf:

Okt 8,8%
Nov 12,0%
Dez 15,6%
Jan 15,8%
Feb 12,8%
Mär 12,7%
Summe = 77,7% :!:

Diese Zahlen sind realistisch, täusch Dich da mal nicht! Du brauchst im Winterhalbjahr 3,5-mal soviel Gas wie im Sommerhalbjahr.
Meine Erfahrung ist sogar, dass ich Dezember bis Februar noch mehr brauche, und dafür in den Sommermonaten weniger, als die Gewichtingstabelle angibt (trotz Warmwasserbereitung mit Gas - i dusch jeden Monat, obses braucht oder net ;))
Die teuren Monate kommen erst noch. Da hättest Du im Frühjahr von Deinen Abschlägen nicht viel zurückbekommen, außer der Winter wäre sehr gnädig gewesen.
ciao,
sh
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Offline Nichtmitmir

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #70 am: 02. November 2006, 14:35:25 »
Zitat von: \"superhaase\"
@ Nichtmitmir:
Eine z.B. von den SWMünchen verwendete Gewichtungstabelle für den Gasverbrauch weist für die Monate Oktober bis März folgende Jahressummenanteile auf:

Okt 8,8%
Nov 12,0%
Dez 15,6%
Jan 15,8%
Feb 12,8%
Mär 12,7%
Summe = 77,7% :!:

Diese Zahlen sind realistisch, täusch Dich da mal nicht! Du brauchst im Winterhalbjahr 3,5-mal soviel Gas wie im Sommerhalbjahr.
Meine Erfahrung ist sogar, dass ich Dezember bis Februar noch mehr brauche, und dafür in den Sommermonaten weniger, als die Gewichtingstabelle angibt (trotz Warmwasserbereitung mit Gas - i dusch jeden Monat, obses braucht oder net ;))
Die teuren Monate kommen erst noch. Da hättest Du im Frühjahr von Deinen Abschlägen nicht viel zurückbekommen, außer der Winter wäre sehr gnädig gewesen.
ciao,
sh


...dass ich ohne Sommermonate (meine Familie und ich duchen auch täglich!Im Sommer wohl noch mehr als im Winter zwecks Anti_Mif-Faktors...) nahezu so viel in 6 Monaten vorauszahlen sollte wie im letzten Jahr verbraucht - das kann nicht sein! Da kann ich hin und her rechnen wie ich will - das haut nicht hin.

Diese Umnstellung auf das neue Abrechnungssystem ist für die Kunden hier in der Gegend eine Katastrophe. In unsere Kneipe kommen täglich Betroffene, die nicht mehr wissen, wie sie noch überleben sollen wenn sie doppelt so viel für Gas zui bezahlen haben. Hätte die EGS in diesem Herbst nicht abgerechnet sondern den Abrechnungszeitraum auf 18 Monate verschoben wäre das für beide Seiten die bessere Lösung gewesen. Der Kunde hätte die Abschläge aufbringen können, die EGS wäre nicht mit erbosten Kundenanrufen überhäuft worden.

Wenn die EGS ihr System umstellen möchte sollen sie das bitte tun, aber nicht auf Kosten der Kunden, die 6 Monate lang nicht mehr wissen, wie sie ihre Abschläge aufbringen sollen.

Im Frühjahr werden wir, Du und ich, die große Rechnung machen und sehen, wie viel unterm Strich mehr/weniger als von der EGS gefordert, rauskommen wird. Mir ist klar, dass ich in der noch anstehenden Winterzeit merh zu blechen haben werde als in diesem beiden ersten Monaten.

Ich vermute, dass ich aber nun auch viel mehr drauf achten werde, wie schnell der Zähler rennt und noch mehr drauf achten, dass die Einstellungen an der Heizung optimiert werden. Ein netter Nebeneffekt! Du kannst aber sicher sein: Die tägliche Dusche entfällt deshalb sicher nicht und in meiner Wohnung werde ich nicht frieren, nur damit ein paar Cent eingespart werden. Ich mags gern mollig warm und werde darauf nicht verzichten... :D

Ich klinke mich für heute hier aus, die Arbeit ruft!

Conny

Offline RuRo

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« Antwort #71 am: 02. November 2006, 14:49:35 »
@Nichtmitmir

Der Worte sind genug gewechselt, lass Taten sprechen :wink:

Zur weitergehenden Überlegung:

Wenn du im April wieder auf "normale" Abschlagszahlung umstellen willst, gewährst du EGS gerade dieses "zinslose Darlehen" zu dem du nicht bereit bist. Durch den neuen Abrechnungszeitraum April - März kommt es von April bis Sept./Oktober bei der Formel "Jahresrechnung durch 12" in diesen Monaten zu Zahlungen, die ausser Verhältnis zum Verbrauch stehen.
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Offline Nichtmitmir

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« Antwort #72 am: 02. November 2006, 15:41:32 »
Hööö...Du hälst mich vom Arbeiten ab!  :lol:

Außerdem - ich tu doch schon!!! Wahrscheinlich steh ich schon auf der schwarzen Liste aller schwäbischen Energievervorger.  :roll: Du weißt ja - der Feind liest mit... :roll:

Offline Opferlamm

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #73 am: 03. November 2006, 10:31:32 »
@Nichtmitmir

also Du bist keineswegs die einzige Revoluzzerin in GZ!
Ich habe mich inzwischen auch zu Unbilligkeitseinwand entschieden,
habe den Preis von 2004 angesetzt und zahle auch nur einen entsprechenden Abschlag, den ich auch noch auf 12 statt 6 Monate aufgeteilt habe. Dabei komme ich auf 91 Euro, haben wollten sie 196 Euro (nach in diesem Jahr 118 Euro). Ich bin auch der Meinung, wenn Du Deine monatliche Abrechnung machst, zahlst Du immer noch drauf. Du musst dann das schon durchziehen, auch über den Sommer!
Was ich immer noch nicht sicher weiß (dazu gibt es noch keine sichere Meinung) ist das mit dem 6-monatigen Abschlag an sich. Also ICH verweigere diese Umstellung auf diese Art. Meine Laienmeinung ist immer noch Umstellung ja, das dürfen sie, aber nicht zu den für den Kunden ungünstigsten Konditionen - weil, ich kanns nicht oft genug betonen, hiermit kehren sie die Vorleistung nicht nur um, sondern dadurch, dass sie dann keine weitere halbjährliche Abrechnung machen bereichern sie sich sogar ungerechtfertigt.  Und brauch mir keiner erzählen, dass diese evtl. Vorleistung von EGS nicht schon mit einem Aufschlag berücksichtigt war...
Ich kann nur nochmal betonen, Leute tuts euch zusammen (bei uns im Ort gibt es jetzt auch schon einen Revoluzzerführer, der Leute um sich schart ;-) und verweigert euch dieser Umstellung - und den Unbilligkeitseinwand würd ich eh machen - danke ruro...

Ach übrigens Habe mittlerweile Post bekommen EGS ist mit den 91 Euro als Abschlag einverstanden, aber natürlich weisen sie dann auf eine höhere Abschlußrechnung hin. Sie ignorieren also schlichtweg mein Schreiben und gewähren mir den niedrigeren Abschlag aber trotzdem - so eine Art Stundung soll das aus ihrer Sicht also sein. Aber das habe ich schon klargestellt, das ich das anders sehe. Aber ich glaube die spielen jetzt erst mal auf Zeit, gewähren evtl. niedrigere Abschläge um dann mit den hohen Endabrechnungen zu kommen und hoffen, dass das die Kunden dann nicht mehr juckt. Mal sehen...

Offline superhaase

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #74 am: 03. November 2006, 10:59:10 »
@Opferlamm:
Dass Du nun die Unbilligkeit einwendest, ist gut. Damit sparst Du Geld. Und zwar nicht wenig, wie ich annehme, oder?

Aber ich würde mich dann nicht mehr auf dem "Nebenkriegsschauplatz Abrechnungszeitraum" aufhalten, da werden Dir irgendwann die Schrapnells um die Ohren fliegen:
Den Abrechnungszeitraum kann nach ABVGasV §§24,25 das Versorgungsunternehmen bestimmen. Basta!
Ganz abgesehen davon, dass es sehr nervenaufreibend sein wird, dort ständig weiterzukämpfen. Was hast Du dann von einem Magengeschwür?

Die kommende Abrechnung im Frühjahr kannst Du wieder mit Deiner Gegenrechnung mit vermindertem Tarif kontern, und zahlst entsprechend weniger. Aber den Zeitpunkt der Rechnung bestimmt nun mal der Versorger. Heb Dir bis dahin entsprechend Geld auf.
Begnüge Dich doch mit den zukünftigen nicht unerheblichen Einsparungen durch den Unbilligkeitseinwand, lehne Dich zurück, und lass die liebe EGS einen guten Gaslieferanten sein!

Ich kann ja verstehen, dass Ihr Euch alle über die Vorgehensweise der EGS aufregt. Aber Aufgeregtheit ist ein schlechter Ratgeber :!:
Freut Euch darüber, dass die EGS mit ihrer Abrechnungsumstellung so viele Leute zu Unbilligkeitseinwendern gemacht hat, und sorgt im Bekanntenkreis dafür, dass es noch mehr werden. Das bringt Euch wirklich was!
Gegen die Abrechnungsumstellung zu kämpfen ist ein Kampf gegen Windmühlen.
Es macht doch viel mehr Spaß, sich auf eine sichere Position zurückzuziehen, und von dort aus belustigt zu beobachten, wie der Gegner sich verunsichert hin und her wendet und nicht so recht weiß, wie er Deine Bastion erobern soll.

ciao,
sh
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