Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum  (Gelesen 44146 mal)

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Offline Nichtmitmir

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« am: 12. Oktober 2006, 22:13:01 »
Hallo zusammen!

Mein Versorger:
Erdgas Schwaben

Heute erhalten:
Jahresabrechnung. Auf den ersten Blick ganz zufriedenstellend, da ich eine Gutschrift zu erwarten habe. Auf den 2.Blick HORROR!

Nix los mit niedrigeren Abschlagszahlungen, denn die EGS möchte umstellen. die nächste Jahresabrechnung soll es schon im März geben. Das bedeutet nun bei mir, dass ich für die Monate Oktober bis März nahezu die doppelten Abschlagszahlungen zu leisten habe. Die Heizperiode fällt ja genau in diesen Zeitraum.

Ich frage mich nun wirklich, wie ich das schaffen soll! Die Kosten für Strom und Gas sind schon so enorm hoch und ich arbeite bald nur noch für diese Kosten. Hauptsache, ich habe eine warme Wohnung - zu Essen brauch ich wohl nix mehr kaufen, hauptsache warm ist es in der Bude! :-(((

Frage: Kann der Gasanbieter einfach so eine solche "Umstellung" durchführen? Wenn ich hier eine Alternative hätte, ich würde umgehend den Gasanbieter wechseln.

Offline Nichtmitmir

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #1 am: 13. Oktober 2006, 11:55:13 »
Schade, kann keiner mit meiner Fragestellung was anfangen?

Begründung für die Umstellung:
Der Kundensevice würde verbessert, weil dann nicht alle Fragen der Kunden zu den Jahresabrechnungen geballt im Oktober eintreffen würden.

Mag zwar gut für die Erdgas Schwaben sein, aber schlecht für mich, wenn ich die Abschläge nicht mehr bezahlen kann.

Kann der Anbieter solche Umstellungen auf dem Rücken der Kunden durchführen?

Offline kamaraba

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #2 am: 13. Oktober 2006, 12:17:32 »
@nichtmitmir

Ich denke mal, dass die Kollegen, die dieses Forum betreuen tagsüber einer geregelten Arbeit nachgehen. :lol:
Also noch etwas Geduld haben, die Frage ist ja noch keine 24 Stunden alt.

Gruss aus Karlsruhe

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Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline RuRo

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #3 am: 13. Oktober 2006, 12:25:53 »
@Nichtmitmir

Ah, auch ein EGS-Kunde  :D

Einschlägig für dein Problem ist § 24 der AVBGasV, guckst du hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/avbgasv/gesamt.pdf

Mich würd\' dazu noch interessieren, ob du bereits zu den Einwändungsführern der Unbilligkeit (§ 315 Abs. 3 BGB) gehörst, oder den aktuellen Verbrauchspreis bezahlst und welchem Tarif du angehörst.

Mir liegt dieses Umstellungsschreiben bis jetzt nicht vor, wurde auch nicht im Rahmen der Mitteilung der Preiserhöhung zum 01.10.06 erwähnt (soweit ich mich erinnere, werd\' abere nochmal nachlesen).
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline RR-E-ft

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #4 am: 13. Oktober 2006, 12:27:06 »
@Nichtmitmir

Der Versorger stellt das Abrechnungswesen auf ein sog. rollierendes System um.

Bitte Suchen- Funktion zu diesem Begriff benutzen, wurde schon umfassend diskutiert im Forum:

Energieablesung

Offline RuRo

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #5 am: 13. Oktober 2006, 13:35:14 »
@ Nichtmitmir

Jetzt habe ich nochmal nachgeschaut, in meinen Unterlagen befindet sich keine Ankündigung zur Umstellung auf ein "rollierendes" System.

Wegen meiner kann EGS auch umstellen, was sie wollen, wir bezahlen die monatlichen Abschläge nur noch nach tatsächlichem Verbrauch (Servicepauschale + Verbrauch incl. MwSt.). Der monatliche Ablesestand wird über das Internet eingegeben, auf der Überweisung vermerkt und natürlich in einer Exceldatei verwaltet.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Nachdem du von EGS eine Gutschrift erhalten hast, unterstell\' ich mal, dass du den einseitig festgesetzten Preis von EGS bezahlst – bist ja hoffentlich kein Festpreiskunde. :oops:

Falls du zum Kreis der "normalen" Tarifkunden gehörst, empfehle ich eine tiefergehende Auseinandersetzung mit dem Thema "Billigkeitskontrolle von Gaspreisen" – da ergibt sich doch ein erhebliches Einsparungspotential.

Musst du natürlich selbst entscheiden, denn ein Restrisiko bleibt und jeder sollte diesen Weg nur nach reiflicher Überlegung und aus voller Überzeugung bestreiten.

Bange machen gilt nicht

Die Erfolgsaussichten sind nach meiner persönlichen Einschätzung nicht die schlechtesten. Es gibt auch hier im Forum EGS-Kunden, die zahlen seit 2004 den Preis von 3,45 Ct/kWh netto. Bisher wurde keiner von EGS verklagt.

Kleiner Fahrplan
    Preisgegenüberstellung (aktueller Preis/obiger Preis) mit Vorjahresverbrauch, da solltest du schon mal staunen

    Mit der Billigkeitskontrolle beschäftigen und Entscheidung treffen.

    Bei Entscheidung für Einwand nach § 315 Abs. 3 BGB

    Einzugsermächtigung widerrufen

    Unbilligkeitseinwand an EGS abschicken

    Monatliche Ablesung des Gaszählers mit Übergabe an EGS übers Internet und Verwaltung auf eigenem Ableseblatt.

    Nur noch den Betrag als Abschlag überweisen, der dem tatsächlichen Verbrauch entspricht (Verbrauch und Abschlagsmonat auf Überweisung nicht vergessen)

    Ruhig Blut und gute Nerven bewahren (am Anfang kommen nur die Standardantwortbriefe ohne rechtliche Substanz)[/list:u]

    Trotzdem höflich und doch bestimmt immer antworten, bis es dir zu bunt wird. Wie gesagt es gibt Kunden der EGS die preislich besser gestellt wurden. Zwar unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Klärung, aber immerhin. Auf diese Fälle darf dann schon mal hingewiesen werden.
     :wink:
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Offline Nichtmitmir

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #6 am: 13. Oktober 2006, 16:25:15 »
Danke schonmal für die ersten Antworten"

Bange machen lass ich mich sicher nicht ! :P (siehe Username!)
Wegen der Preiserhöhung habe ich gestern gleich zusätzlich zu meinem Telefonanruf noch das empfohlene Schreiben (Einspruch gegen Preiserhöhung z. 1.10.06) abgesendet. Ich muss gestehen, dass ich mich in der Vergangenheit dieses thema weitgehend unterschätzt habe. So wird es aber wohl auch dem Großteil der Gaskunden gehen, dass sie das Gefühl haben, da lässt sich eh nicht viel machen. Was Energie angeht lassen wir Deutschen uns ja aussaugen, ohne zu protestieren. Ich gelobe Besserung und werde jeden, der Gas bezieht, dazu nötigen, o.g. Schreiben an die EGS zu senden! :wink:

Den Tipp mit den monaltichen Zahlungen der tatsächlich verbrauchten Menge finde ich hochinteressant. Wie rechnet sich das denn? Zum Gaspreis muss doch sicher noch eine Pauschale für dieses und jenes mit hinzu gerechnet werden?

Tarif ist bei mir übrigens Comfort 3. (Wohnhaus+Gaststätte)
Mit Preissteigerung von 4,26 ct (September 05) über 4,61 (ab 1.Januar 06) bis 4,82 ct (seit 1.April 05). Ab Oktober soll\'s ja wieder mehr sein, was ich zahlen soll.

LG, Conny

Offline RuRo

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #7 am: 13. Oktober 2006, 16:43:30 »
@Nichtmitmir

Die Servicepauschale ist abhängig vom jeweiligen Tarif. Der einschlägige Tarif richtet sich nach dem Jahresverbrauch in kWh, siehe hier:

http://www.erdgas-schwaben.de/download_fcms/egspreisblatt.pdf

Beispiel:
Jahresverbrauch 15.000 kWh = Comfort 1 = monatl. Servicepauschale von 8,00 € netto

Monatsverbrauch Oktober:
270 cbm x z-Zahl x Brennwert = Verbrauch in kWh/mtl.

Zur z-Zahl- und Brennwertbestimmung nimmst du deine Jahresrechnung und nimmst den angegebenen Faktor, i.d.R. zwischen 10 und 11, je nach Höhenlage, Gasdruck, Gastemperatur.

zurück zum Beispiel:

270 cbm x 10,27 = 2772,91 kWh x 0,0345 Ct/kWh = 95,67 €
+ Servicepauschale = 103,67 x 1,16 MwSt = 120,25 €

Der Beispielsverbrauch ist deutlich überhöht für den Monat Oktober und entspricht eher einem Januarwert :wink:

Bei dem Tarif ist im Verhältnis zur heutigen Preisgestaltung selbst der erwähnte Preis nach m.E. zu hoch. Die 3,45 Ct-Markte basiert auf einem Verbrauch von 32.000 kWh/a. Ausserdem solltest du nicht nur den Preisen in Höhe der Anpassung vom 01.10.06 widersprechen , sondern sämtlichen Verbrauchspreisen, die über die von dir als angemessen betrachtete Höhe hinaus gehen.
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Offline RuRo

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #8 am: 13. Oktober 2006, 16:51:16 »
Das Thema gehört m.E. direkt zum Versorger.

Kann das jemand verschieben?
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Offline Nichtmitmir

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #9 am: 13. Oktober 2006, 16:52:57 »
Zitat
Ausserdem solltest du nicht nur den Preisen in Höhe der Anpassung vom 01.10.06 widersprechen , sondern sämtlichen Verbrauchspreisen, die über die von dir als angemessen betrachtete Höhe hinaus gehen.


Uffz!
Gibt es dafür ein Musterschreiben? Ich möchte das ja korrekt formuliert übersenden.

Und gibt es irgendwo eine Exel-Vorlage, in der man sowas w.o.b. ausrechnen  kann? Ich bin ein absoluter Depp, was Exel angeht.  :)

Offline RuRo

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Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum
« Antwort #10 am: 13. Oktober 2006, 18:57:46 »
@Nichtmitmir

Korrekt verfasst ist es, wenn du vollinhaltlich dazu stehst. :wink:

Ich räume allerdings ein, dass die Juristerei oftmals mit Fallstricken behaftet ist, die wir Ottonormalverbraucher als solche nicht erkennen.

Ich würde es so formulieren *wegduck vor den Juristen* , da ich Ottonormalverbraucher bin:

Der folgende Auszug aus dem Internetauftritt www.energieverbraucher.de ist Ihnen sicherlich bekannt:

Der Erdgaspreis für Haushalte betrug im April 1997 im Bundesdurchschnitt laut einer Erhebung der Zeitschrift Brennstoffspiegel (4/97) in 100 deutschen Städten 2,7 Ct/kWh bei einer Jahresabnahme von 33.540 kWh einschließlich Grundpreis und Mehrwertsteuer. Daraus errechnet sich ein billiger Gaspreis für 2005 mit 2,7 Ct/kWh + 1,54 Ct/kWh = 4,24 Ct/kWh.

Damit ergibt sich, vorbehaltlich einer gerichtlichen Überprüfung, ein Verbrauchspreis von 3,66 Ct/kWh netto. (Anmerkung: bei 15.000 kWh/a)

(Weitergehende Anmerkung meinerseits: Da dein Verbrauch fast das Doppelte vom "Brennstoffspiegelbeispiel" erreicht, muss der Preis niedriger sein. Ob du dich damit auf den Preis von 3,45 Ct/kWh oder noch darunterliegend berufst, obliegt deiner Einschätzung - du trägst ja auch das Prozessrisiko.

- Einwand -

Ich halte die, seit Beginn meines Gasbezugs (xxx. 200x) , veranschlagten Energiepreise, insbesondere die Verbrauchspreise von

x,xx Ct/kWh netto anwendbar bis 30.06.2005
4,26 Ct/kWh netto anwendbar vom 01.07.2005 bis 31.12.2005
4,61 Ct/kWh netto anwendbar vom 01.01.2006 bis 31.03.2006
4,82 Ct/kWh netto anwendbar vom 01.04.2006 bis 30.09.2006
5,04 Ct/kWh netto anwendbar ab 01.10.2006

einschließlich weiterer, für die Zukunft beabsichtigte, Preiserhöhungen für unbillig gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und berufe mich auf deren Unverbindlichkeit.

Ich fordere Sie auf, mir Ihre Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung nachzuweisen. Ich verweise auf die Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Preisklauseln.

Ich fordere Sie weiter auf, mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit Ihrer Preise durch nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nachzuweisen. Zur Wirkung des Unbilligkeitseinwandes verweisen wir auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2003, 3131 f.; LG Köln, RdE 2004, S. 306 und Entscheidung vom 5. Juli 2005, X ZR 60/04).

- Ende des Einwands -

Das ganze kann man natürlich noch entsprechend "verpacken".

Auf jeden Fall den Eingang des Schreibens von EGS schriftlich bestätigen lassen. Versand sollte, um nachweislich als zugegangen zu gelten, per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Leider gibt es zum kostengünstigeren Versand per Fax mit Sendebestätigung und dessen Wirksamkeit ja auch schon eine Rechtsprechung. :roll:

Excel ist ja kein Muss - dann tippelst du die Berechnung halt in den Taschenrechner ein, der kann das genauso gut. Auf alle Fälle das Mitschreiben nicht vergessen.
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Offline Kampfzwerg

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« Antwort #11 am: 14. Oktober 2006, 13:32:42 »
Zitat von: \"Nichtmitmir\"
Zitat
Ausserdem solltest du nicht nur den Preisen in Höhe der Anpassung vom 01.10.06 widersprechen , sondern sämtlichen Verbrauchspreisen, die über die von dir als angemessen betrachtete Höhe hinaus gehen.

Uffz!
Gibt es dafür ein Musterschreiben? Ich möchte das ja korrekt formuliert übersenden.

Und gibt es irgendwo eine Exel-Vorlage, in der man sowas w.o.b. ausrechnen  kann? Ich bin ein absoluter Depp, was Exel angeht.  :)

Hallo,
vielleicht hilft das?

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Rechenprogramme/site__1737/

Welcher Preis f. Ermittlung d. Abschlag / Verjährungsfrist

Des Weiteren ist es wichtig immer dem Gesamtpreis und den Preiserhöhungen zu widersprechen.
Gesamtpreis = Arbeits- und Grundpreis

Da eine angemessene Höhe nur ein Gericht feststellen kann, ist eine genaue Berechnung derselben weder notwendig noch machbar.

@RuRo

Zitat
Korrekt verfasst ist es, wenn du vollinhaltlich dazu stehst.  
Das wäre wirklich super (jedenfalls für uns, denke aber daran dass der Schuss anderenfalls auch mächtig nach hinten losgehen könnte), stimmt aber leider nicht :lol:
und alle Juristen wären auf einen Schlag arbeitslos
 :cry:

Offline RuRo

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« Antwort #12 am: 14. Oktober 2006, 16:06:59 »
@Kampfzwerg

Wahrscheinlich hab\' ich heut\' nicht meinen besten Tag, drum frag\' ich mal nach:

Was willst du mir mit dem Satz sagen?

Ich wollte mit dem zitierten Satz nur zum Ausdruck bringen, dass man sich nicht ohne eigene geistige Vorarbeit auf irgendwelche Musterschreiben stürzen soll und meint, die wären der Weisheit letzter Schluss.

Eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Versorger würde ich persönlich immer mit einem Rechtsanwalt bestreiten. Die ersten Schritte bis dahin können nach m.E. selbständig beschritten werden.
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Offline Kampfzwerg

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« Antwort #13 am: 14. Oktober 2006, 18:56:38 »
@ RuRo

schön, dass Du nachfragst, da ich den Satz offensichtlich falsch interpretiert hatte. Dachte Du meinst es ernst/wörtlich.
Asche auf mein Haupt.
 :lol:
Deiner Erklärung kann ich nur voll zustimmen! :wink:
Genau so sollte es sein.

Offline Opferlamm

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« Antwort #14 am: 17. Oktober 2006, 16:00:21 »
Hallo zusammen!

Na endlich gibts ein Forum, das sich mit dem Thema befaßt.
Hab mich schon gewundert, dass dieses Problem niemand hat!

Mir ging es vor ein paar Tagen genauso. Seltsamerweise wurden
bei dieser Umstellung auf "rollierende Abrechnung" alle, die ich
kenne - und ja auch der Forumstarter - von Oktober auf März
gesetzt, müssen also ausgerechnet in der Hochpreisphase eine
verkürzte "Sonderrechnung" hinnehmen. Ich muß daher auch genau
2/3 mehr zahlen als vorher. Natürlich wird nur der Winterverbrauch
berechnet, aber trotzdem ist man bei dieser Berechnung doch der
Betrogene, EGS kassiert in meinem Fall 500 Euro mehr als sie bei
der jährlichen Abrechnung in diesem Zeitraum kassieren würden!
Und dies wird ja auch nicht wieder "gutgemacht", schließlich muß man
dann nicht 6 billige "Sommermonate" zahlen, sondern kommt dann
wieder in die jährliche Abrechnung -ergo ist von uns armen Deppen
eine Vorausleistung gegeben.
Weiß jetzt nur nicht, ob die Tipps zur Unbilligkeit bei dem hier konkret
gegebenen Thema weiterhelfen?
Ich jedenfalls habe heute schriftlich dieser "Umstellung" widerrufen
mit der entsprechenden Begründung.  Ich weiß nicht, ob dies rechtlich
möglich ist, aber versuchen muß ich es - jeder logisch denkende Mensch
sollte erkennen, daß alle, die von Okt. auf März fallen finanziell benachteiligt sind - da können sie noch hundertmal schreiben, daß ja "nur"
der tatsächliche Winterverbrauch berechnet wird.

Gibt es noch mehr, die sowas inzwischen bekommen haben?
Das kann doch nicht sein, das EGS damit durchkommt und
sich durch eine "Verwaltungsumstellung" bereichert?

 

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