Hallo Forum,
vielleicht kann mir einer sagen, ob ich kämpfen oder zahlen soll... :wink:
Habe über die Suchfunktion kein ähnlich gearteten Fall gefunden, lasse mich aber gerne belehren. Vorallem, wenn sich der Leser durchgekämpft hat. *sry* Daher nur lesen, wenn Zeit!
Ich habe den Stromanbieter gewechselt und nun die Abschlussrechnung von Vattenfall erhalten.
Durch Zufall fiel mir auf, dass sie die Endsumme der verbrauchten kWh maschinell erstellt haben und ich dachte mir, überprüf doch mal ob die Maschine den Menschen tatsächlich ersetzen kann, mußt ja eh in den Keller.
Und tatsächlich: Mein frei zugänglicher Stromzähler zeigte mir 125 kWh weniger an als maschinell errechnet.
Ich dachte, ach sieh ma an und guck, da gelobe ich mir doch ein paar zuverlässige und ehrliche Augen.
Und dann der Gedanke: wenn sie das mit jedem Wechsler oder unzufriedenen Kunden täten, dann wundert es mich nicht, dass sie ganz schnell viel Geld für nicht erbrachte Leistung bekommen und mit ihrem Schotter ganz viel böse Sachen machen können... (eine scherzige Fantasie soll das symbolisieren!)
Ich schrieb dann in meiner sonniger Laune sinngemäß an den Betreiber:
"Maschinelle Errechnung hat sich um 125 kWh vertan, möchte eine neue Abschlussrechnung, und erlaube bis dahin kein Lastschriftverfahren"
Zwei Tage später (super, tolle, schnelle Bearbeitung *Daumen nach oben*) sinngemäß:
"Danke für die Info, aber §20 der AVBEltV erlaubt uns auch nicht genutze
Leistung (vorallem bei dieser geringfügiger Abweichung) in Rechnung zu stellen."
Aha!
Nettes Zitat im Antwortschreiben: "... Außerdem ist mit allen Fremversorgern in den Händlerrahmenverträgen geregelt, dass bei einem Versorgerwechsel der Zählerstand rechnerisch ermittelt wird. Die Schlussrechnung ist somit korrekt erstellt..."
-Basta-
So löpt das! Der alte Versorger und auch der Staat (Stromsteuer) verdienen an nicht erbrachten Leistungen.
Es handelt sich tatsächlich nur um 20 Euro, weswegen ich hier nachfrage.
Aber: Was gibt es für 20 Euro?
man kann davon eine Woche satt werden
man kann sich ein Kleidungsstück kaufen
man kann sparen
man kann sein Hobby finanzieren
...
ich bin übrigens nicht schottischer Abstammung, sondern nur am denken.
Und rechne meine Bequemlichkeit mal xy Bundesbürger hoch...
Also Quintessenz:
Weiß jemand bei Stromabrechnung zu Gunsten des Betreibers, der sich auf § 20 des AVBEltV bezieht, ein Urteil, eine Verhaltensweise oder irgendein Tipp? Oder sag ich: Jepp, Vattenfall, werde mit dem Geld glücklich und mache was Du willst?
Wünsche noch eine sonnige, gedankenreiche Woche
Perlchen