danke...
jedenfalls liest es sich für mich wie eine Androhung, wonach man dann prüfen kann, ob tatsächlich die Einzugsermächtigung nicht genutzt wurde und dann noch Zeit hat, zu zahlen.
Doch im anderen Fall ist es lediglich ein Hinweis auf die AVB, sonst nix, zumal der Verbraucher nicht einmal eine Mahnung erhielt und das Versorgungsunternehmen die ihr - nachweislich - erteilte Abbuchungserlaubnis nicht nutzte ! !
Dazu hab ich folgende Frage an RA´s:
Ist jemand gesetzlich dazu verpflichtet, der Abbuchungserlaubnis gab und das Unternehmen nicht schrieb, dass es diese nicht nutzen wollte, jeweils zu prüfen, ob abgebucht wurde? .... doch wozu gibt man denn Einzugsermächtigung? Doch deshalb, damit man nicht vergisst zu zahlen.