@elektron
Allgemein wird beim Einwand der Unbilligkeit auf einen Verbrauchspreis von 3,45 Ct/kWh netto zurückgegriffen.
Aber auch dieser Preis kann unangemessen sein, sowohl nach oben wie nach unten. Deshalb bedarf es ja der gerichtlichen Klärung.
Welcher Verbrauchspreis nun der richtige ist, sollte jeder für sich entscheiden. Wir haben, vorbehaltlich der gerichtlichen Klärung, einen Preis von 3,66 Ct/kWh netto, als angemessen gegenüber unserem Versorger eingeräumt und leisten unsere Zahlungen auf dieser Basis.
Der aktuelle Preis ab 01.10.06 unseres Versorges beträgt 5,39 Ct/kWh netto bei einer Abnahme von mehr als 8.000 kWh/a und weniger als 24.000, mal so als Anhalts- und Vergleichspunkt :wink: