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Autor Thema: Zeitanteilige Abrechnung mit Erhöhung ohne Gasverbrauch!  (Gelesen 6790 mal)

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Offline Thomas Wa.

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Zeitanteilige Abrechnung mit Erhöhung ohne Gasverbrauch!
« am: 22. September 2006, 19:20:22 »
Bitte um Hilfe: Die TÜGA hat uns die Abrechnung gesendet. Wir heizen mit Gas und haben seit Mai sicher Gas abgestellt. In der Abrechnung sind aber ca 1500 kWH vom 1.6 bis 30.8 mit dem Hinweis zeitanteilig berechnet. Natürlich genau als der Preis aufgeschalgen hatte. Insg. Verbrauch 6500 kWh/Jahr.
Kann man dagen was machen - wir spraren und die kassieren - .......
Sehe mich als Kunde schlicht über das Ohr gehauen da ich davon nichts wusste! Angeblich geht das nach Daten von Deutschen Wetterdienst - zahle also auch wenn alles aus wenn die sagen es ist nun kalt  - toll - aber rechtmäßig?

Thomas W.

Offline kamaraba

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Zeitanteilige Abrechnung mit Erhöhung ohne Gasverbrauch!
« Antwort #1 am: 22. September 2006, 21:59:13 »
Die Abrechnung bei Ihnen ist nach Gradzahltagen erfolgt. Dies ist rechtmässig. Sie hätten Ihrem Versorger zum Zeitpunkt der Preiserhöhung den Zählerstand mitteilen sollen. Dieser wäre dann bei der Abrechung berücksichtigt worden. Die Thüga hat mit Sicherheit die neuen Tarife zum 1.6. veröffentlicht (Tageszeitung, Internet o.a.)

Gruss aus Karlsruhe

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Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline Thomas Wa.

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Zeitanteilige Abrechnung mit Erhöhung ohne Gasverbrauch!
« Antwort #2 am: 22. September 2006, 22:26:44 »
Danke für die schnelle Auskunft,
Bin aber dennoch über die Tüga verärgert.
 :(  Schon, aber woher konnte ich wissen, dass ich den Zählerstand durchgeben muß.
Muss ich als Kunde über Internet oder Tageszeitung verfügen um meine Rechte wahr zu nehmen? Gesetzeslage?
Grüße

Thomas

Offline Pelikan

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Zeitanteilige Abrechnung mit Erhöhung ohne Gasverbrauch!
« Antwort #3 am: 22. September 2006, 23:53:22 »
moin moin,

Gradtagtabelle gem. VDI 2067, Blatt 1
Januar.....170 Gradtage   Juli.............13,33 Gradtage
Februar...150 Gradtage   August........13,33 Gradtage
März........130 Gradtage   September..30 Gradtage
April..........80 Gradtage   Oktober...... 80 Gradtage
Mai............40 Gradtage   November..120 Gradtage
Juni...........13,33 Gradtage   Dezember..160 Gradtage

Vom 1.6 bis 31.8 sind es also 40 Gradtage.
Bei einem Jahresverbrauch von 6500 ergibt das für 40 Gradtage einen Verbrauch von 6500/1000*40 = 260KWh.
Also den EV auffordern seine Rechnung darzulegen und solange Wiederspruch nach AVBGas §30 vortragen.

Da solche Art von "geschätzten" Verteilungen hier schon öfter beschrieben wurde, gehe ich mal von versuchtem Betrug aus.


Mit Gruß vom
Pelikan

Offline Thomas Wa.

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Zeitanteilige Abrechnung mit Erhöhung ohne Gasverbrauch!
« Antwort #4 am: 23. September 2006, 21:17:54 »
:) Danke für die Antwort - hat mir sehr geholfen.
Wie sollte der Widerspruch formuliert werden? Habe mir mal die Klimadaten vom dwd besorgt und festegstellt, das die Höhe unmöglich ist. Die haben um genau zu sein für die Zeit vom 1.6.06 bis 31.7.06 zeitant. von 6334 kWh sage uns schreibe 1061 kWh berechnet. In der Zeit vom 1.806 bis 30.8.06 522 kWh.
Wie gesagt der gesamtverbrauch waren genau 6334 kWh im Jahr! Der Rest verteilt sich folgendermaßen: vom
vom 1.9.05 - 31.12.05 = 2123 kWh
vom 1.1.06 - 31.05.06 = 2628 kWh
vom 1.6.06 - 31.07.06 = 1061 kWh
vom 1.8.06 - 30.08.06 = 522 kWh

Ich denke das passt absolut nicht mit den Klimawerten und der Gradtagtabelle nach vdi zusammen. Insteressant ist, dass am 1.106 von 5,35 ct auf 5,80 ct und am 1.6. von 5.80 ct auf 6.08 ct gestiegen ist.

Einspruch und Verbraucherschutzzentrale sind wohl angesagt. Würde mich über Hilfe beim Einspruch freuen.
Gruß THomas

Offline Thomas Wa.

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Zeitanteilige Abrechnung mit Erhöhung ohne Gasverbrauch!
« Antwort #5 am: 23. September 2006, 22:10:57 »
Was genau bedeutet nun Widerspruch nach AVBGas §30 - habe nun soviel dazu gelesen das ich irgendwie gar nicht mehr durchblicke. Die Musterschreiben passen alle auch irgendwie nicht auf unsere Problem. Teilweise sind/ist die Gebührenforderung ja ok, aber eben nicht in dieser Höhe. Dann gibt es ja zwei VDI\'s 2067 und 3807.

Jungel im Gasbereich - schwer zu durchschauen.

Bitte dringend um Hilfe das die Forderung am 5.10 abgebucht werden soll und der Widerspruch entsprechend zeitgemäß eingehen sollte

Thomas

Offline Pelikan

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Zeitanteilige Abrechnung mit Erhöhung ohne Gasverbrauch!
« Antwort #6 am: 24. September 2006, 00:52:29 »
moin moin,

also, ich habe meinem Versorger mittgeteilt, daß
-Abrechnung fehlerhaft, da Abschläge unterschlagen wurden.
-"Schätzwerte" bei Preisanhebung sollten vorgerechnet werden, auch hier der Verdacht der Vorteilsnahme.
-Aufrechnungsverbot mißachtet.
- Erst nach vorlage einer fehlerfreien Abrechnung kann diese fähllig werden- da aber Wiederspruch nach BGB315 auf den Gesamtpreis von Stom/Gas besteht auch nicht.
-Abschläge werden erst nach vorliegen eine Abrechnung gezahlt.


Allein die offensichtliche Fehlberechnung für die Sommermonate gibt Anlass genug, der Rechnung nach AVBGas §30 zu wiedersprechen.

Abbuchnungen kann man bis 6 Wochen (nach Rechnungsschluß) zurückbuchen...

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline Cremer

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Zeitanteilige Abrechnung mit Erhöhung ohne Gasverbrauch!
« Antwort #7 am: 25. September 2006, 11:00:24 »
@Pelikan,

Achtung, die Gradtagzahlen schwanken je nach Gebiet in Deutschland
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Pelikan

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Zeitanteilige Abrechnung mit Erhöhung ohne Gasverbrauch!
« Antwort #8 am: 25. September 2006, 11:42:00 »
moin moin,

VDI gibt die langjährigen Mittelwerte an. Als 1. Vergleichswert ist das brauchbar. Ausserdem hatte ich geschrieben vorrechenen lassen.
Es ging mir ja dabei auch ums verstehen, wie solche Schätzungen angestellt werden.

Über eine Link(leider vergessen wo) konnte man die DWS Daten als Excell laden, leider gehen die Daten nur bis Mai 2006.

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline Monaco

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Zeitanteilige Abrechnung mit Erhöhung ohne Gasverbrauch!
« Antwort #9 am: 25. September 2006, 12:47:24 »
Die Versorger tun sich wohl alle sehr schwer damit, konkretes Zahlenmaterial herauszugeben. Offenbar reicht die Transparenz nicht einmal so weit, dass man die zutreffenden Gradtagszahlen, nach der alle Rechnungen erstellt werden, die im Laufe eines Abrechnungsjahres eine Preisänderung erfahren haben, zu veröffentlichen.

Man wird schon wissen, weshelb man dies seinen Kunden vorenthält.

Für alle, die Widersprüche nach §315 oder §307 BGB angemeldet haben stellt sich diese Frage (zumindest derzeit) eh\' nicht. Keine Preisänderungen - keine Anwendung von Gradtagzahlen.

So einfach ist das.

Allerdings kommen - bis auf eine kleine Ausnahme - in der nächsten Abrechnungsperiode auch diese Verbraucher in die Verlegenheit - ggf. auch selbst - nach Gradtagzahlen (oder abgelesenen Verbräuchen) rechnen zu müssen.

Denn um die erhöhte MwSt. kommen wir wohl alle nicht herum ...


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Thomas Wa.

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Zeitanteilige Abrechnung mit Erhöhung ohne Gasverbrauch!
« Antwort #10 am: 26. September 2006, 20:43:22 »
Nun eine Neuigkeit von TÜGA
Wir haben einen Grundtrarif welcher nicht nach Gradzahlen, sondern nach dem linearen Verbrauch rechnet. Die Grundgebühr ist daher im Jahr nur 55 Euro, der Arbeitspreis um 0,02 € teuerer. Das TÜGA Programm rechnet zwischen 3 Tarifen den günstigsten Tarif aus. D.h. Bei Gradzahlen und günstigeren Arbeitspreis wäre die Grundgebühr lt. Tarif 148 Euro + MwSt. Insgesamt gerechnet würde hier nach Gradzahlen. Hier kämen bei uns 168 kWh für Juni-Aug. raus. Insgesamt wäre jedoch der Jahrespreis dann um 70 Euro höher als bei der sog. "Bestpreisberechnung".
Lt. Tüga ändert sich das aber zum 1.10 da dann nur noch 2 Tarife in die Berechnung einfließen - dann aber auch Gradzahlabhänig Berechnungen und lineare.
So der letzte Stand - mal sehen was draus wird.

VIELEN DANK für die Auskünfte - echt super und sehr hilfreich.

Thomas

 

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