Mein Versorger EON Westfalen- Weser hat wie erwartet reagiert und mir mitgeteilt, das er mir seine Preiskalkulation nach BGB § 315 nicht offen zu legen braucht, da er ein wirtschaftliches Unternehmen sei. Meine Frage geht in eine andere Richtung.
Es wird auch von meinem Versorger behauptet, das dem Kunden laut §25 der Versorgungsvertrages nicht das Recht zusteht, die Abschlagszahlungen einseitigt zu verändern, herabzusetzen.
Wie verhält es sich damit???