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Autor Thema: Konzessionsabgaben an die Kommunen  (Gelesen 5725 mal)

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Offline Fidel

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Konzessionsabgaben an die Kommunen
« am: 08. September 2006, 12:40:13 »
Moin:


Aus:

Burgerbergblick, Zeitung für Gehrden · Ronnenberg · Wennigsen
2. AUGUST 2006


Avacon zahlt Höchstsätze Wennigsen

Februar 2006 endete Hastra (heute Avacon) geschlossene  Konzessionsvertrag für Strom. Der Rat der Gemeinde stimmte nun einem neuen Vertrag mit E.ON Avacon zu. Hierin ist unter anderem geregelt, dass Avacon die Konzessionsabgaben nach den Höchstsätzen gültigen Konzessionsabgabenverordnung an die Gemeinde Wennigsen zahlt. Im Haushalt wurden hierfür 360000 Euro als Einnahmen veranschlagt.



EON Avacon Presseinformation:

Gehrden, 4. September 2006
 
E.ON Avacon und Gemeinde Wennigsen unterzeichnen Konzessionsvertrag
Erfolgreiche Partnerschaft wird fortgesetzt


Am 4. September unterzeichneten Wennigsens Bürgermeisterin Renate Borrmann, Gemeindedirektor Kunibert Ewert, E.ON Avacon-Vorstand Matthias Herzog und Detlev Wackenrohr, Betriebsleiter E.ON Avacon Gehrden, einen neuen Konzessionsvertrag.

Mit dem Vertrag, der eine Laufzeit von 20 Jahren hat, setzen E.ON Avacon und die Gemeinde Wennigsen die langjährige, partnerschaftliche Zusammenarbeit auch in Zukunft weiter fort. Basis für die Vertragsunterzeichnung war ein Ratsbeschluss vom 10. Juli diesen Jahres.

Kunibert Ewert zeigte sich sehr zufrieden mit dem Abschluss des Vertrages: E.ON Avacon ist für uns immer schon ein verlässlicher Partner für die Energieversorgung der Gemeinde gewesen. Diese erfolgreiche Partnerschaft setze man nun fort. Matthias Herzog, bei E.ON Avacon für das Ressort Netze zuständig, freute sich ebenfalls über die neu besiegelte Zusammenarbeit.

E.ON Avacon versorgt im Bereich der Gemeinde Wennigsen einschließlich der angeschlossenen Ortsteile rund 15.000 Einwohner mit Strom und Erdgas. Allein das Stromnetz in der Gemeinde ist circa 260 Kilometer lang.


Diese beiden Artikel finde ich interessant, weil ich vorher gar keine Vorstellung hatte, wie hoch solche Konzessionsabgaben sein können. Mit den genannten 360.000 EUR werden sicherlich die Konzessionsabgaben für die gesamte Laufzeit von 20 Jahren abgegolten. Der Kämmerer freut sich über diesen Geldsegen und die Gemeinde steht für das aktuelle Haushaltsjahr gut da.

Leider wird nicht erwähnt, um wieviel Prozent diese Konzessionsabgabe für die Vorfälligkeit abgezinst wurde.

Interessant auch, dass diese Konzessionsabgaben nicht frei verhandelt werden, sondern dass es hierzu eine Konzessionsabgabenverordnung gibt.

Zahlen tut es letztlich eh der Stromverbraucher. Diese Konzessionsabgabe ist für den Netzbetreiber nur ein durchlaufender Posten.

Gruß
Fidel

Offline RR-E-ft

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Konzessionsabgaben an die Kommunen
« Antwort #1 am: 08. September 2006, 14:33:25 »
@Fidel

Die Konzessionsabgaben werden jährlich an die Gemeinden gezahlt.

Die Höchstsätze sind in der KAV geregelt:

http://www.gesetze-im-internet.de/kav/BJNR000120992.html


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline cabello

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Konzessionsabgaben an die Kommunen
« Antwort #2 am: 11. September 2006, 10:36:42 »
@Fidel

wenn man bedenkt das Wennigsen um 15.000 Einwohner hat.
Avacon aber den Höchsatzt an die Gemeinde Zahlt.
Abgaben und Steuern werden von den Kunden bezahlt.
Also Zahlen hier alle Wennigsener Einwohner überhöhte Preise.

Interessant währe ob bei einer Aufgelisteten Rechnung 2,39 Cent/kWh für Konzessionsabgaben stehen, oder nur die Berechtigten 1,32 Cent/kWh?

ich verbleibe

Offline RR-E-ft

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Konzessionsabgaben an die Kommunen
« Antwort #3 am: 11. September 2006, 13:10:44 »
@Cabello

Würden die EVU die Konzessionsabgaben in den Tarifen je nach Größe der Gemeinde, in denen sich die Abnahmestelle befindet, exakt ausweisen, ergäben sich unterschiedliche Tarife ein und des selben Versorgers, nämliche gerade abhängig von der Gemeindegröße.

In einer größeren Gemeinde müsste Energie mithin mehr kosten als in einer kleinen Gemeinde. Die höchstzulässigen KA sind abhängig von der jeweiligen Gemeindegröße.

Dies ist dann besonders relevant, wenn etwa eine Gemeinde, um ihre Bürger zu schonen, mit dem Versorger geringere als die höchstzulässigen KA vereinbart hat. Letzteres ist möglich und somit nicht ausgeschlossen.

Eine solche Differenzierung der Preise innerhalb eines Netzgebietes besteht indes ersichtlich nicht.  

Es deutet eher darauf hin, dass die Konzessionsabgaben insgesamt im Rahmen einer Mischkalkulation in die Preise Eingang finden. Unabhängig von der Gemeindegröße geleten für alle vergleichbaren Kunden eines Unternehmens die gleichen Energiepreise.

Schlussendlich ist es dadurch niemandem mehr möglich, zu kontrollieren, ob die insgesamt entstandenen Aufwendungen für KA tatsächlich zutreffend in die Preiskalkulation Eingang gefunden haben.

Dadurch bestehende Intransparenzen können dazu benutzt werden, den Gewinnanteil am Energiepreis zu erhöhen.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Fidel

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Konzessionsabgaben an die Kommunen
« Antwort #4 am: 12. September 2006, 00:01:49 »
Moin:

@RR-E-ft

Ich in meiner grenzenlosen naivität war davon ausgegangen, dass die konzessionsabgabe sich an den durch das leitungsnetz in anspruch genommen kommunalen grund und boden bemisst.

Jetzt lese ich also, dass die konzessionsabgabe sich am verbrauchten strom in einer gemeinde orientiert, also jede KWh entsprechend verteuert. Na, wunderbar.

Gruß
Fidel

Offline RR-E-ft

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Konzessionsabgaben an die Kommunen
« Antwort #5 am: 12. September 2006, 08:55:25 »
@Fidel

Es ist des Lernens kein Ende.

Wer zählt eigentlich die in einer Gemeinde im Jahr verbrauchten Kilowattstunden  und ermittelt, ob diese nun an Tarif- oder Sondervertragskunden geliefert wurden, für die unterschiedliche höchstzulässige KA gelten?

Und wer könnte dies kontrollieren?

 

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