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Autor Thema: Schweigen im Walde bei E.ON Hanse  (Gelesen 4662 mal)

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Offline el_erik

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Schweigen im Walde bei E.ON Hanse
« am: 29. Oktober 2004, 21:02:00 »
Unserem Gasversorger der E.ON Hanse hat die Gaspreise um mehr als 10% erhöht. Daraufhin habe ich Ihm folgendes Schreiben per Einschreiben zukommen lassen.

mit Schreiben vom ...  teilen Sie mit, dass sich der Gaspreis ab dem 01.10.2004 von 3,25 ct/KWh auf 3,584 ct/KWh, d.h. um 10,27 Prozent erhöht. Diese Erhöhung halte ich angesichts der Entwicklung des Gaseinkaufspreises für unbillig. Da Sie den Nachweis der Billigkeit nicht erbracht haben, ist der von Ihnen geltend gemachte Anspruch nach § 315 Absatz 3 Satz 2 BGB nicht fällig.
Für angemessen halte ich nach billigem Ermessen eine Erhöhung um 2 Prozent. Meine ab dem 01.10.2004 geleisteten Abschlagszahlungen sind daher von Ihnen gemäß § 367 BGB nur auf den um 2 Prozent erhöhten Gaspreis anzurechnen. In der Jahresabrechnung haben Sie daher auf der Basis eines um den genannten Prozentsatz erhöhten Preises abzurechnen.
Ich widerrufe daher die Ihnen gegenüber erteilte Einzugsermächtigung für die Zeit ab dem 01.10.2004 und erteile Ihnen eine Einzugsermächtigung auf den um diesen Prozentsatz erhöhten Gaspreis.

Mittlerweile haben wir die Jahresabschlussrechnung erhalten, in welchem am dem 01.10.2004 die kWh um den um 10% erhöhten Gaspreis abgerechnet wurde.

Auf unserer Schreiben hat E.ON Hanse bisher nicht reagiert.

War unser Schreiben fehlerhaft?
Wie koennen wir darauf reagieren? Abrechnung anfechten und Einzugsermaechtigung komplett entziehen und den alten Betrag + 2% monatlich ueberweisen, wie es bereits in einem anderen Beitag in diesem Forum diskutiert wurde?

Interessant in diesem Zusammenhang ist eventuell noch, dass E.ON Hanse von 2-monatslicher auf monatliche Abschlagszahlungen umgestellt hat und wir weniger Gas verbraucht haben als im Vorjahr.

Bye Marco

Offline RR-E-ft

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Schweigen im Walde bei E.ON Hanse
« Antwort #1 am: 30. Oktober 2004, 22:17:44 »
Wahrscheinlich ergab sich nach der Jahresverbrauchsabrechnung eine Überzahlung, die gut geschrieben wurde.

In einem solchen Fall müßte der Kunde klagen, da er ja selbst keinen Rechnungsbetrag mehr zu zahlen hat und deshalb vom Versorger schlecht verklagt werden könnte....

Deshalb hat Eon wohl nicht reagiert.

So wird es übrigends wohl allen ergehen, die allein aufgrund der Preiserhöhung erhöhte Abschläge zahlen, da diese unweigerlich zu Überzahlungen führen

Ich hatte dazu schon einen Beitrag ins Forum gestellt.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline el_erik

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Schweigen im Walde bei E.ON Hanse
« Antwort #2 am: 14. November 2004, 20:58:42 »
E.ON Hanse hat nun doch auf das Musterschreiben reagiert.
Sie bieten uns an, die Abschlagszahlungen zu aendern.

Gleichzeitig nimmt E.ON Hanse Stellung zur Gaspreiserhoehung und begruendet dies wie folgt:

Erdgas steht am Energiemarkt im Wettbewerb mit anderen Energieträgern. Dieser Wettbewerb besteht insbesondere bei der Energieversorgung für Heizungsanlagen mit leichtem Heizöl, Ergas ist, ebenso wie Erdöl, ein Naturprodukt, das nur in wenigen Ländern vorkommt.  Deutschland ist derzeit zu ca. 80% auf Erdgasimporte aus dem Ausland angewiesen. Daher bieten langfristige Verträge, deren Laufzeiten zum Teil über das Jahr 2025 hinausgehen, den deutschen Erdgasimporteuren Sicherheit für die Bezüge von den wenigen Erdgasproduzenten. In diesen Verträgen ist die Entwicklung des Erdgaspreises an die Ölpreisentwicklung gebunden.

Diese Ölpreisbindung bewirkt - insbesondere bei sindenden Ölpreisen - einen Schutz der deutschen Gasversorger gegen überzogene Preisforderungen der Produzenten. Daher wird das System der Ölpreisbindung von Produzentenseite in Zeiten niedriger Heizölpreise kritisiert. Die Kritik der Verbraucher wird meist in Zeiten hoher Heizölpreise laut, obwohl sie bei einem niedrigen Ölpreisniveau von dann auch wieder gesunkenen Gaspreisen profitieren.

Die Preise für leichtes Heizöl sind bekanntermaßen weltweit im Jahreverlauf 2004 stark angestiegen. Wenn auch nicht mit einer annähernd so hohen Steigungsrate wirkt sich diese Entwicklung mit zeitlicher Verzögerung auch in unserem Versorgungsgebiet auf die Gaspreise aus. Denn auch unser Bezugspreis für Erdgas ist an die Ölpreisentwicklung gekoppelt. Deshalb passen wir Ihren Arbeitspreis an.

Ich denke mal, dass mir mit einer Verringerung der monatl. Abschlagszahlungen nicht geholfen ist. Zum einen hat E.ON Hanse bereits vom 01.10. an den erhöhten Preis in der Jahresabrechnung. Nach der Jahresabrechnung ergab sich eine Überzahlung, welche gutgeschrieben wurde, d.h. ich müsste klagen. Und zum anderen wird aus der Abschlagszahlung nicht ersichtlich, welcher Arbeitspreis zu Grunde liegt, d.h. ich wuerde dann 2005 eine Nachforderung erhalten, mit dem erhöhten Arbeitspreis, welche ich dann wieder anfechten muss.
Wenn ich nun die Jahresabrechnung nicht anfechte und statt dessen bei der naechsten Abrechnung auf meinen Einspruch auf Unbilligkeit des Gaspreises verweise, befürchte ich, dass ich die Gaspreiserhöhung indirekt als Billig anerkannt habe.

Bye Marco

 

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