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Autor Thema: Kann ich jetzt noch widersprechen (E.ON Westfalen Weser)  (Gelesen 4536 mal)

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Anonymous

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Kann ich jetzt noch widersprechen (E.ON Westfalen Weser)
« am: 21. Oktober 2004, 10:18:52 »
Wie lange kann nach dem 1.10.2004 (Erhöhungsdatum der E.ON) kann ich den noch widersprechen. Heute ist der 21.10.04.
Gibt es eine Frist?

Offline RR-E-ft

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Kann ich jetzt noch widersprechen (E.ON Westfalen Weser)
« Antwort #1 am: 21. Oktober 2004, 17:42:39 »
Es gibt keine Frist für den Einwand der Unbilligkeit gem. § 315 BGB.

Dieser kann sogar erst noch in einem Zahlungsprozess des Versorgers erhoben werden.

Jedoch sollte man den Einwand so früh wie möglich bringen. E

Erst nach diesem Einwand ist die Preiserhöhung vollkommen unverbindlich und es gilt bis auf weiteres der alte Preis weiter.


Freundliche Grüße
aus Jena

Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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