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Autor Thema: Geht das alles ohne Mahnung???  (Gelesen 5966 mal)

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Offline ekro

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Geht das alles ohne Mahnung???
« am: 16. August 2006, 14:02:44 »
Hallo, haben immer noch Probleme.
Unser verstorbener Vater soll seit 2001 keinen Strom mehr bezahlt haben. ( Gas und Wasser wurden aber abgebucht )
Jetzt sollen wir ran! Wir finden weder Mahnungen noch andere Schreiben die darauf hinweisen, dass unser Vater auch nur ein Mal angeschrieben worden wäre: keine Mahnungen nix, keine Ankündigung von Zählersperre oder so!!!!
Da er  seit 1943 in seinem Häuschen wohnte, hätten die doch wohl sehen können, wer da der Stromverbraucher ist. Laut der Rechnung, die man uns jetzt gestellt hat, hat man auch jedes Jahr brav abgelesen.Der Versorger hat doch wohl ne EDV wo Ablesezahlen und fehlende Zahlungseingänge miteinander verglichen werden.
Meine Frage: Kann das jetzt auch Taktik sein, denn wir finden keine Unterlagen und die können sich jetzt darauf berufen, dass die Rechnung ja jetzt erst gestellt wurde und somit keine Verjährung greift!
Wäre ja echt mieser Trick!!!
Jetzt wollen wir erst mal Kopien des Schriftverkehrs denn die sind doch sonst so fix mit der Drohung alles abzuklemmen oder?
Danke für eure Hilfe!!!!
Zusätzlich muss noch gesagt sein, dass wir bis vor einigen Monaten gar nichts von den Forderungen wußten und das obwohl unser Vater schon seit Frühjahr 2005 tot ist.

Offline Cremer

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Geht das alles ohne Mahnung???
« Antwort #1 am: 16. August 2006, 16:20:32 »
@ekro,

zunächst ist es einmal eine Erbsache. Vielleicht hat es solange auch gedauert, bis der Versorger Sie ausfindig gemacht hat.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Offline ekro

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Geht das alles ohne Mahnung???
« Antwort #3 am: 16. August 2006, 18:59:19 »
erst mal vielen Dank. Hatte ja schon vor einiger Zeit das Thema gepostet.
Nein, ausfindig machen konnten die uns sehr schnell, da ein 2. Zähler ( Firma) sich im gleichen Kasten befindet und wir dazu ja auch Rechnungen bekamen und bezahlten ( waren aber nicht privat von unserem Vater)
Die haben sich weder die Mühe gemacht unseren Vater anzumahnen noch eine Zwischenrechnung erstellt. Gas und Wasser wurden ja auch per Einzug bezahlt. Wir haben uns ja auch letztes Jahr den Zähler+ Gas und Wasser offiziell übernommen. Die Rechnung kam ja erst dieses Jahr. Er war also nie abgemeldet.
Rheinenergie hat uns ja noch nicht einmal Unterlagen gezeigt.Als wir bei Sachbearbeitern nachfragten, sagte man uns ,dass normalerweise gemahnt würde , der Abnehmer ausfindig gemacht wird und gegebenenfalls der Zähler abgeklemmt wird. Nichts ist gewesen. Laut Briefwechsel mit deren Rechtabteilung hat sich mein Vater 2001 nicht angemeldet obwohl er ja schon seit 1943 da wohnt, im letzten Schreiben soll er sich 2001 abgemeldet haben was denn nun? Sind die nicht auch zu einer gewissen Mitwirkung verpflichtet?
Wer sagt uns denn, dass die Rechnungen wirklich nicht bezahlt sind? Soll ich Kopien anfordern???
Kann es sein, dass man erst jetzt die Rechnung päsentiert, damit die Verjährung nicht greift? Ist ja nicht nur ein Fall in Sachen Erbe ! Das Thema habe ich schon in verschiedenen Bereichen gefunden!

Offline RR-E-ft

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Geht das alles ohne Mahnung???
« Antwort #4 am: 16. August 2006, 20:38:42 »
@ekro

Sie haben ein ganz spezielles Problem und sollten sich damit an einen Rechtsanwalt wenden. Das hatte ich bereits auf einen früheren Beitrag geantwortet. Daran ändert sich auch nichts.

Zum Thema späte/ ggf. verspätete Stromabrechnung gibt es hier bereits viele Beiträge.

 

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