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Autor Thema: Benötige dringend Rat!!!  (Gelesen 9566 mal)

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Offline ggreg

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Benötige dringend Rat!!!
« am: 14. August 2006, 21:12:25 »
Hallo Mitstreiter!

Ich habe seit Herbst 2004 keine der geforderten Gaspreiserhöhungen bezahlt, sondern allen Erhöhungen widersprochen und diese als unbillig nach § 315 bezeichnet.

In einem Schreiben teilt mir mein Gasversorger Erdgas Mittelsachsen GmbH (EMS) mit, dass das Amtgericht Schönebeck mit dem Urteil vom 12.07.2004 (Az. 4 C 609/05 )bestätigt, dass diese Preisanpassungen nicht unbillig gemäß § 315 waren.

Dazu stellte das Greicht fest\"Nach dem unstreitigem Sachverhalt hat die Beklagte im Rahmen der Preiserhöhung nämlich lediglich ihre gestiegenen Bezugskosten an den Kläger weitergegeben.\" und im weiteren \"Die Weitergabe von gestiegenen Kosten auf deren Höhe die Beklagte keinen Einfluß hat, unter beibehaltung der Kalkulationsgrundlagen für die übrigen Preisbildungsfaktoren, dürfte dabei der Erwartungshaltung beider Parteien entsprechen und ist als im Intresse beider Parteien billig anzusehen.\".

Auf Grund dieses Urteils erwartet EMS den Eingang der gekürzten Rechnungsbeträge bis zum 18.08.2004.

Im Moment ist mir meine weitere Vorgehensweise unklar.
Habe aber nicht viel Lust, ohne weiteren Widerstand aufzugeben.

Bitte daher um fundierten Rat!

Danke!

ggreg[/b]

Offline Cremer

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Benötige dringend Rat!!!
« Antwort #1 am: 14. August 2006, 21:29:20 »
@ggreg,

das ist ja ein ganz uraltes Urteil Es gibt da viele neue im Sinne für die Kunden.

Nehmen Sie das neueste vom AG Delmenhorst vom 4.8.06 Az.: 4A C 4063 /06 (IV)

siehe unter Grundsatzfragen => Urteil AG Delmenhorst: Preiserhöhungen unwirksam.

Im übrigen rate ich sich hier in den Threads sich schlau zu machen, d.h. die Postings der letzten Wochen lesen, viel Arbneit aber es lohnt sich.

Ich kann es für neue Leser immer nur wiederholen:
Nutzen Sie vor allem die Suchfunktion.
Lesen Sie auch unter www.energienetz.de
MFG
Gerd Cremer
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Offline ggreg

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Benötige dringend Rat!!!
« Antwort #2 am: 14. August 2006, 23:46:34 »
Zitat von: \"ggreg\"
Hallo Mitstreiter!

Ich habe seit Herbst 2006 keine der geforderten Gaspreiserhöhungen bezahlt, sondern allen Erhöhungen widersprochen und diese als unbillig nach § 315 bezeichnet.

In einem Schreiben teilt mir mein Gasversorger Erdgas Mittelsachsen GmbH (EMS) mit, dass das Amtgericht Schönebeck mit dem Urteil vom 12.07.2004 (Az. 4 C 609/05 )bestätigt, dass diese Preisanpassungen nicht unbillig gemäß § 315 waren.

Dazu stellte das Greicht fest\"Nach dem unstreitigem Sachverhalt hat die Beklagte im Rahmen der Preiserhöhung nämlich lediglich ihre gestiegenen Bezugskosten an den Kläger weitergegeben.\" und im weiteren \"Die Weitergabe von gestiegenen Kosten auf deren Höhe die Beklagte keinen Einfluß hat, unter beibehaltung der Kalkulationsgrundlagen für die übrigen Preisbildungsfaktoren, dürfte dabei der Erwartungshaltung beider Parteien entsprechen und ist als im Intresse beider Parteien billig anzusehen.\".

Auf Grund dieses Urteils erwartet EMS den Eingang der gekürzten Rechnungsbeträge bis zum 18.08.2004.

Im Moment ist mir meine weitere Vorgehensweise unklar.
Habe aber nicht viel Lust, ohne weiteren Widerstand aufzugeben.

Bitte daher um fundierten Rat!

Danke!

ggreg[/b]

Offline ggreg

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Benötige dringend Rat!!!
« Antwort #3 am: 14. August 2006, 23:55:49 »
Sorry,

baue Heute nur Bockmist. Beitrag 2x gesendet. Wollte aber nur Datum korrigieren. Urteil ist vom 12.07.2006 !

ggreg

Offline RR-E-ft

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Benötige dringend Rat!!!
« Antwort #4 am: 15. August 2006, 01:13:38 »
@ggreg

Das Urteil des AG Schönebeck ist nicht uralt, sondern taufrisch.

Man erkennt das auch schon am Aktenzeichen.


Entscheidend ist die Aussage in dem Urteil \"nach dem unstreitigen Sachverhalt....\".

Der betroffene Verbraucher hat wohl schlicht verabsäumt, bestimmte Tatsachen zu bestreiten.

Dann werden diese als wahr unterstellt, ohne dass eine Prüfung des Sachverhalts durch das Gericht erfolgt.

Dieses Urteil entfaltet nur Bindungswirkung zwischen den Parteien des konkreten Rechtsstreits und ist deshalb nicht übertragbar.

Sollte Ihnen das zitierte Urteil in Abschrift vorliegen, übersenden Sie es bitte per Fax an die Verbraucherzentrale Sachsen- Anhalt  in Halle und an den Bund der Energieverbraucher.

Keinesfalls hat deshalb das Gericht die Billigkeit der Preise \"festgestellt\", weil es schon nach dem unstreitigen Vortrag gar nichts erst festzustellen gab.....

Sollten Sie verklagt werden, werden Sie selbstverständlich nach allen Regeln der Kunst bestreiten und dann sieht´s anders aus, vgl. nur das Urteil des Ag Delmenhorst vom 04.08.2006 oder des OLG Karlsruhe vom 28.06.2006.

Auf diese Urteile können Sie verweisen, ebenso wie auf die weiteren Gerichtsentscheidungen, die eine Offenlegung der Preiskalkulation fordern.


Diese erwarten Sie wohl schon länger.

Da kann der Versorger dann wohl auch noch länger warten....


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline ggreg

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Benötige dringend Rat!!!
« Antwort #5 am: 15. August 2006, 20:23:03 »
Danke für den schnellen Rat.

Hat mir wiederauf die Beine und weiter geholfen geholfen.
Werde den Damen und Herren meines Gasversorgers erst einmal die passende Antwort schreiben.

Der Hinweis, erst einmal nachzulesen, ist schon ganz richtig, aber leider unwahrscheinlich Zeitaufwendig. Das Problem bei der großen Menge der Beiträge ist es, dass Passende für sein eigenes Problem zu finden.

Die angeführten Zitate aus dem Urteil entstammen aus dem Schreiben meines Gasversorgers an mich. Das Urteil selbst liegt mir also nicht vor, werde aber versuchen es zu bekommen.

Herzliche Grüße aus Staßfurt

ggreg

Offline Cremer

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Benötige dringend Rat!!!
« Antwort #6 am: 15. August 2006, 20:39:46 »
@ggreg,

nun dann sollte man die Suchfunktion nutzen
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Benötige dringend Rat!!!
« Antwort #7 am: 16. August 2006, 12:26:32 »
@gregg

Das Wichtigste finden Sie unter \"Grundsatzfragen\", darin findet sich auch ein Beitrag zur Billigkeitskontrolle von Erdgaspreisen (Stand).

Sie haben schnellen Zugriff auf die wichtigsten Infos über die Fragen und Antworten zu § 315 BGB auf der Seite.

Die Verbraucherzentrale hat das Urteil bei Gericht angefordert.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline ggreg

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Benötige dringend Rat!!!
« Antwort #8 am: 17. August 2006, 19:41:06 »
Hallo.

habe wegen diesem Urteil Nachforschungen angestellt.

Gegen das Urteil ist Rechtsmittel der Brufung zugelassen. Die Berufungsfrist läuft diese Woche ab. Solltedas Urteil rechtskräftig werden,erhalte ich nächste Woche eine Kopie.

Schönen Abend noch

ggreg

 

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