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Autor Thema: Gasversorgung Pößneck GmbH  (Gelesen 4254 mal)

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Offline RR-E-ft

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Gasversorgung Pößneck GmbH
« am: 04. August 2006, 14:41:04 »
Kunden der Gasversorgung Pößneck GmbH erhalten immer wieder Schreiben der Stadtwerke Jena- Pößneck GmbH, die jedoch selbst nicht Vertragspartner der Gaslieferverträge ist.

http://www.stadtwerke-jena.de/002b/002b010.htm

Diese kündigt in Einzelfällen sogar bestehende Verträge und bietet neue Gaslieferverträge der Stadtwerke Jena- Pößneck GmbH an.

Hierdurch kann es unbeabsichtigt zum Versorgerwechsel kommen.


Durch diesen Versorgerwechsel kommt dann die Preisstellung der Stadtwerke Jena- Pößneck GmbH zur Anwendung.

http://www.stadtwerke-jena.de/002b/pdf/PB_GV_EV_Gas.pdf

http://www.stadtwerke-jena.de/002b/pdf/20060701_PB_Gas.pdf

Dazu ist folgendes anzumerken:

Pößneck hat lediglich ca. 13.300 Einwohner (telef. Auskunft der Stadtverwaltung).

Deshalb sind schon die höchstzulässigen Konzessionsabgaben bei der Gasversorgung gem. § 2 Ziff. 2 KAV deutlich geringer als in Jena.

Konzessionsabgaben sind in den Allgemeinen Tarifen auszuweisen (Transparenzgebot):

http://www.recht.com/heymanns/start.xav?bk=heymanns_bgh_ed_bghrz&startbk=heymanns_bgh_ed_bghrz&start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D\'BGB%2F812%2FSubsidiaritat_3\'%5D&hls=%A7%202%20KAV

Mithin können die Grundversorgungs- und Ersatzbelieferungstarife der Gasversorgung Pößneck GmbH wohl nicht mit denen der Stadtwerke Jena-Pößneck GmbH identisch sein, zumal es sich auch um vollkommen  unterschiedlich strukturierte  Netzgebiete mit eigenen Netzentgelten nach GasNEV handelt.

In den Preisen soll die jeweils höchstzulässige Konzessionsabgabe an die Städte Jena und Pößneck enthalten sein, die jedoch verschieden hoch sind.

Es ist vollkommen unwahrscheinlich, dass die Gaspreiskalkulation der beiden von einanander verschiedenen Unternehmen zu ein und den selben Gaspreisen führen sollte (Vgl. nur Gaspreisurteil  OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.06.2006).

Grund- und Ersatzversorgungstarife der Gasversorgung Pößneck GmbH wurden wohl  bisher entgegen der eindeutigen Regelungen der  § 36, 38, 118 III EnWG nicht veröffentlicht.

Jedenfalls fanden sich solche bisher nicht auf den entsprechenden Seiten:

http://www.gv-poessneck.de/index.php?id=11

Man hat diese wohl nun mit Hochdruck in das Netz eingestellt.


Oft erhalten betroffene Kunden sogar nur Preisblätter der Stadtwerke Jena- Pößneck GmbH übersandt, wobei es sich dabei lediglich um den  Betriebsführer handelt.

Man sollte deshalb besondere Obacht walten lassen, ob man überhaupt vom eigenen Vertragspartner Unterlagen bekommt und mit diesem seine vertraglichen Beziehungen weiter gestaltet:

http://www.gv-poessneck.de/index.php?id=10

http://www.thuega.de/index.php?id=41&nid=122

Schreiben, die nicht vom eigenen Vertragspartner herrühren, kann und sollte man unter Verweis auf § 174 BGB unverzüglich zurückweisen.

Dies betrifft insbesondere auch Kündigungen, Sperrandrohungen etc. pp.

Soweit ein anderer als der eigene Vertragspartener mit insoweit fremden Inkassoforderungen an einen herantritt, sollte man in jedem Falle den Nachweis einer entsprechenden Inkassovollmacht und eine Bescheinigung über die  Zulassung der Fremd- Inkassotätigkeit nach § 1 RBerG fordern.

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, läuft man Gefahr, durch entsprechende Zahlungen an einen Dritten nicht durch Erfüllung von der Zahlungspflicht gegenüber dem eigenen Vertragspartner befreit zu werden.

Schlimmstenfalls muss man nochmals zahlen.

Wer Zweifel daran hat, dass die Gleichpreisigkeit zweier von einander verschiedener Gasversorger im Land auf einem Zufall beruht und etwa den Verdacht hegt, dass die Gleichpreisigkeit vielmehr das Ergebnis einer unzulässigen Preisabsprache zwischen diesen Unternehmen sein könnte, wende sich deshalb an die zuständige Landeskartellbehörde.


http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/service/LKB.shtml

**************

Eine gewisse Gleichpreisigkeit ist auch bei den Strompreisen der Stadtwerke Jena- Pößneck GmbH in Jena und Pößneck und der E.ON Thüringer Energie AG (ETE) zu verzeichen, obschon auch dabei wohl unterschiedliche Kalkulationen wohl zufällig zum selben Ergebnis führen müssten.


Teilweise ist der Strom der Stadtwerke teurer als der von ETE, obschon ETE im ländlichen Raum längere Leistungswege zu verzeichnen und wegen der bisher weithin maroden und vollkommen überdimensionierten Verteilnetze einen höheren Investitionsbedarf hat, um die Zuverlässigkeit der Netze und die Versorgungssicherhit noch zu gewährleisten, alte Leitungen zurück zu bauen:

http://www.eon-thueringerenergie.com/Presse/Presseinformationen.htm?id=43983

http://www.eon-thueringerenergie.com/Presse/Presseinformationen.htm?id=30843

http://www.eon-thueringerenergie.com/Presse/Presseinformationen.htm?id=30424

http://www.eon-thueringerenergie.com/Presse/Presseinformationen.htm?id=29403

http://www.eon-thueringerenergie.com/Presse/Presseinformationen.htm?id=29223
 


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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