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Autor Thema: Hitzewelle treibt Strompreise an  (Gelesen 13747 mal)

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Offline taxman

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Hitzewelle treibt Strompreise an
« Antwort #30 am: 28. Juli 2006, 17:07:25 »
Hallo,

ElCattivo:

taxman hat Folgendes geschrieben:
B: Jetzt meinst du, dass der Erzeuger im 2. Fall dafür, dass er keinen Aufwand hatte, diesen auch noch auf den Endverbraucher umlegen kann. Sorry, ich verstehe es nicht. Sorry nochmals, ich wills aber! Daher bemühe dich bitte mir es in verständlichen Worten zu erklären.

er hatte zwar keinen aufwand, das ist aber unwichtig. der punkt ist, dass das zertifikat einen wert hat. der erzeuger steht also vor der wahl, den wert des zertifikates in "seinen" strompreis einzukalkulieren oder eben nicht.

taxman:
Nach dem HGB richtet sich die bilanzierungsfähige Wertigkeit eines Wirtschaftsgutes (hier das Zertifikat) nach seinen Anschaffungskosten. Eventuell mögliche Veräußerungserlöse sind nicht aktivierbar, da der Verkaufspreis nicht festgestellt werden kann. Insoweit besteht nach dem HGB kein Wahlrecht. Insoweit dürfen Opportunitätskosten, wenn sie überhaupt festgestellt/ermittelt werden, gar nicht in einer Buchhaltung/Jahresabschluss auftauchen. Insoweit gibt es schlicht keinen Aufwand. Insoweit ist die Umlegung auf den Endverbraucherpreis schlicht rechtswidrig.

1. Nebenfrage:
Werden die geschenkten Zertifikate in den Jahresabschlüssen der Energieerzeuger als Aktivwerte (= Vermögenspositionen) ausgewiesen?

Opportunitätskosten sind eine Kostenart die lediglich fiktive oder vergleichende Bedeutung hat.
http://de.wikipedia.org/wiki/Opportunit%C3%A4tskosten


ElCattivo:
Es ist genau dasselbe wie mit dem Brennstoff. Auch diesen benötigt er zwingend für die Erzeugung. Aber wer käme schon auf die Idee, die Brennstoffkosten nicht in den Preis einzukalkulieren? (Bevor jetzt ein Einwand kommt: Selbstverständlich spiegele ich soweit möglich meine Brennstoffbezugspreise ebenso am Brennstoffmarktpreis, um zu checken, ob ich ggf. mit einem Verkauf des Brennstoffs ein noch besseres Geschäft machen kann.)

taxman:
Ist der Stromerzeuger durch den Brennstoff finanziell belastet? Ich gehe davon aus zumindest beim Einkauf eventuell doch. Das ist doch sonnenklar umlagefähig.


ElCattivo:
noch ein beispiel: du bekommst eine cd geschenkt, die du (warum auch immer) nicht gebrauchen kannst. nun kannst du diese natürlich weiterverschenken. du kannst sie aber auch bei ebay verkaufen. dort wirst du wahrscheinlich auch einen gewissen betrag dafür erhalten. für den käufer ist es dabei völlig unerheblich, ob du die cd zuvor geschenkt bekommen hast oder diese selbst gekauft hast. am wert der cd ändert das nichts.

taxman:
Tja, hier sind wir wieder bei der Grundmeinungsverschiedenheit angelangt. Wieviel Gewinn darf ein Versorgungsunternehmen erzielen, welches monopolistisch die Grundversorgung von uns Bürgern zu erbringen hat. Du kennst meine Meinung dazu ich deine und wir Beide die von Herrn Fricke, Herrn Cremer usw.. Die Motive mögen sicherlich unterschiedlich sein.
Aus meiner Sicht muss dieser Vorteil auf die Endverbraucher umgelegt werden.



Herr Fricke:
Wenn also im Wettbewerb das Bestreben dahin geht, reale Kosten zu senken, um am Markt überhaupt wettbewerbsfähige Preise bieten zu können, dann mutet es merkwürdig an, dass demgegenüber in einem Bereich, der nicht gerade von Wettbewerb geprägt ist, http://sogar lediglich kalkulatorische Kosten in die Preise eingerechnet werden können, was Preiserhöhungen zur Folge hat, die dann auch noch am Markt durchgesetzt werden können.

taxman:
Das ist ein wesentlicher Punkt. Da hat vor unserer Zeit die Lobby doch sehr stark auf die Gesetzgebenden einwirken können. Bei Kalkulationen kann man ein Schlimmstensfalls-Szenario durchspielen oder man geht von einem Bestenfalls-Szenario aus. Mit großer Wahrscheinlichkeit trifft man sich in der Mitte oder zumindest in dessen Nähe. Hier tun sich Manipulationsmöglichkeiten auf die einem Buchhalter schlecht werden lassen.


So jetzt aber ins Wochenende.

taxman
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