@ElCattivo
Danke für die Antworten.
Oligopole, wo auch immer, verhalten sich wirtschaftlich rational, wenn sie ihren Gewinn maximieren.
Dafür gibt es keine moralische Kategorie.
In Deutschland wurden die gestiegenen Großhandelspreise mit der Einpreisung der kostenlos zugeteilten Zertifikate durch die Konzernen begründet.
Diese haben diesen Grund selbst angegeben und tatsächlich gibt es eine entsprechende Korrelation.
Was die Ursache gestiegener Preise anderswo auf der Erde waren, kann deshalb dahinstehen.
Und es geht um den
Strommarkt, genauer den
Großhandelsmarkt, welcher nach der Einschätzung der EU weiter ein nationaler ist.
Fraglich also, ob man unter Wettbewerbsbedingungen die Großhandelspreise für Strom mit der Begründung der Einpreisung lediglich kalkulatorischer Kosten hätte erhöhen können.
Wie aufgezeigt, verhält man sich im harten Wettbewerb eigentlich entgegengesetzt.
Die unentgeltlich zugeteilten Zertifikate hätten eigentlich zu einem Wettbewerbsvorteil der so um Milliarden beschenkten Konzerne führen müssen, der auf einem Wettbewerbsmarkt wirksam eingesetzt, wohl dazu hätte führen müssen, dass ceteris paribus selbt Konzerne, welche die Zertifikate kaufen mussten und einen tatsächlichen Aufwand hatten, diesen nicht über die Preise vollständig an die Marktgegenseite hätten weitergeben können.
So stellt man sich das eben vor, wenn man von einem wirksamen Wettbewerb ausgeht.
Weil es eben anders lief, deutet vieles darauf hin, dass es zum einen keinen wirksamen Wettbewerb gibt und zum anderen gerade diese Situation von marktbeherrschenden Unternehmen (bereits ab 30 Prozent Marktanteil) dazu benutzt wurde, Preise gegenüber der Marktgegenseite durchzusetzen, wie sie bei wirksamen Wettbewerb gerade nicht durchsetzbar gewesen wären.
Sollte sich dies bestätigen, läge gerade darin das missbräuchliche Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung. dabei wurde auch in den Blick genommen, ob andere Branchen, die im Wettbewerb stehen, tatsächliche oder nur kalkulatorische Kosten durch den Emissionshandel über die Preise an ihre Kunden weiterreichen konnten.
Es ist nicht auszuschließen, dass es dabei Branchen gibt, welche selbst einen tatsächlichen Aufwand nicht weitergeben konnten, weil der harte Wettbewerb es eben nicht zulässt.
Das Einpreisen ist genauso wirtschaftlich rational wie die Preissetzung eines Monopolisten im Cournot´schen Punkt seiner Nachfragekurve. Diese Rationalität schließt also den Missbrauch gerade nicht aus.
Man wird sehen, ob, wann und mit welchem ergebnis das Bundeskartellamt ggf. handelt.
Markert hat die Empfehlung abgegeben, mit Verweis auf die Kartellrechtswidrigkeit, die ja immer zugleich auch eine Unbilligkeit im Vertragsverhältnis darstellt, ähnlich wie die wehrhaften Gaskunden zur
Selbsthilfe überzugehen, und Rechnungsbeträge deshalb zu kürzen.
Das fand ich das Imposante an seiner Stellungnahme in ZNER 2006, 119, [121].
Wo dies im Einzelfall möglich sein sollte, sollte man daran denken, wenn man im Wettbewerb steht und Kosten senken muss, kann dies ein probater Weg sein. Nicht anders verhält es sich wohl mit der Mehrerlösabschöpfung durch Netznutzer, wenn dies der Bundesnetzagentur nicht gestattet sein soll [so schon
Säcker, RdE 2006, 65 ff.).
Es sind also ggf. u. a. auch die nachgelagerten Netzbetreiber und Stromhandelsgesellschaften, die sich § 315 BGB nutzbar zu machen hätten, wenn der harte Wettbewerb es von ihnen erfordert.
Wie wir nun jeweils zu welchem Klassiker stehen, dürfte ihre Urlaubszeit aufzehren. Dafür sind wir wohl einfach zu belesen.
Ich besorge, Sie könnten im Urlaub am Baggersee liegen und sich dort weiter vervollkommnen und sich dadurch mir gegenüber einen Vorteil verschaffen. :wink:
Passend zum Thema:
http://www.vea.de/pre03/pr250706.htmlZum ursprünglichen Thema dieses Threads:
http://www.zfk.de/news/news.html#Anchor-Der-14210Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt