Unser Gasversorger E.ON Westfalen Weser hat den Gaspreis zum 01.10.04 um 11% erhöht. Ich habe mit dem Musterschreiben Einspruch erhoben.
Die Antwort von E.ON bestand aus zwei Punkten.
1. Nach Auffassung von E.ON kann ich die Abschlagzahlung nicht begrenzen. Dieses ginge nur, wenn ich glaubhaft machen könnte, das mein Verbrauch gesunken ist. Gem. AVBGasV sei ich verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag zu begleichen und müsste ggf. einen Rückforderungsprozess anstrengen.
2.E.ON Westfalen Weser sei nicht verpflichtet, Kunden gegenüber, die Kalkulationgrundlage offenzulegen. Dann kommt ein Hinweis auf die Ölpreisbindung und die für E.ON WW deutlich erhöhten Bezugskosten für Erdgas.
Eine Offenlegung der Preiskalkulation kann erst nach Aufforderung durch ein Gericht erfolgen.
Meine Frage: Wie seht Ihr das ganze? Muss ich jetzt vor Gericht gehen, oder muss E.ON WW mich verklagen?
Nett fand ich auch den Satz: \"Damit kann vor Gericht ein für Sie nicht kalkulierbares, finanzielles Risiko auf Sie zukommen\"
Gibt es Erfahrungen ob eine Rechtsschutzversicherung einspringt?
Gruß
Frank