Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Flexstrom  (Gelesen 16158 mal)

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Offline Fidel

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Flexstrom
« am: 20. Juli 2006, 22:18:18 »
Moin:

In einem Leserbrief an die Monatszeitschrifr Finanztest, 08/2006, S. 6, führt ein ehemaliger Kunde der Flexstrom Klage über deren Geschäftsgebahren. Zum Geschäftsmodell von Flexstrom gehört es, dass eine bestimmte Strommenge für ein Jahr gekauft und im Voraus bezahlt wird. In diesem Falle buchte Flexstrom das Jahresentgelt bereits zwei Monate vor Vertragsbeginn ab.

Nach Ablauf der einjährigen Vertragsdauer verlängerte der Leserbriefschreiber seinen Vertrag bei Flexstrom nicht. Die dann erhobene Schlussabrechnung gab den vom Kunden übermittelten Anfangs- und Endzählerstand nicht wieder. Anstatt des daraus sich ergebenden Vebrauchs, der eine Nachzahlung von 64 EUR gerechtfertigt hätte, bucht Flexstrom 744 EUR ab. Die vom Kunden daraufhin veranlasste Rückbuchung beantwortet Flexstrom mit einer neuerlichen Buchung des Betrages. Diese wiederholt sich einige Male, sodass der Kunde jetzt den Rechtsweg gehen wird.

Gruß
Fidel

Offline Cremer

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Flexstrom
« Antwort #1 am: 20. Juli 2006, 22:28:28 »
@Fidel,

ich sags ja immer: Flexstrom ist eine unseriöse Stromhandelsfirma.

Alleine die Vorkasse, die man leisten muss, müßte einen vernünftigen Endkunde davon abhalten eine Vertrag zu schließen.

Immer nach dem Motto: erst die Ware, dann das Geld !!
MFG
Gerd Cremer
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Offline ThomasW69

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Flexstrom
« Antwort #2 am: 06. Juli 2007, 18:40:59 »
Zitat
Die vom Kunden daraufhin veranlasste Rückbuchung beantwortet Flexstrom mit einer neuerlichen Buchung des Betrages. Diese wiederholt sich einige Male, sodass der Kunde jetzt den Rechtsweg gehen wird.

Wie kann das gehen? Hat derjenige nicht die Einzugsermächtigung widerrufen? Ab dem Zeitpunkt ab dem er sie zurück zieht macht sich Flexstrom strafbar, wenn sie es dennoch tun. Ich kann mir nicht vorstellen, daß sie dieses Risiko eingehen.

Offline Cremer

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Flexstrom
« Antwort #3 am: 07. Juli 2007, 16:46:33 »
@Fidel,

es ist auch immer die FRage, wie man mit seiner Bank steht.

Die können nämlichauch vieles steuern, z.B. eine Lastschriftanforderung abweisen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Cicero

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Flexstrom
« Antwort #4 am: 16. Juli 2007, 11:58:02 »
Hallo,

auch ich möchte zum Thema Flexstrom meine Erfahrungen mit euch teilen.

Mein Vater hat im Juni einen Vertrag bei Flexstrom abgeschlossen. Am 13.06.2007 bekam er die Auftragsbestätigung mit der Bitte um Überweisung des Jahresbetrages im Voraus. Nachdem ich das mitbekommen hatte, nahm ich das Rücktrittsrecht in Anspruch und kündigte für meinen Vater am 15.06.2007 (rechtzeitig).

Am 27.06.2007 erhielt mein Vater eine Mahnung, mit der Bitte um Überweisung des Betrages, da man ja die Stromversorgung garantieren wolle und dies erst nach Eingang des Geldes veranlassen könne.

Also ich gar nicht faul, opferte nochmals meine kostbare Zeit und erläuterte dem Unternehmen, dass der Rücktritt vollzogen sei und man doch bitte intern nochmals nach dem Schreiben suchen sollte. Aber da ich ein netter Mensch bin, legte ich nochmals mein Rücktrittsschreiben bei.

Am 03.07.2007 bekam dann mein Vater ein Schreiben der Flexstrom in dem es lapidar hieß: Kein Rücktrittsschreiben vorhanden. Aber er kann nach Ablauf des Jahres fristgerecht innerhalb von 4 Wochen kündigen.

Und ein paar Tage später flatterte auch schon die 2. Mahnung ins Haus. Darin war dann die Rede von Rücklastgebühren (7,60 €). Und ich dachte Rücklastgebühren werden nur dann erhoben, wenn etwas abgebucht wurde und das Konto nicht gedeckt war...??? Flexstrom verwechselt scheinbar Abbuchung mit Überweisung?

Jedenfalls dachte ich bei mir, ok dann rufen wir eben mal die Hotline-Nummer, welche auf jedem Schreiben vermerkt ist, an. Nach 10 Minuten bekam ich endlich mal jemanden ans Telefon. Und wie sollte es auch anders sein, \"leider kann ich Sie nicht an die Buchhaltung verbinden, da wir ein externes Callcenter sind\" Das sind doch mal aussichten, oder? Jedenfalls lasse ich micht nicht so leicht unterkriegen und bekam heraus, dass die Flexstrom eine Tochterfirma der United Network Industries AG ist. Also dort muss ja wohl eine Buchhaltung sein.

Nun habe ich mir die Telefonnummer der United AG organisiert und angerufen. Eine wohl ziemlich frustrierte Dame meldete sich so schnell mit dem Firmennamen, dass der neue ICE vor Neid erblassen würde...

Jedenfalls bat ich doch um die Verbindung in die Buchhaltung damit ich die Mahnungen klären könne. Doch die Dame verwies mich schroff  an die Hotline der FlexStrom und Sie werde mich nicht in die Buchhaltung verbinden. Klick - Aufgelegt.

Somit schließt sich der Kreis und die vom  Externen Callcenter können mir wie ja oben schon beschrieben auch nicht helfen.

Sovie zu einer seriösen Firma, welche sich hinter einer Hotline verstecken muss.

Wir habe jetzt beschlossen, es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen.

Freundliche Grüße

Cicero

Offline Blue

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Flexstrom
« Antwort #5 am: 27. Juli 2007, 15:38:52 »
Zitat
Original von Fidel
Moin:

In einem Leserbrief an die Monatszeitschrifr Finanztest, 08/2006, S. 6, führt ein ehemaliger Kunde der Flexstrom Klage über deren Geschäftsgebahren. Zum Geschäftsmodell von Flexstrom gehört es, dass eine bestimmte Strommenge für ein Jahr gekauft und im Voraus bezahlt wird. In diesem Falle buchte Flexstrom das Jahresentgelt bereits zwei Monate vor Vertragsbeginn ab.

Nach Ablauf der einjährigen Vertragsdauer verlängerte der Leserbriefschreiber seinen Vertrag bei Flexstrom nicht. Die dann erhobene Schlussabrechnung gab den vom Kunden übermittelten Anfangs- und Endzählerstand nicht wieder. Anstatt des daraus sich ergebenden Vebrauchs, der eine Nachzahlung von 64 EUR gerechtfertigt hätte, bucht Flexstrom 744 EUR ab. Die vom Kunden daraufhin veranlasste Rückbuchung beantwortet Flexstrom mit einer neuerlichen Buchung des Betrages. Diese wiederholt sich einige Male, sodass der Kunde jetzt den Rechtsweg gehen wird.

Gruß
Fidel

Um beurteilen zu können, wer hier im Recht ist fehlen Fakten und die Sicht der Gegenpartei.

Aus diesem Leserbrief zu schließen, Flexstrom wäre unseriös ist unfair. Flexstrom konnte schließlich keine Stellung beziehen. Bei allen Vorurteilen gegen Flexstrom, sollte man schon fair bleiben.

Allein schon die Tatsache, dass der Kunde eine Rückzahlung erwartet hat lässt erkennen, dass der Kunde sich entweder nicht auskennt oder, was wohl der Fall sein wird, den Leser zu täuschen versucht. Flexstrom ist ja vor allem deshalb so günstig, weil es keine Rückzahlung bei Minderverbrauch gibt. Meine Autoversicherung erstattet am Ende des Jahres auch nicht 99% der Beiträge zurück, weil ich nur 1% des Jahres gefahren bin. Wer ist hier also unseriös?

Ach ja, und mit dem Rechtsweg drohen alle Kunden, daraus lässt sich somit auch nicht schließen wer im Recht ist.

Offline bjo

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Flexstrom
« Antwort #6 am: 27. Juli 2007, 17:17:53 »
ich bin seit 2 Jahren Flexstromkunde und da ich vorher wußte was ich unterschreibe auch nicht überrascht!

Paket 7800 KWh / Jahr

vorab wurden mir im ersten Jahr 998 EUR abgebuch!
nach dem JAhr wollte Flexsterom noch die MWSt haben und hatten diese abgebucht.
ich hab angerufen, klargestellt das ich Privatkunde bin. Die nette Dame hat sich entschuldigt und mir empfohlen eine Rückbuchung vorzunehmen. Als Verwendungszweck Ihr Name. gesagt getan!

Fehlerursache war
Privatkunden bezahlen den Jahresbetrag incl. MWST
Firmen excl. MWST.

3 Tage nach dem Telefonat kam ein Schreiben mit einer Entschuldigung + der Bestätigung das ich jetzt im 7800 KWH Privat Tarif bin!

Offline Zeus

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Flexstrom
« Antwort #7 am: 16. August 2007, 15:08:11 »
@bjo

Mag sein, dass Sie gute Erfahrungen mit Flexstrom gemacht haben. Nachdem ich mich vergewissert habe welche Leute an der Spitze dieses Anbieters stehen, und festellen musste, dass diese- noch nicht so lange her - ins Visier der Statsanwaltschaft geraten waren, sage ich: \"Nein, danke schön für das Angebot ich verzichte darauf und zahle lieber einige € mehr\"

Offline bjo

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Flexstrom
« Antwort #8 am: 16. August 2007, 17:30:17 »
Hallo,

denn bitte auch kein Kunde von E.On werden. Die EU hat mehrfach die Gebäude untersucht. Anschließend hat EOn. die versiegelten Räume aufgebrochen.

RWE dito.

Offline Zeus

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Flexstrom
« Antwort #9 am: 16. August 2007, 19:20:48 »
@bjo

Ich sage nur InnoFlex Ag. Es sind doch wohl die selben Akteure? Ein jeder kann entscheiden wie er sich bettet, vorher sollten man sich aber ausführlich informieren. Und dies ist im Internet unter dem Begriff \"InnoFlex\" sehr gut möglich. Vielleicht fängt man hiermit an :
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0603/060318.htm

Offline Blue

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Flexstrom
« Antwort #10 am: 17. September 2007, 03:30:14 »
Flexstrom wird die Pleite nun schon seit Jahren prognostiziert, ist es nicht langweilig dies immer wieder auf\'s Neue zu posten?

Offline michael1377

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Flexstrom
« Antwort #11 am: 14. November 2007, 23:43:45 »
von Flexstrom kann ich nur dringend abraten
Bei Kündigung rennt man ewig seinem Geld hinterher.
Man kann sich gerne mal auf Ciao.de umschauen zum Meinungsbild.
Ich werde mein vorgestrecktes Geld wohl nie wieder sehen

Offline bjo

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Flexstrom
« Antwort #12 am: 15. November 2007, 00:14:36 »
Zitat
Original von michael1377
von Flexstrom kann ich nur dringend abraten
Bei Kündigung rennt man ewig seinem Geld hinterher.
Man kann sich gerne mal auf Ciao.de umschauen zum Meinungsbild.
Ich werde mein vorgestrecktes Geld wohl nie wieder sehen

Hallo,
ich habe einen Jahresvertrag bei Flexstrom unterschrieben. Da im kommenden Jahr werde ich wieder zu den Stadtwerken Düsseldorf wechseln.
- Kündigungsfristen einhalten
- aufs Konto achten
- Termine für Belieferung durch Düsseldorf anpassen
=> fertig

Offline WN7Pu

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Flexstrom
« Antwort #13 am: 21. November 2007, 17:23:18 »
Der Stromvergleich im November 2007 http://tarifvergleich.spiegel.de/energievergleiche/strom/
liefert im Tarif 3600er Familie im Bereich Niedersachsen einen Preis von 565,52 Euro bei 3500 KWh Jahresverbrauch.

Der reale Preis, den mir Flexstrom schriftlich mitteilte, war für den gleichen Tarif 670,40 Euro, Bezugsbeginn 1.1.2008.

Von den 670,40 Euro müsste man theoretisch noch den Erstkundenbonus von 30 Euro abziehen, der angeblich am Jahresende vergütet wird, was man in dem Fall bezweifeln darf wenn man nach dem ersten Jahr wieder kündigt. Denn die Preise im 2. Jahr, und damit ohne Bonus,  liegen nur unwesentlich unter den Stadtwerkspreisen.

Hinzu kommt, dass Flexstrom diesen Preis vorab als Jahrespreis haben will.

Die Preisliste von Flexstrom ist nicht ohne Grund unübersichtlich.
 Man vergisst leicht die monatlichen Grundgebühren für den gewählten Tarif   n i c h t   mit reinzurechnen. Also Augen auf.


------
Edit: Der Stromgrundversorger erhöht ab 1.1.2008 die Preise. Der Grundversorger käme dann auf ein Jahrespreis von 743,89 Euro. Insofern wäre dann Flexstrom mit seinen 670,40 Euro doch deutlich günstiger.

Offline witkis

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Flexstrom
« Antwort #14 am: 21. November 2007, 17:52:39 »
Nach all´ der Leserei bin ich der Meinung, dass jeder Flexstromkunde seine eigenen Erfahrungen machen muss.

Tritt der Kunde vor virtueller Lieferung in Vorauskasse, so gibt es da schon die ersten möglichen Probleme. Denn nicht jeder Privatkunde weiss genau, wie er zu kündigen hat. Dann passieren eben die Fehler, auf die Flexstrom hofft.

Kündigt der Kunde innerhalb seines 14-tägigen Rücktrittsrechts, so sollte diese Kündigung möglichst per Einschreiben Einwurf sein, mindestens. Schließlich muss man später nachweisen können, dass auch die Kündigung abging. Wenn nicht und sie geht im Hause Flexstrom verloren oder \"absichtlich verloren\", so steht der Kunde in der Beweisnot.
Das Gleiche gilt bei der Kündigung zum Jahresende oder im Falle des Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhungen.

Ist sodann die Kündigung geschrieben, sollte im Brief auch sofort der Widerruf der Einzugsermächtigung drin stehen. Und das mit sofortiger Wirkung, so dass nicht wie im Falle des Lserbriefs-Schreibers eine dicke Nachzahlung ansteht bedingt durch falsche Zählerwerte. Flexstrom müsste zwar die Rechnung schreiben, kann aber nicht einziehen.

Liegt erst die Rechnung vor und es gibt Unklarheiten, so kann man reagieren. Zieht aber Flexstrom sofort das Geld ein und der Kunde will reklamieren, so ist man meistens auf verlorenen Posten. Erst Recht, wenn der Kunde demnächst nicht mehr Kunde ist bei Flexstrom.

Daher lasse ich stets die Finger von Vorauskasse-Tarife. Meist sehr
unübersichtlich bzw. inbtransparent.

 

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