@Schwalmtaler
Der Erdgasimportpreis war bis März 2003 auf 1,30 ct/kWh angestiegen und danach bis auf 1,10 ct/kWh gesunken, um erst hiernach anzusteigen (im Mai 2005 Stand 1,45 ct/ kWh).
Bei den Versorgern, die unmittelbar vom Imorteuer beliefert wurden, war der zwischenzeitlich gesunkene Erdgasimportpreis mit einem Absinken der Bezugskosten um ebenso 0,20 ct/kWh auch etwa zum 01.10.2003 angekommen.
Erdgasimportpreis und Verkaufspreis der Importeure bewegten sich also vollkommen parallel. Jedenfalls in Ostdeutschland im Marktgebiet der VNG war dies
nachweislich der Fall. VNG gibt die Entwicklung der Erdgasimportpreise, also der Märkte an seine Kunden weiter, insbesondere Preissenkungen:
http://www.vng.de/Internet/Presse/Presseinformationen/201106/201106_Gaspreis_VNG-Neuvertr__ge_sinken.pdfDies sollte auch beim Verbraucher jederzeit ebenso angekommen sein.
Deshalb konnten umgekehrt die Bezugskosten der Importeure und somit deren Verkaufspreise, welche zugleich die Beschaffungspreise der Gasversorger in der nachfolgenden Lieferkette darstellen, nachfolgend nicht stärker angestiegen sein als die Erdgasimportpreise in ct/ kWh.
Alles andere widerspräche der inneren Logik.
Die entsprechende Preissenkung um diese 0,20 ct/ kWh hatten viele Versorger unter den Tisch fallen lassen, bzw. wohl in die eigene Tasche gewirtschaftet.
Der Erdgasimportpreis lag erst im November 2004 etwa wieder bei 1,30 ct/ kWh und damit bei dem Stand vom März 2003.
Dazwischen lag ein entsprechendes Preis- Tal. Bis zum 01.10.2004 erfolgten überall die Preiserhöhungen, denen zum 01.01.2005 teilweise noch etwas draufgesetzt wurde. Teilweise summierten sich diese Preiserhöhungen in der Heizperiode 2004/2005 bei einzelnen Versorgern auf
0,55 ct/ kWh (netto) (!!!)
Im Mai 2005 lag der Erdgasimportpreis allerdings erst bei 1,45 ct/kWh, hatte sich also gegenüber März 2003 lediglich um
0,15 ct/ kWh erhöht.
Nicht vergessen darf man dabei, dass das Erdgas, welches in der Heizperiode 2004/2005 geliefert wurde, nicht zu den Erdgasimportpreisen vom Mai 2005 nach Deutschland gelangte, sondern bereits über das gesamte Jahr 2004 bei noch sinkenden Preisen kontinuierlich nach Deutschland geliefert und hier vor dem Verkauf in der Heizperiode zwischengespeichert wurde. Bei VNG sollen etwa 50 Prozent des in einer Heizperiode gelieferten Gases aus einem vorhergehenden Bezug in den Sommermonaten stammen, welche zwischengespeichert wurden.
Siehste auch hier:
http://www.presse-service.de/data.cfm/static/626228.htmlDer Anstieg zwischen März 2003 und Mai 2005 um lediglich 0,15 ct/kWh war deshalb zunächst mit den "unterschlagenen" Zusatzgewinnen aus dem
Preis-Tal zwischen März 2003 und September 2004 von 0,20 ct/kWh auszugleichen, wo entsprechende zwischenzeitliche Preissenkungen nicht stattgefunden hatten.
Mit anderen Worten:
Zwischen März 2003 und Mai 2005 hätte es nicht zu Preiserhöhungen, sondern in jedem Falle zu Preissenkungen kommen müssen. Dies ergibt sich eindeutig aus der Entwicklung der Erdgasimportpreise.
Hat sich der Grundpreis nicht geändert, kann ggf. vereinfachend unmittelbar die Erhöhung der Arbeitspreise der Erhöhung der Erdgasimportpreise in selber Frist gegenübergestellt werden.
Zumeist wurden die Arbeitspreise gegenüber allen HuK- Kunden linear erhöht, so dass auch dies oft keinen Unterschied macht.
Entscheidend ist, dass sich der Abstand- in welchem konkreten Abnahmefall auch immer - grundsätzlich nicht vergrößert haben darf, ohne dass es zu einer Gewinnerhöhung in der Lieferkette ab deutscher Grenze bis zum Verbraucher kam.
Kam es zu einer Vergrößerung des Abstandes, hätte dies dem Gasversorgungsunternehmen, welches die Letztverbraucher beliefert, auffallen müssen und es hätte zur Meidung eines möglicherweise kartellrechtswidrigen kollusiven Zusammenwirkens gegenüber dem Vorlieferanten sofort gegensteuern müssen.
Dies gilt umso mehr, wo der Vorlieferant auch selbst der Importeur ist.
Schließlich wurden die Gaspreiserhöhungen häufig mit den infolge einer Ölpreisbindung gestiegenen Erdgasimportpreisen begründet, insbesondere vom Branchenverband BGW Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft und dessen Geschäftsführer Herr Martin Weyand. Der Mann muss es wissen:
Gas wird 2006 noch teurer
18.12.2005 - Berlin (dpa) - Die Verbraucher in Deutschland müssen Anfang 2006 mit weiter steigenden Gaspreisen rechnen. Um weitere Tarifanhebungen werde man nicht umhin kommen, sagte der Geschäftsführer des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft, Martin Weyand, dem «Tagesspiegel». Der Importpreis für Erdgas sei von Januar 2004 bis Oktober 2005 um 60 Prozent gestiegen. Diese Kosten müssten an die Verbraucher weitergegeben werden. Weil sich der Gaspreis am Ölpreis orientiert, sei mit keiner Entspannung zu rechnen.
Nur und ausschließlich diese Kosten durch die veränderten Erdgasimportpreise in Ct/ kWh mussten durch die Gasversorger weitergegeben werden undzwar exakt nach oben wie nach unten, da es sich bekanntlich um keine Einbahnstraße handeln soll und darf. Deshalb darf der Abstand zwischen den Erdgasimportpreisen und den Haushaltskundenpreisen sich gerade nicht vergrößert haben.Die Aussage des BGW ist also vollkommen korrekt. Man muss sie nur inhaltlich richtig verstehen.
Die oft beschworene Ölpreisbindung aufgrund der langfristigen Importverträge zwischen den Förderländern und den Importeuren wird nämlich im durchschnittlichen Erdgasimportpreis bereits vollständig abgebildet, so dass diese Ölpreisbindung keinen weitergehenden Anstieg bei den Kosten als bei den der durchschnittlichen Erdgasimportpreise rechtfertigen kann.Die Erdgasimportpreise bewegen sich überhaupt nur wegen dieser Ölpreisbindung, ohne dass es darauf ankäme, an welche Ölsorten etc. dabei konkret wie gekoppelt wäre.
Wer eine Vergrößerung des Abstandes seit 2003 feststellt, wende sich mit einer detaillierten Aufstellung und Begründung wegen des möglichen Verdachts eines kartellrechtswidrigen Preishöhenmissbrauchs ggf. sogleich an die zuständige Kartellbehörde, so dass diese den Vorgang aufgreifen und weiter durchleuchten kann.
Insoweit bedarf es auch einer Sensibilierung und eines Drucks auf die Kartellbehörden, die m. E. wohl oft genug noch einen falschen Ansatz wählen.
Gottlob reicht es, dass der Verbraucher die Unbilligkeit aufzeigen kann.
Einen billigen Preis kann er selbst nicht bestimmen. Er ist also nicht in der Lage, zu bestimmen, wie groß der Abstand nur sein dürfte.
Der Abstand darf sich nur eben über die Zeit im konkreten Abnahmefall nicht vergrößert haben, schon gar nicht so gravierend wie im Beispielsfall.
Wie man sieht, bin ich der
absoluten Auffassung, dass man als Verbraucher selbst einen der Billigkeit entsprechenden Preis nicht abschätzen und ermitteln kann.
Wo dies jemand behauptet hat, habe ich dies immer wieder deutlich kritisiert. Ich teile deshalb auch nicht die Auffassung, ein bestimmter mehr oder minder aus der Luft gegriffene Preis sei der für allezeit und an jedem Ort angemessene und billige Preis.
Eine unbillige Preisgestaltung lässt sich indes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit sicher nachweisen.
Nochmals ganz deutlich:
Wenn sich der Abstand nicht vergrößert hat, bedeutet dies nicht, dass der Preis dann der Billigkeit entspricht, weil der Abstand um ein nicht ermittelbares Maß immer noch zu groß sein kann. Schließlich hatte sich der frühere (realtiv konstante) Abstand unter Monopolbedingungen gebildet.Es spricht eben nichts dafür, dass die früheren Preise der Billigkeit entsprachen, das heißt den fiktiven Preisen entsprachen, die sich in einem wirksamen Wettbewerb als Marktpreis gebildet hätten (vgl. OLG Dresden).
Wo die Beschaffungskosten einzelner Gasversorger tatsächlich stärker gestiegen sein sollten als die Erdgasimportpreise, so läge dies an schlecht ausgehandelten Verträgen. Ein solches unternehmerisches Risiko lässt sich mit Rücksicht auf § 2 Abs. 1 EnWG nicht auf die Kunden abwälzen, weil eine solche Abwälzung gerade unbillig wäre.
@Schwalmtaler
Den konkreten Einzelfall eines
einzelnen Versorgers ggf. anderwärts diskutieren.
Hier geht es um die Grundsatzfragen.