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Autor Thema: Neuen Netzkundenvertrag und trotzdem wollen Sie sperren???  (Gelesen 4564 mal)

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Offline Hoto13

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Hallo, habe ein Problem mit dem Stromlieferanten EWE. Ich bin in ein EFH gezogen der 2 Zähler hat. Das fiel mir damals gar nicht auf. Ich hatte mich beim Einzug bei einem anderen Anbieter angemeldet und die haben auch den Netzkundenvertrag für das Objekt unterschrieben zurück bekommen. Nun will mein Erstversorger den 2 Zähler sperren weil ich noch altschulden bei den habe.
Der Netzkundenvertrag sagt aber nichts aus über ein oder 2 Zähler, sondern es steht dort nur die Adresse.

Können die den sperren,obwohl ich einen neuen Anbieter mit Vertrag habe? Danke und schönes Wochenende.Sven.

Offline Fidel

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Neuen Netzkundenvertrag und trotzdem wollen Sie sperren???
« Antwort #1 am: 14. Juli 2006, 13:39:49 »
Moin:

In einem EFH zwei Stromzähler? Sind das denn auch zwei Abnahmestellen? (Was ich für ein EFH für ungewöhnlich halten würde)

Am besten, den Vorbesitzer/Vormieter befragen, ob dieser denn auch zwei Kundenkonten bei seinem EVU hatte.

Gruß
Fidel

Offline Hoto13

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Neuen Netzkundenvertrag und trotzdem wollen Sie sperren???
« Antwort #2 am: 14. Juli 2006, 14:42:01 »
Hi, ich kann den Vormieter nicht erreichen. Soviel ich weiß war es nur ein Haushalt, genau wie jetzt.

Offline Cremer

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Neuen Netzkundenvertrag und trotzdem wollen Sie sperren???
« Antwort #3 am: 14. Juli 2006, 20:16:24 »
@Hoto13,

bitte dann mal ausprobieren und feststellen auf welchem Zähler welche Verbraucher angeschlossen sind.

Dann sieht man ob der zweite Zähler notwendig ist oder nicht.

Kann ja für Allgemeinen Strom sein wie z.B. Heizung und Kellerlicht
MFG
Gerd Cremer
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Offline Hoto13

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Neuen Netzkundenvertrag und trotzdem wollen Sie sperren???
« Antwort #4 am: 17. Juli 2006, 07:13:55 »
Hallo, beide Zähler haben eine Bedeutung wie ich jetzt ausprobiert habe. Der eine ist für unten und der anderen für oben. Es scheint so als hier früher mal 2 Wohnungen im Haus waren. Wer kann sowas ahnen. Ich hatte bei der Anmeldung nur den angegeben wo Hausstrom drauf stand. Aber im Netzkundenvertrag kann man nicht sehen das es sich um einen Anschluß handelt. Es wird der vertrag auf Objekt ausgelegt.

Offline Fidel

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Neuen Netzkundenvertrag und trotzdem wollen Sie sperren???
« Antwort #5 am: 17. Juli 2006, 12:44:00 »
Moin:

@hoto13

Demnach handelt es sich aus Sicht des EVU um zwei Abnahmestellen. Dann zahlen Sie ja auch den Grundpreis zweimal!

Sofern Sie Mieter dieses Hauses sind, würde ich diese zwei Zähler in einem Haushalt als nicht hinnehmbar sehen.

Wie da jedoch richtig vorzugehen wäre, können Ihnen möglicherweise unsere Forums-Juristen sagen.

Gruß
Fidel

Offline Cremer

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Neuen Netzkundenvertrag und trotzdem wollen Sie sperren???
« Antwort #6 am: 17. Juli 2006, 17:59:29 »
@hoto13,

klären Sie den Sachverhalt mit Ihrem Vermieter.

Warum hat er Sie nicht aufmerksam gemacht?
MFG
Gerd Cremer
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