Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Vattenfall-Berlin  (Gelesen 31039 mal)

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Offline ElCattivo

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Vattenfall-Berlin
« Antwort #30 am: 24. Juli 2006, 16:00:20 »
Gute Idee, ich geh jetzt an den Strand. Bis morgen!


Offline RR-E-ft

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Vattenfall-Berlin
« Antwort #31 am: 24. Juli 2006, 16:05:48 »
@ElCattivo

Ich las oben:

Zitat
Diese Urteile sind mir bekannt. Die Frage scheint mir, ob Ihnen die anderslautenden bekannt sind.


Daraus hatte ich gefolgert, Sie hätten solche Urteile - wo auch immer - gefunden, um diese zur Kenntnis zu nehmen, und daneben soll es noch anderslautende Urteile geben, die aber hier nicht bekannt wären.

Vielleicht verfallen wir jedoch alle schon eine beliebige Geschwätzigkeit, weil schlicht die Zeit zu lang ist.

Viel Spaß am Baggersee.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline taxman

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Vattenfall-Berlin
« Antwort #32 am: 25. Juli 2006, 08:45:52 »
Ich habe hier mehrere Urteilskommentierungen von Herrn Fricke gelesen, welche zu ungunsten des Verbrauchers ausgefallen sind.

Zuletzt meine ich beschrieb Herr Fricke ein Urteil aus München, wo es um die Zulässigkeit einer Sperrandrohung ging. Dies war umso interessanter als hier im Forum soviele sich davon betroffen fühlten. Sie die Kontaktzahlen des Münchner-Threads.

Also auch negative Entscheidungen werden hier sehr wohl bekannt gegeben, wie auch kommentiert und dabei die Fehler deutlich herausgearbeitet.

Es steht jedoch jedem frei hier andere, hier bisher nicht gepostete, negative Urteile reinzustellen. Zur Verunsicherung der Verbraucher trägt dies sicherlich bei. Es bietet jedoch auch die Chance sich eben genau mit diesen negativen Entscheidungen auseinanderzusetzen. Mit den positiven Entscheidungen tut man dies ja schon.

Ich freue mich auch mal was anderes zu lesen.

taxman
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Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline MikeV2002

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Vattenfall-Berlin
« Antwort #33 am: 26. Juli 2006, 19:51:53 »
@ Cremer

Sehr geehrter Herr Cremer,

würden denn Sie an meiner Stelle auf den Vattenfall-Brief antworten und die neuen höheren geforderten Abschläge zahlen? Nach den vielen Beiträgen hier bin ich nun total ratlos..............

Grüße aus Berlin

Offline hollmoor

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Vattenfall-Berlin
« Antwort #34 am: 26. Juli 2006, 20:10:35 »
@MikeV2002

Ich würde die Abschlagsforderungen des Versorgers in der geforderten Höhe nicht zahlen,sondern nur die von Ihnen errechneten Abschläge auf Preisbasis ihres Widerspruches,den ich leider,was Daten und Preise betrifft,nicht kenne.
Teilen sie Dieses ihrem Versorger noch mal mit.
Wenn sie den Wünschen ihres Versorgers Folge leisten,riskieren sie am Ende gar eine Überzahlung und das wollen sie doch wohl nicht!
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Cremer

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Vattenfall-Berlin
« Antwort #35 am: 26. Juli 2006, 22:15:08 »
@MikeV2002,

also nach Widerspruch gemäß Musterbrief, geforderten Abschläge nicht zahlen, minimieren so, dass am Ende des Abrechnungszeitraumes auf der Preisbasis Sept. 2004 eine gute Nachzahlung rauskommt. Nur dann können Sie sicher sein, dem Versorger kein Geld in den Rachen geworfen zu haben :mrgreen:

Leisten Sie dann nur diese Differenz zu Ihrer erstellten Jahresrechnung.

ggf. überprüfen Sie vor Zahlung der letzten Rate die Fakten. Bei Gas bitte den Verbrauch mit den Gradtagzahlen für den letzten Monat hochrechnen
MFG
Gerd Cremer
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Offline MikeV2002

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Vattenfall-Berlin
« Antwort #36 am: 29. Juli 2006, 15:21:56 »
Sehr geehrter Herr Cremer,

genauso, wie Sie es beschreiben, habe ich es gemacht.

"Leisten Sie dann nur diese Differenz zu Ihrer erstellten Jahresrechnung."

Ich habe nur diese Differenz überwiesen und nach den Preisen von Sept. 2004 die Abschläge nach meinem voraussichtlichen Verbrauch ausgerechnet und diese Rechnung an Vattenfall geschickt.

Ich habe jetzt trotzdem eine Mahnung erhalten, den nach Vattenfalls Meinung offenen Betrag der erstellten Jahresrechnung zu überweisen. Darauf muß ich ja reagieren, da Vattenfall anderenfalls ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten wird.
Soll ich mich einfach auf meinen 1. Brief berufen?

Übrigens, mit der GASAG hatte ich das gleiche gemacht Die haben anstandslos meine Berechnung akzeptiert.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Herzliche Grüße aus Berlin

Mike

Offline Cremer

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Vattenfall-Berlin
« Antwort #37 am: 29. Juli 2006, 20:38:21 »
@MikeV2002,

bleiben Sie hart.

Verweisen Sie auf §315 und dem Widerspruch

Die werdengarantiert nicht Mahnverfahren einleiten oder klagen, gleuben Sie mir.

Bir mir hat die SW KH dies auch nicht gemacht bei einmal 1450 € und 1400 € Aussenstände.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Vattenfall-Berlin
« Antwort #38 am: 29. Juli 2006, 21:04:34 »
@Cremer

Nur die harten kommen in den Garten.

Ich würde indes  nicht garantieren, dass es keinen Mahnbescheid gibt.

Mitgas hat gerade zu einem Rundumschlag mit Mahnbescheiden ausgeholt und die VZ hat deshalb die Verbraucher informiert, wie diese sich verhalten sollen, glauben Sie mir.

Nur sind Sie eben kein Mitgas- Kunde.

Man sollte sich schon darauf einstellen, dass es auch zu einer aufwendigen gerichtlichen Auseinandersetzung kommen kann.

Das sollte man also schon dazu sagen und wird ja auch dazu gesagt.

Und dass bei manchem Amtsrichter noch Unsicherheit herrscht, ist auch bekannt und wird auch dazu gesagt.

Wer sonst noch solche Garantien gibt und was diese im Fall der Fälle nützen, ist nicht ersichtlich.

Es gibt jedoch den Prozesskostenfond des Bundes der Energieverbraucher, an dem sich Mitglieder beteiligen können.

Gäbe es Garantien, bräuchte man natürlich diesen Fond schon nicht.

Wenn ich es richtig verstanden habe, stellte sich auch die Frage nach dem zeitlichen Aufwand und da weist man dann besser darauf hin, dass es auch schon Klage- Schriftsätze mit 60 Seiten Umfang zu lesen gab, was ja auch Zeit erfordern kann.

Es ist nicht so, dass noch niemand verklagt worden wäre, glauben Sie mir.

Nur sollte man es ggf. um der Sache willen in Kauf nehmen.

Die Entscheidung muss man für sich selbst treffen.


Vattenfall kann man schlecht mit den Stadtwerken KH vergleichen.

Die Proportionen sind etwas anders.

Aber darauf kommt es am Ende nicht an.

Also bitte weiter sachlich am Thema bleiben.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline MikeV2002

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Vattenfall-Berlin
« Antwort #39 am: 03. August 2006, 20:32:45 »
\"Vattenfall kann man schlecht mit den Stadtwerken KH vergleichen\"

Hat denn jemand hier im Forum schon Erfahrungen mit Vattenfall gemacht?


Zur GASAG kann ich nur sagen ich kann jedem raten, der noch unsicher ist, Widerspruch einzulegen. Die haben meine Preise anstandslos akzeptiert.

Offline up

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Vattenfall-Berlin
« Antwort #40 am: 09. März 2007, 16:17:15 »
@MikeV2002

Mich würde interessieren, wie Ihre Sache weitergegangen ist.

Mit Vattenfall mache ich gerade Erfahrungen. Nach Billigkeitseinwand gegen den Strompreis und Zahlung eines von mir für angemessen gehaltenen Preises nach der Jahresabrechnung kamen Mahnungen auf den Differenzbetrag zur Strompreisforderung. In der zweiten Mahnung wurde eine Sperre angedroht.

Eine Fristsetzung, die Sperrandrohung zurückzunehmen, hat Vattenfall verstreichen lassen. Die Schutzschrift habe ich beim Amtsgericht hinterlegt, übrigens nicht ohne ziemliches Stirnrunzeln der Angestellten, die sie entgegennahm.

Aufschlußreich war ein Gespräch mit der Berliner Kartellbehörde, dessen nüchternes Fazit lautet:

1. Seit der Öffnung des Stromversorgermarktes sei sie nicht mehr zuständig, sondern allenfalls das Bundeskartellamt

2. Vattenfall (früher Bewag) und Gasag hätten einst zugesagt, keine Sperren vorzunehmen, allerdings nur in dem Fall, dass sich auf § 315 berufende Verbraucher selbst eine Klage eingereicht haben, um den Strompreis gerichtlich feststellen zu lassen

3. Solche Klagen von Verbrauchern vor dem Landgericht hätten nach heutiger Lage der Dinge keine Aussicht auf Erfolg

4. Wer sich auf § 315 und die Unverbindlichkeit des Strompreises beruft, ohne dagegen selbst zu klagen, müsse mit einer zu Recht erfolgenden Sperre rechnen

Ich gebe nur das Fazit des Gesprächs wieder und kommentiere es nicht weiter.

Und zuletzt: von den beiden Anwälten, die vom BdE für Berlin angegeben sind, schließt einer die Befassung mit Strompreis-Sachen von vornherein aus. Die zweite Antwort steht noch aus.

Gruß up

Offline RR-E-ft

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Vattenfall-Berlin
« Antwort #41 am: 09. März 2007, 16:27:20 »
@up

Ganz schöner Unfug.

Selbstredend muss man nicht selbst klagen, da ja schließlich die Gegenseite nach der Unbilligkeitseinrede gegen einen einseitig festgesetzten Preis und Kürzung der Zahlungen etwas was will, bis zum Billigkeitsnachweis jedoch über keine fällige Forderung verfügt (BGH NJW 2003, 3131; Kammergericht Berlin, WuM 2005, 257).

Zum Glück sind für die Beurteilung der Rechtsfragen nicht solche Schiefnasen aus einer Behörde berufen, sondern unabhängige Richter.

Auch besteht schon Berliner Rechtsprechung zur Billigkeitskontrolle von Stromtarifpreisen (LG Berlin, NJW-RR 2002, 992; BGH NJW 2003, 1449 - BEWAG).

Offline up

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Vattenfall-Berlin
« Antwort #42 am: 09. März 2007, 17:26:27 »
@RR-E-ft

D\'accord. Aber man sollte besser wissen, mit welchen Antworten aus einer Behörde zu rechnen ist.

Außerdem: wenn die Gegenseite trotz nicht-fälliger Forderung etwas wollen sollte, nämlich gerichtlich, empfiehlt sich anwaltliche Vertretung. Sie unterschätzen das Problem.

Offline RR-E-ft

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Vattenfall-Berlin
« Antwort #43 am: 09. März 2007, 18:46:42 »
@up

Nach meiner festen Überzeugung:

Nie ohne Anwalt vor Gericht.

Nun wird aber niemand behaupten wollen, es gäbe gerade in Berlin zu wenig Anwälte. Es sind sicher mehr, als auf der Liste des Bundes der Energieverbraucher genannt sind.

Ist Liebling Kreuzberg schon im Ruhestand? :wink:

Offline daniela

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Vattenfall-Berlin
« Antwort #44 am: 09. März 2007, 20:38:48 »
@up

von der Kartellbehörde habe ich eine ähnliche Antwort erhalten.

Von Vattenfall bekam ich einen netten Brief (ich hatte, anders als im Forum geschrieben, den strittigen Betrag noch nicht überwiesen):

"wir danken für Ihre oben genannte e-mail und teilen Ihnen mit, daß wir hinsichtlich des derzeit offen stehenden Betrags eine Sperrung der Stromzufuhr nicht vornehmen werden."

Es ging dann noch mit freundlichem Geschwafel weiter und sie haben mir frohe Weihnachten gewünscht.

Ich habe den strittigen Betrag bisher nicht überwiesen, erhalte keine Mahungen mehr und zahle den vom mir vorgeschlagenen Abschlag.
Also, ich kann mich nicht beklagen.

 

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