@MikeV2002
Mich würde interessieren, wie Ihre Sache weitergegangen ist.
Mit Vattenfall mache ich gerade Erfahrungen. Nach Billigkeitseinwand gegen den Strompreis und Zahlung eines von mir für angemessen gehaltenen Preises nach der Jahresabrechnung kamen Mahnungen auf den Differenzbetrag zur Strompreisforderung. In der zweiten Mahnung wurde eine Sperre angedroht.
Eine Fristsetzung, die Sperrandrohung zurückzunehmen, hat Vattenfall verstreichen lassen. Die Schutzschrift habe ich beim Amtsgericht hinterlegt, übrigens nicht ohne ziemliches Stirnrunzeln der Angestellten, die sie entgegennahm.
Aufschlußreich war ein Gespräch mit der Berliner Kartellbehörde, dessen nüchternes Fazit lautet:
1. Seit der Öffnung des Stromversorgermarktes sei sie nicht mehr zuständig, sondern allenfalls das Bundeskartellamt
2. Vattenfall (früher Bewag) und Gasag hätten einst zugesagt, keine Sperren vorzunehmen, allerdings nur in dem Fall, dass sich auf § 315 berufende Verbraucher selbst eine Klage eingereicht haben, um den Strompreis gerichtlich feststellen zu lassen
3. Solche Klagen von Verbrauchern vor dem Landgericht hätten nach heutiger Lage der Dinge keine Aussicht auf Erfolg
4. Wer sich auf § 315 und die Unverbindlichkeit des Strompreises beruft, ohne dagegen selbst zu klagen, müsse mit einer zu Recht erfolgenden Sperre rechnen
Ich gebe nur das Fazit des Gesprächs wieder und kommentiere es nicht weiter.
Und zuletzt: von den beiden Anwälten, die vom BdE für Berlin angegeben sind, schließt einer die Befassung mit Strompreis-Sachen von vornherein aus. Die zweite Antwort steht noch aus.
Gruß up