Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: VATTENFALL - Der Tragikomödie erster Teil  (Gelesen 12805 mal)

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Offline Hildchen

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VATTENFALL - Der Tragikomödie erster Teil
« am: 06. Juli 2006, 10:55:59 »
Hallo liebe Kollegen,

vor kurzem ist uns die Jahresverbrauchsrechnung von unserem
Energielieferanten (VATTENFALL) ins Haus geflattert.
Demnach sollen wir bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch
von ca. 2.500 kWh monatliche Abschlagzahlungen in Höhe von
50,00 EUR berappen und (weil\'s so schön ist) über 200,00 EUR
Nachzahlung leisten.

Das ist in unseren Augen recht anmaßend, wenn nicht gar unver-
schämt, weil es a) KEINE Stromfresser in unserem Haushalt gibt,
b) die monatlichen Abschlagszahlungen vorher 30,00 EUR betrugen
und c) wir für umweltbewußtes Stromsparen auch noch bestraft
werden sollen!

Eigentlich sind wir davon ausgegangen, daß der 30-jährige Krieg
seit 358 Jahren beendet sei und selbst bei einem schwedischen
Unternehmen wie VATTENFALL mit einer fairen und vernünftigen
Preispolitik zu rechnen wäre.


Doch weit gefehlt!

Addiert man jetzt die monatlichen Abschlagszahlungen in Höhe
von 50 EUR auf die Wohnungsmiete (480,00 EUR) ergibt sich die
stolze Summe von 530,00 EUR. Das heißt, für einen unrenovierten
und unsanierten Zwei-Zimmer-Altbau mit ca. 70 qm Wohnfläche
sollen wir völlig aus der Luft gegriffene und willkürlich
festgelegte Stromkosten bezahlen.

Die spinnen, die Schweden! Das kommt davon, wenn die sich nur
von Ihrem staubtrockenen Knäckebrot ernähren und den ganzen
Tag »The Final Countdown« von EUROPE hören. Irgendwann stirbt
auch noch der letzte verbliebene Rest an schwedischen Gehirnzellen.


However, wir haben erst einmal Widerspruch gegen die Jahres-
verbrauchsrechnung und gegen die Höhe der monatlichen Abschlags-
zahlungen eingelegt (§ 315 BGB) und zahlen weiterhin den alten
Ab(kahl)schlag. Wir rechnen aber damit, daß ein so großer und
mächtiger Haufen Sch... wie VATTENFALL seine findigen Winkel-
advokaten
auf uns hetzt, um uns den Saft abzudrehen.

Schließlich funktioniert das Rechnungs- und Mahnwesen eines
Unternehmens besser als ein vernünftiges Beschwerdemanagement
(wenn überhaupt vorhanden).


Habt ihr vielleicht ähnliche Erfahrungen mit der Energie-Mafia
sammeln dürfen?

Liebe Grüße

Hildchen nebst Anhang

Offline taxman

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VATTENFALL - Der Tragikomödie erster Teil
« Antwort #1 am: 06. Juli 2006, 11:16:06 »
Hildchen,

wenn du Leute suchst die ähnliche Erfahrungen sammeln mussten bist du hier wahrscheinlich genau richtig.

Dies hätte dir jedoch auffallen können wenn du die Suchfunktion mal mit "Vattenfall" oder "Erpresserbande" oder ähnlichem ausprobiert hättest.

Dann hättest du auch erkennen können, dass Polemik hier nicht gebraucht wird, da die persönlichen Erlebnisse eines jeden Forumteilnehmers hierfür völlig ausreichend sind.

"You never walk alone"

taxman
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Offline Hildchen

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VATTENFALL - Der Tragikomödie erster Teil
« Antwort #2 am: 06. Juli 2006, 11:33:20 »
Hallo taxman,

also wenn Du mit Deinem Energielieferanten völlig zufrieden
bist, dann frage ich mich ernsthaft, was Du in diesem Forum
verloren hast?

Grüße

Hildchen nebst Anhang

Offline taxman

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VATTENFALL - Der Tragikomödie erster Teil
« Antwort #3 am: 06. Juli 2006, 11:51:23 »
Hildchen,

jetzt nochmals in Kurzform:

1. Für Vattenfall gibt es schon viele Beiträge.

2. Einfach mal die Suchfunktion bemühen wenn du Gleichgesinnte suchst.

Jetzt besser verständlich? :D

taxman
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Offline kamaraba

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VATTENFALL - Der Tragikomödie erster Teil
« Antwort #4 am: 06. Juli 2006, 11:56:26 »
@Hildchen

Ich denke man sollte hier in diesem Forum sachlich bleiben und nicht in Polemik verfallen - Feind liest schliesslich mit.
Mit Ihren Angaben kann hier im Forum wohl keiner was anfangen.
Ich nehme mal an, Sie haben einen Stromzähler - dann wissen Sie doch wie hoch Ihr Stromverbrauch ist, oder etwa nicht?  :wink:
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline hollmoor

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VATTENFALL - Der Tragikomödie erster Teil
« Antwort #5 am: 06. Juli 2006, 12:06:58 »
@Hildchen

ich muß Taxmann recht geben,dein Beitrag war schon sehr provokant
nach meinem Geschmack.
Warum regst du dich erst jetzt auf,nachdem die Abrechnung u.Nachzahlungsaufforderung gekommen ist?
Generell  kündigen die EVU Preiserhöhungen öffentlich an und man kann sich darauf einrichten oder ggf. dann schon Widerspruch dagegen einlegen.
Aber es ist ja noch nicht zu spät.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Fidel

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VATTENFALL - Der Tragikomödie erster Teil
« Antwort #6 am: 06. Juli 2006, 14:21:02 »
Moin:

@Hildchen

Wogegen richtet sich Ihr Unmut denn nun in erster Linie? Gegen die Verbrauchsmenge oder die Höhe des Strompreise je KWh?

Der § 315 hilft Ihnen nur, wenn Sie gegen den Strompreis an sich sowie die letzten Preiserhöhungen Widerspruch einlegen.

Die 2500 KWh pro Jahr klingen für einen Mehrpersonenhaushalt durchaus nicht unplausibel. Insbesondere auch deshalb, weil Sie keine Vergleichszahlen aus zurückliegenden Abrechnungsperioden angeben.

Gruß
Fidel

Offline cabello

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VATTENFALL - Der Tragikomödie erster Teil
« Antwort #7 am: 06. Juli 2006, 16:54:22 »
Hallo Hildchen
wilkommen im Club   :lol:

Als mir Vattenfall nach zwei Monaten, einen Vertrag zugeschickt hatte, wollten die auch 85.- Euro Monatlich haben. Versuchen kann man das ja!!!

Ich habe mich dann Persöhnlich Vorgestellt, und habe den Sachbearbeiter die entsprechenden Monatlichen Zahlungen auf den Vertrag entsprechend gekürzt, und den Vertrag sowie Einzugsermächtigung unterschrieben.

Es hat funktioniert, vor allem ich konnte ja belegen wieviel ich vorher Bezahlt habe. Ich war ja vorher schon mal Kunde und die kennen meinen Verbrauch.
Ich Zahl 35.- Euro im Monat was ich wohl kürzen möchte in den nächsten Tagen.  :lol:

Weiteres zu Vattenfall finden Sie hier  

ich verbleibe

Offline RR-E-ft

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Offline Hildchen

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VATTENFALL - Der Tragikomödie erster Teil
« Antwort #9 am: 07. Juli 2006, 17:29:09 »
Hallo cabello und RR-E-ft,

vielen Dank für eure Tipps. Es ist offensichtlich, daß ihr die Einzigen seid,
die meinen Beitrag nachvollziehen können. Die Anderen sind damit restlos
überfordert und scheinen sich über meine angebliche Polemik mehr aufzu-
regen als über den blanken Zynismus der Stromkonzerne.

However, wir haben jetzt ein Antwortschreiben bezüglich unseres Wider-
spruchs erhalten, dessen genauen Wortlaut ich euch natürlich nicht
vorenthalten möchte:

Zitat
Sehr geehrte ...,

mit Ihrem Schreiben fordern Sie uns dazu auf, Ihnen gegenüber nach-
zuweisen, daß die Preiserhöhung nach billigem Ermessen gemäß § 315
des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erfolgt ist.

Dieser Paragraph besagt, daß eine Preisbestimmung, zu der nach den
Bedingungen eines Vertrages einer der Vertragspartner berechtigt ist,
im Zweifel nach billigem Ermessen zu erfolgen hat.

VATTENFALL Europe Berlin versorgt Sie zu den Konditionen von »Berlin
Klassik«. Bei diesem Stromliefervertrag ist die Vorschrift nicht ohne
weiteres anwendbar. »Berlin Klassik« als Produkt für die Grundversor-
gung unterliegt der Genehmigungspflicht durch die Preisbehörde, in
Berlin die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen (wie nett!).
Diese überprüft dabei die gesamten Kosten- und Erlöslage des Unter-
nehmens. Die Preisgenehmigung stellt nach ständiger Rechtsprechung
ein gewichtiges Indiz für die Billigkeit des genehmigten Stromtarifs dar.

Da VATTENFALL Europe Berlin für das von Ihnen gewählte Produkt
»Berlin Klassik« von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und
Frauen (BlaBla) eine Preisgenehmigung für die neuen Preise ab dem
01. Mai 2005 erteilt wurde, erfolgte die Preiserhöhung nach billigem
Ermessen.

Ein Anspruch Ihrerseits auf eine Kürzung der Preise oder eine Erläute-
rung zu unserer Kalkulation besteht daher nicht.

Mit freundlichen Grüßen

VATTENFALL Europe Berlin AG & Co. KG


Heißt das jetzt, wir sollen den geplanten Bau des 800-Megawatt-
Kohlekraftwerks in Berlin mitfinanzieren?

Liebe Grüße

Hilde nebst Anhang

Offline RR-E-ft

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VATTENFALL - Der Tragikomödie erster Teil
« Antwort #10 am: 07. Juli 2006, 17:48:22 »
@Hildchen

Alle anderen können das ganz sicher auch nachvollziehen.

Es bedarf keiner Polemik.

Mit der Tarifgenehmigung allein kann der Nachweis der Billigkeit nicht erbracht werden (BGH, Urt. v. 05.07.2005 - X ZR 60/04 und X ZR 99/04; BGH, Urt. v. 18.10.2005 - KZR 36/04 und BGH, Urt. v. 07.02.2006 - KZR 8/05 und KZR 9/05).

In den genannten Urteilen vom 05.07.2005 heißt es eindeutig:

b) Die Anwendung des § 315 Abs. 3 BGB hat zur Folge, daß die vom Versorgungsunternehmen angesetzten Tarife für den Kunden nur verbindlich sind, wenn sie der Billigkeit entsprechen (§ 315 Abs. 3 Satz 1 BGB). Entspricht die Tarifbestimmung nicht der Billigkeit, so wird sie, sofern das Versorgungsunternehmen dies beantragt, ersatzweise im Wege der richterlichen Leistungsbestimmung durch Urteil getroffen (§ 315 Abs. 3 Satz 2 BGB; vgl. Staudinger/ Rieble, aaO Rdn. 294 f.). Erst mit der Rechtskraft des die Tarife neu festsetzenden Feststellungsurteils wird die Forderung des Versorgungsunternehmens fällig und kann der Kunde in Verzug geraten (BGH, Urt. v. 24.11.1995 - V ZR 174/94, NJW 1996, 1054; MünchKomm./Gottwald, BGB, 4. Aufl., § 315 Rdn. 49; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 315 Rdn. 17; Staudinger/Rieble, aaO Rdn. 276); erst von diesem Zeitpunkt an besteht mithin eine im gerichtlichen Verfahren durchsetzbare Forderung des Versorgungsunternehmens.

c) Das gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch dann, wenn, wie hier, die Tarifbestimmung mit Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde getroffen worden ist. Denn die rein öffentlich-rechtliche Wirkung der Genehmigung beschränkt sich auf das Verhältnis der Behörde zum Genehmigungsempfänger und ist für die privatrechtliche Überprüfung eines einseitig festgesetzten Entgelts anhand des § 315 Abs. 3 BGB nicht präjudiziell (vgl. nur BGHZ 115, 311, 315; BGH, Urt. v. 02.07.1998 - III ZR 287/97, NJW 1998, 3188, jeweils m.w.N.; vgl. auch Ludwig/Odenthal/Hempel/Franke, Recht der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung, § 30 AVBEltV Rdn. 56).



Notwendig ist die Offenlegung der Kalkulation.

Lediglich im Rückerstattungsprozess nach vorbehaltlos geleisteten Zahlungen kann etwas anderes gelten (BGH NJW 2003, 1449 = Urt. v. 05.02.2003 - VIII ZR 111/02; LG Berlin NJW-RR 2002, 992; sog. BEWAG-Fall):

http://www.kanzlei-doehmer.de/bgb812_1.htm



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline Hildchen

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VATTENFALL - Der Tragikomödie erster Teil
« Antwort #11 am: 07. Juli 2006, 20:26:47 »
Hallo Thomas,

TYVM!

Sag’ ich doch: Die Schweden essen zuviel Knäckebrot.

Grüße aus Berlin

Hilde nebst Anhang

Offline RR-E-ft

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« Antwort #12 am: 09. Juli 2006, 16:14:27 »
@Hildchen

Was das mit Knäckberot zu tun haben soll, vermag ich nicht zu erkennen.

Die Meinung wurde auch schon von der BEWAG und der HEW vertreten, ohne dass es an Buletten oder Labskaus gelegen haben wird. Es steht nicht zu erwarten, dass die bisherigen BEWAG- Mitarbeiter ihre Ernährung umzustellen oder gar ihre Staatsbürgerschaft zu ändern hatten.

Es wäre wirklich schön, wenn hier die gebotene Sachlichkeit einziehen könnte.

Offline Fidel

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« Antwort #13 am: 09. Juli 2006, 22:51:54 »
Moin:

@Fricke

Aber! seien Sie doch nicht so überkritisch. Lehnen Sie sich entspannt zurück und genießen Sie diesen jovialen Ton und dieses überhebliche Gehabe. ;-)

Gruß
Fidel

Offline RR-E-ft

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« Antwort #14 am: 10. Juli 2006, 01:05:21 »
@Fidel

Nichts gegen ein Augenzwinkern.

Wiederholt wurden Beiträge hier aus dem Forum direkt über Brancheninformationsdienste verlinkt und erreichten erst dadurch ein großes Publikum, welches sich dann auch weiter hier mit dem Forum vertraut macht.

Vielleicht wäre es dabei unvorteilhaft, wenn der Eindruck entstünde, hier hätten sich polemisierende Sprücheklopfer gefunden. Genau das ist ja der Vorwurf, der einem immer wieder begegnet, wenn es um den Protest gegen überhöhte Energiepreise geht.

Schlussendlich steht es jedoch jedem frei, wie er sich in der Öffentlichkeit (denn darum handelt es sich hier) präsentieren möchte. Online- Redaktionen werden indes auch weiterhin verantwortungsbewusst prüfen, welche Angebote im Netz von ihnen verlinkt werden.

Wer unter einem Pseudonym unterwegs ist, tut sich natürlich etwas leichter damit, in welchem Umfeld er Diskussionen führt. Schließlich hat er keine Schreiben von Standesorganisationen wegen eigener Beiträge, die in einen Zusammenhang gestellt werden, zu besorgen. Ich habe eine ganze Sammlung davon, so dass ich mich ggf. zu entscheiden habe, wo ich mich wie an welchen Diskussionen beteilige.

Sorry, wenn ich schon wieder etwas humorlos erscheine. :wink:



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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