Hallo liebe Kollegen,
vor kurzem ist uns die Jahresverbrauchsrechnung von unserem
Energielieferanten (VATTENFALL) ins Haus geflattert.
Demnach sollen wir bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch
von ca. 2.500 kWh monatliche Abschlagzahlungen in Höhe von
50,00 EUR berappen und (weil\'s so schön ist) über 200,00 EUR
Nachzahlung leisten.
Das ist in unseren Augen recht anmaßend, wenn nicht gar unver-
schämt, weil es a) KEINE
Stromfresser in unserem Haushalt gibt,
b) die monatlichen Abschlagszahlungen vorher 30,00 EUR betrugen
und c) wir für umweltbewußtes Stromsparen auch noch bestraft
werden sollen!
Eigentlich sind wir davon ausgegangen, daß der 30-jährige Krieg
seit 358 Jahren beendet sei und selbst bei einem schwedischen
Unternehmen wie VATTENFALL mit einer fairen und vernünftigen
Preispolitik zu rechnen wäre.Doch weit gefehlt!
Addiert man jetzt die monatlichen Abschlagszahlungen in Höhe
von 50 EUR auf die Wohnungsmiete (480,00 EUR) ergibt sich die
stolze Summe von 530,00 EUR. Das heißt, für einen unrenovierten
und unsanierten Zwei-Zimmer-Altbau mit ca. 70 qm Wohnfläche
sollen wir völlig aus der Luft gegriffene und willkürlich
festgelegte Stromkosten bezahlen.
Die spinnen, die Schweden! Das kommt davon, wenn die sich nur
von Ihrem staubtrockenen Knäckebrot ernähren und den ganzen
Tag »The Final Countdown« von EUROPE hören. Irgendwann stirbt
auch noch der letzte verbliebene Rest an schwedischen Gehirnzellen.However, wir haben erst einmal Widerspruch gegen die Jahres-
verbrauchsrechnung und gegen die Höhe der monatlichen Abschlags-
zahlungen eingelegt (
§ 315 BGB) und zahlen weiterhin den alten
Ab(kahl)schlag. Wir rechnen aber damit, daß ein so großer und
mächtiger Haufen Sch... wie VATTENFALL seine findigen
Winkel-
advokaten auf uns hetzt, um uns den Saft abzudrehen.
Schließlich funktioniert das Rechnungs- und Mahnwesen eines
Unternehmens besser als ein vernünftiges Beschwerdemanagement
(wenn überhaupt vorhanden).Habt ihr vielleicht ähnliche Erfahrungen mit der Energie-Mafia
sammeln dürfen?
Liebe Grüße
Hildchen nebst Anhang