Diese Stadtwerke sollen - wie die ganz großen - ihre Bezugspreise bereits an
Rohölnotierungen gekoppelt haben, wobei niemand wissen kann, an welche (Sorte, Marktort) und wie sich diese konkret auf die Gasbeschaffungspreise der Stadtwerke auswirken sollten:
http://www.stadtwerke-eisenberg.de/c_eisenberg/pdf/IB220106.pdfJedenfalls würde es im Thüringer Eisenberg keine Heizölbindung mehr geben.
Der Unterschied zwischen Roh- und Heizöl wird den Energieexperten des Eisenberger Energiegiganten wohl noch geläufig sein, wo sie doch ggf. schon weltmännisch auf internationalen Energiemärkten beschaffen....
Wahrscheinlich eine ganz komplizierte Formel, welche die Zeitverschiebung zur Tokioter Börse mit berücksichtigt.....
Ein wenig Brent, etwas WTI, mal Rotterdam, mal ....
Zwar teilen die Stadtwerke den Kunden schriftlich mit, dass sie sich der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 315 BGB beugen würden.
Gleichwohl kommt es vor, dass nach Unbilligkeitseinwand Sperrandrohungen verschickt werden.
Diese werden jedoch nach Aufforderung gegenüber der Geschäftsführung umsichtig wieder zurück genommen.
Man will die Entscheidungen des BGH in den beiden Revisionsverfahren abwarten, die noch in diesem Jahr erwartet werden.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt