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Autor Thema: Flüiggasanlage übernommen, wie ,,KAUFE,, ich Flüssiggas ein?  (Gelesen 3820 mal)

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Offline sand

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Hallo
in die Runde!

Bin beim Googeln auf die Seite gestoßen, weil ich ein Altbau ( 1953 ) mit einer Flüssiggasanlage übernommen habe,

Die Anlage wurde 1996 eingebaut,der Tank fast 4000 Liter, es wurde das ,,Benutzungsrecht gekauft,, , anhand der Unterlagen besteht eine Abnahmepflicht von 10 Jahren, Wartungsvertrag- ( einmal Jährlich Kontrolle/ alle 10 Jahre kommt der Tüv+Rohrleitungspfrüfung)

Im Frühjahr 2006 wurde das letztemal vom Anbieter Flüssiggas geordert.

( so nebenbei; alle Rechnungen von 1996 bis 2006 vorhanden, manoman, in 10 Jahren ganz schön viel Geld ,,verheizt,,! )

Frage;

Möchte das mit dem Flüssiggastanken so Handhaben, wie beim Autotanken, heißt; wo / wer am günstigsten Flüssiggasanbietet, bei dem Tanke ich!

Wie gehe ich vor?

Ach ja, und noch was!

Am Einfüllstutzen befindet sich ein Schloß, mit dem vermerk, dass nur die Firme L....... Gas liefern darf!

Aber, da ja die 10 Jahre rum sind, kann ich es nicht einfach mit der Bolzenschere durchkneifen?


Danke, für eure Antworten!

sand

Offline Watzl

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Flüiggasanlage übernommen, wie ,,KAUFE,, ich Flüssiggas ein?
« Antwort #1 am: 04. Juli 2006, 14:26:30 »
Bei einem Kauf eines Hauses gehen alle Rechte und Pflichten bzgl. des Gastankes an den Kaufer. Sie sind also an den Vertrag so langen gebunden, bis sie diesen kündigen. Lassen sie eine andere Firma Gas dort reintanken, dann richten sie schon mal einen großen Geldschen her (4-stellig), um die Strafe zu bezahlen.

Sie können aussteigen. d.h. kündigen. der Tank geht dann an die Vertragsfirma zurück und sie haben dafür ALLE anfallenden Kosten zu übernehmen. Eine traurige Wahrheit- - aber es ist so.

Möglichkeit: versuchen sie der Vertragsfirma den Tank abzukaufen.

Bei einem wirklich eigenen Tank (Eigentum) können sie tnaken, wo und bei wem sie wollen. Sie werden dabei deutlich günstiger wegkommen als bisher. Prüfungen etc. lassen sich auch spielend selbst organisieren.

H. Watzl

 

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