Bei den Stadtwerken Kehlheim scheint es ganz verrückt zu sein.
Diese wollen die Bezugspreise und -bedingungen ihrer (potentiellen) Wettbewerber, also anderer Stadtwerke in der Region kennen.
Diese Bezugspreise und -bedingungen sollen zudem einheitlich sein.
Man kann es kaum glauben:
http://www.mittelbayerische.de/SID_8bf4b1936336fb65f952de0f2259ba32/nachrichten/region/kelheim/meldung.shtml?rubrik=mz&id=66745Das sieht eindeutig nach einer kartellrechtswidrigen Preisabsprache aus, so dass die Kartellbehörden in eine entsprechende Prüfung eintreten sollten.
Zugleich wird deutlich wie absurd das Argument der angeblich geschützten Geschäftsgeheimnisse ist.
Der
Marktpreis für Erdgas kann gar kein Geheimnis sein, denn diesen Marktpreis kann schon niemand für sich als Geschäftsgeheimnis gepachtet haben.
Die entsprechenden Bezugsverträge der Stadtwerken dürften tatsächlich eines gemeinsam haben. Sie sind längst kartellrechtswidrig und nichtig.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt