@ElCattivo
Es ist wohl bekannt, dass ich Wert auf eine zutreffende
Marktabgrenzung lege.
Das wird wohl in vielen Beiträgen deutlich.
Ich bin bereit, Argumente aufzugreifen und
Fakten zur Kenntnis zu nehmen.
Auch habe ich- wie viele andere - sogar sehr großes Interesse daran, mich gründlich zu informieren, verwende ersichtlich auch einige Zeit darauf, lese viel Fachliteratur zum Thema, nehme an öffentlichen Diskussionen und selbst an Veranstaltungen im Bundestag teil.
Man stößt nur eben mit einem entsprechenden Informationsbedürfnis allzuoft schnell an Grenzen, weil sich oft offensichtlich nur viel zu pauschale Aussagen finden, die sich nicht verifizieren lassen:
So liegt es etwa, wenn nicht nur Stadtwerke darauf verweisen, ihre eigenen Beschaffungskosten seien auf den
weltweiten Energiemärkten bzw.
internationalen Energiemärkten gestiegen.
Dabei findet sich dann kein Hinweis, auf welchem der weltweiten Energiemärkte die Beschaffung erfolgt sein soll, wie international sich das breit diversifizierte Bezugsportfolio gestaltet.
Im nächsten Atemzug wird sogar oft herausgestellt, dass die Beschaffung überhaupt nicht am Markt erfolgt, man (der Einfachheit halber) oft lediglich einen einzigen althergebrachten Bezugsvertrag weiter durchführt.
Auf dem
Markt wurden also aktuell gar keine Angebote eingeholt und verglichen.
Der
Vertragspreis dabei wird wohl kaum einem
Marktpreis entsprechen können.
Dies liegt daran, dass es wohl noch niemandem gelungen ist, zukünftige
Marktpreise - ggf. sogar auf zehn oder zwanzig Jahre im voraus vorherzusagen oder auch nur in einer mathematischen Formel zu antezipieren. Ich halte dies für vollkommen unmöglich.
Derart gewillkürte
Vertragspreise können also gerade nicht mit nach
objektiven Kriterien gebildeten, aktuellen
Marktpreisen gleichgesetzt werden.
Wie sich zum Beispiel aus dem Lagebericht der E.ON Ruhrgas 2005 auf Seite 78 hinsichtlich der rechtlichen Auseinandersetzungen mit Norsk Hydro ergibt, gibt es wohl auch keine automatisch wirkenden Preisformeln in den langfristigen Erdgasimportverträgen. Vielmehr handelt es sich um
Ermessensregelungen in Bezug auf Preisanpassungen, über die durchaus Streit entstehen kann und deshalb auch zu führen ist...
Es ist nicht ersichtlich, warum es bei den Verträgen zwischen Ferngasgesellschaften und deren Kunden anders sein sollte, in diesen also automatisch wirkende Klauseln enthalten sein sollten, die kein Ermessen eröffnen, welches sich dann überprüfen lässt.
Zu den
Marktpreisen für Erdgas fehlt es (bisher?) an überprüfbaren Informationen.
Man kann noch so viele Fragen danach- etwa hier im Forum - stellen und erhält darauf keine Antwort, selbst wo ausgewiesene Experten in Sachen Gaspreis ggf. dazu in der Lage sein sollten.
Dr. Pluge (BGW) ist mir seit dem 25.01.2005 (HNF Paderborn) die Antwort auf die Frage schuldig geblieben, an welche
internationalen Notierungen die Preise in Erdgas- Importverträge gekoppelt sein sollen:
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4716180,00.htmlHEL "Rheinschiene" etwa ist weder eine internationale Notierung für Rohöl, noch in den Importverträgen vereinbart.
Die Endverbraucherpreise sollen gar nicht der Entwicklung internationaler Rohölnotierungen, sondern deutschen Heizölnotierungen (HEL - raffiniert) folgen. Rohlölnotierungen und Heizölpreise unterliegen jedoch auch schon wieder unterschiedlichen Marktgegebenheiten.
Letztere sind auch abhängig von Raffineriekapazitäten, welche für internationale
Rohölnotierungen weniger bedeutsam sein können:
http://de.wikipedia.org/wiki/Erd%C3%B6lraffinerieWer nun alles Experte ist, muss sich erst noch erweisen.
Manche geben vielleicht auch nur vor, die wirklich relevanten
Fakten zu kennen und füttern lediglich andere mit derlei Halbwissen, die es dann weiter verbreiten. Getreu dem Motte: Unter den Blinden ist der Einäugige König. Damit meine ich in erster Linie Pressesprecher von Gasversorgungsunternehmen.
In diesem Sinne könnte es sein, dass man bisher einfach nur aneinander vorbeiredet, obschon sich beide Seiten redlich mühen. Einverstanden?
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt