Herr Meller betätigt sich immer mehr als Oberlehrer und Chefausleger des Energiewirtschaftsgesetzes:
http://www.strom.de/wysstr/stromwys.nsf/WYSInfoDokumentePunkt2Lookup/671F9AABFA362612C12571870049EF70?OpenDocumentDabei stammt das EnWG nicht vom VDEW, sondern vom Gesetzgeber.
Von roten Zahlen war auch keine Rede, allenfalls von einer roten Karte für die Netzmonopolisten.
Der BGH hatte bereits entschieden, dass bei den Stromnetzmonopolisten erhebliche Preisüberhöhungstendenzen nicht von der Hand zu weisen sind.
Schlicht falsch ist die Behauptung, 40 Prozent des Strompreises bestünden aus staatlichen Lasten.
Herr Meller möge eine Strompreiskalkulation für einen durchschnittlichen Haushaltskunden und einen Taschenrechner bemühen, wenn es ihm nicht gegeben sein sollte, die Prozentzahlen sonst zutreffend zu ermitteln.
Entgegen den Ausführungen des VDEW sind die Konsequenzen vollkommen überschaubar:
Sinkende Netzentgelte für Regionalversorger und Stadtwerke in Ostdeutschland und somit notwendig sinkende Strompreise für alle Stromkunden in den neuen Bundesländern.
Wenn Regionalversorger und Stadtwerke nun deutlich weniger Netzentgelte an den ÜNB VET zahlen, ja sogar Rückerstattungen in 2007 verrechnet bekommen, müssen die Strompreise sofort entsprechend abgesenkt werden.
Von der ersten Entscheidung der Bundesnetzagentur ist sind zunächst alle Stromversorger in den neuen Bundesländern mit Ausnahme des ÜNB VET begünstigt.
Mithin hat die überwiegende Zahl der VDEW- Mitglieder in Ostdeutschland durch sinkende Kosten einen klaren Vorteil daraus.
Ersichtlich wird, dass der VDEW nur die Interessen der Oligopol- Konzerne vertritt. Sonst hätte er die Entscheidung der Bundesnetzagentur deutlich anders bewerten müssen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt