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Autor Thema: Gassperrdrohung.. Sonderfall... was tun?  (Gelesen 5080 mal)

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Offline Salomee

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Gassperrdrohung.. Sonderfall... was tun?
« am: 31. Mai 2006, 23:03:27 »
Hallo,

nach Lektüre dessen, was man vorab lesen soll, passen die Infos nicht richtig auf meinen Fall:

12.04.06: Datum der Jahresabrechnung
10.05.06: Datum einer Mahnung mit einer Gassperrandrohung datiert zum      24.05.06, falls ich nicht zahle
18.05.06: Mein Widerspruch gemäß Ihren Musterbriefen, per Einschreiben an den Versorger, mit einer Berechnung auf der Basis des Tarifs von 2004 (vorbehaltlich der Anerkennung der Billigkeit) , und der Aufforderung, den zuviel bezahlten Betrag binnen 14 Tagen zurückzuerstatten (das wäre bis 01.06.06), sowie der Aufforderung, ebenfalls binnen 14 Tagen den geschätzten Verbrauch mitzuteilen, da ich ansonsten vom gleichbleibenden ausgehe und meine Abschlagszahlungen als gleichbleibend betrachte, bis zum geänderten Verbrauch.

Ich habe daraufhin statt der Nachforderung der Jahresabrechnung und der Abschlagserhöhung den bisherigen Abschlagsbeitrag überwiesen.

31.05.06 Eingang einer "Rückstandsanzeige", also Mahnstufe 2, mit dem Hinweis auf die bereits erfolgte Gassperrungsandrohung (der 24.05.06 ist ereignislos verflossen seit 7 Tagen), die jetzt "unverzüglich" vollzogen würde, wenn ich nicht sofort zahle. (es wird kein Datum genannt, also auch nicht genannt, was "sofort" heisst)

Auf meinen Widerspruch wird weder eingegangen, noch dessen Eingang wie angefordert bestätigt.  Ich habe auch keine Rückerstattung erhalten und keine Angabe des geschätzten Verbrauchs.

 in "Versorgungssperre - Was tun?" wird unterschieden zwischen der konkreten Androhung einer Gassperrung und einer undatierten.
Die erste war datiert - inzwischen unverrichteter Dinge abgelaufen - die zweite ist nicht datiert, sondern verweist pauschal auf die erste...und "unverzüglich".

Welche Alarmstufe ist das jetzt?

Soll ich jetzt
a) gleich morgen zum Amtsgericht marschieren oder tuts erst noch
b) ein Brief an den Versorger gemäß der Angabe in "Versorgungssperre - Was tun?", den "Versorger  schriftlich auffordern, zur Meidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Sperrandrohung unverzüglich zurückzunehmen".

Oder ist das ganze
c) nur heisse Luft, da die erneute Mahnung ohne konkretes Datum einer Sperrandrohung erfolgt?

Ich persönlich neige zu b)... möchte aber auch nichts falsch machen...

Um baldigen Ratschlag dankbar wäre
Salomee

Offline RR-E-ft

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Gassperrdrohung.. Sonderfall... was tun?
« Antwort #1 am: 01. Juni 2006, 00:20:12 »
@Salomee

Unbilligkeit einwenden erst nach bereits erfolgter Sperrandrohung sehen die Gerichte nicht so gern. Da hat man weit schlechtere Karten.

Oft entsteht der Eindruck, es handele sich um einen Trick eines zahlungsunwilligen/ - unfähigen Kunden.

Man darf nicht weiter zögern, weil der Versorger womöglich schneller bei Gericht sein könnte oder sperrt (Hausverbot könnte helfen).

In jedem Falle in dieser besonderen Konstellation einen Anwalt einschalten, damit dieser die richtigen Worte wählt und der Schuss nicht etwa nach hinten losgeht.

Notfalls unter Protest zahlen, und erst später mit dem Kürzen beginnen.

deshalb ist es ja gerade so wichtig, so früh als möglich die Einrede gegen den Gesamtpreis zu erheben und fortan nur noch gekürzte Beträge unter Vorbehalt zu zahlen.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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Gassperrdrohung.. Sonderfall... was tun?
« Antwort #2 am: 01. Juni 2006, 07:34:15 »
@Salomee,

der Zeitraum vom 12.4.06 (Eingang Jahrfesrechnung) bis zu Ihrem Widerspruch 18.5.06 ist einfach zu lang gewesen.

Sie hätten besser gleich Widerspruch einlegen sollen, noch vor verstreichen der Zahlungsfrist auf die Jahresrechnung.

Rückerstattung können Sie sich abschminken.

Stellen Sie fest, ob Ihr Widerspruch auch richtig angekommen ist.

Haben Sie bereits mit Preisen von Sep. 2004 Ihren jahresbetrag errechnet und die darauf zu leistende Differenz an der Versorger gezahlt?

Wenn noch die gesamte Forderung der Jahresrechnung bis heute offensteht, dann haben in der Tat schlechte Karten. Eine Sperre wäre aus Sicht des versorger angebracht.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Salomee

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Gassperrdrohung.. Sonderfall... was tun?
« Antwort #3 am: 01. Juni 2006, 08:56:11 »
Hallo, danke für die schnellen Antworten!

Ich habs ja geahnt daß ich zu schusslig bin für all diese juristischen Fallstricke, und prompt Fehler mache.

Wie stelle ich fest, ob mein Widerspruch angekommen ist? Ich hatte Einwurfeinschreiben gemacht. Laut online-Sendungsstatus der Post wurde es am 22.05. auch vom Empfänger abgeholt. Mehr kann ich wohl nicht rausfinden, oder?

ich habe mit Preisen von Sep. 2004 meinen Jahresbetrag errechnet. Dadurch ergab sich für mich ein "Guthaben" von 150 E. Ich bat um Überweisung dieses Betrages binnen 14 Tagen.
Bezahlt habe ich den bisherigen Abschlag, ohne die Erhöhung.
Ich hatte darum gebeten eine Verbrauchschätzung binnen 14 Tagen zu ermitteln, und geschrieben, daß ich bei Nichterhalt von gleichbleibendem Verbrauch ausgehe und daher die Abschlagszahlung nicht ändere, solange sich mein Verbrauch nicht ändert.

Ich "schulde" also nach Ansicht der Badenova derzeit die durch die Preiserhöhungen sich ergebenden Nachzahlungen aus der Jahresrechnung sowie die Differenz von der alten Abschlagsrate zur neuen höheren. (Summe incl. Mahnungsgebühren 396) d.h. ich habe einen Teil der Jahresrechnung durch eine Abschlagsrechnung nach alter Höhe bezahlt.

Der für meine Regio empfohlene Anwalt für Gasthemen hat natürlich jetzt grad Urlaub bis zum 05.06. WUNDERBAR.

Aber was mach ich jetzt sofort? Unter Protest erstmal zahlen (wie von H.Fricke empfohlen ), und dann das Ganze nochmal von vorne, ggf. mit Anwalt, wenn dieser aus dem Urlaub zurück ist?
Vorsichtshalber den Musterbrief für  Gassperrandrohung mit Hausverbot heute noch per Einschreiben schicken?

schöne Grüße
Salomee

 

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