Hallo,
nach Lektüre dessen, was man vorab lesen soll, passen die Infos nicht richtig auf meinen Fall:
12.04.06: Datum der Jahresabrechnung
10.05.06: Datum einer Mahnung mit einer Gassperrandrohung datiert zum 24.05.06, falls ich nicht zahle
18.05.06: Mein Widerspruch gemäß Ihren Musterbriefen, per Einschreiben an den Versorger, mit einer Berechnung auf der Basis des Tarifs von 2004 (vorbehaltlich der Anerkennung der Billigkeit) , und der Aufforderung, den zuviel bezahlten Betrag binnen 14 Tagen zurückzuerstatten (das wäre bis 01.06.06), sowie der Aufforderung, ebenfalls binnen 14 Tagen den geschätzten Verbrauch mitzuteilen, da ich ansonsten vom gleichbleibenden ausgehe und meine Abschlagszahlungen als gleichbleibend betrachte, bis zum geänderten Verbrauch.
Ich habe daraufhin statt der Nachforderung der Jahresabrechnung und der Abschlagserhöhung den bisherigen Abschlagsbeitrag überwiesen.
31.05.06 Eingang einer "Rückstandsanzeige", also Mahnstufe 2, mit dem Hinweis auf die bereits erfolgte Gassperrungsandrohung (der 24.05.06 ist ereignislos verflossen seit 7 Tagen), die jetzt "unverzüglich" vollzogen würde, wenn ich nicht sofort zahle. (es wird kein Datum genannt, also auch nicht genannt, was "sofort" heisst)
Auf meinen Widerspruch wird weder eingegangen, noch dessen Eingang wie angefordert bestätigt. Ich habe auch keine Rückerstattung erhalten und keine Angabe des geschätzten Verbrauchs.
in "Versorgungssperre - Was tun?" wird unterschieden zwischen der konkreten Androhung einer Gassperrung und einer undatierten.
Die erste war datiert - inzwischen unverrichteter Dinge abgelaufen - die zweite ist nicht datiert, sondern verweist pauschal auf die erste...und "unverzüglich".
Welche Alarmstufe ist das jetzt?
Soll ich jetzt
a) gleich morgen zum Amtsgericht marschieren oder tuts erst noch
b) ein Brief an den Versorger gemäß der Angabe in "Versorgungssperre - Was tun?", den "Versorger schriftlich auffordern, zur Meidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Sperrandrohung unverzüglich zurückzunehmen".
Oder ist das ganze
c) nur heisse Luft, da die erneute Mahnung ohne konkretes Datum einer Sperrandrohung erfolgt?
Ich persönlich neige zu b)... möchte aber auch nichts falsch machen...
Um baldigen Ratschlag dankbar wäre
Salomee