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Autor Thema: Vertragsangebot Erdgas  (Gelesen 4281 mal)

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Offline MonikaS

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Vertragsangebot Erdgas
« am: 30. Mai 2006, 19:00:47 »
Benötige Rat und Hilfe:
Mir wurde per 30.06.06 der Gasliefervertrag gekündigt-gleichzeitig ein neuer Vertrag angeboten. Der neue Vertrag beinhaltet 2 Wahlmöglichkeiten:entweder Sondertarif oder allgemeine Preise der Grundversorgung. Beide Tarife sind fest in einem Preisblatt verankert. Bei Unterschrift würde ich einen von beiden akzeptieren. Der Sondertarif ist um 34% höher als März 05; die Grundversorgung um 58% höher als März 05.
Begründung der Kündigung: bestehende Verträge an neue gesetzliche Regelungen anpassen zu müssen, §41 EnWG schriebe für Sonderverträge besondere Mindestbestandteile, wie Vertragsdauer, Verlängerung, Beendigung, Zahlungsweise usw. vor.
Vorgeschichte:
Gaskunde seit Mai 85 damals bei Energieversorgung Erfurt - kein Vertrag
Übernahme der Versorgung durch Ostthüringer Energieversorgungs-AG - kein Vertrag
"Vertragsbestätigung" 20.07.1992 durch Ostthüringer Gasgesellschaft mbH mit Hinweis auf Tarifwahl durch Gasgesellschaft-Anwendung des jeweils günstigsten Tarifs; Grundlage " Allgemeine Bedingungen für Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGASV)
Gasliefevertrag 6.10.1994 durch Stadtwerke Pößneck-  bezieht sich auf Übernahme eines alten Vertrages mit Gasversorgung Pößneck, offensichtlich basierend auf Vertragsbestätigung der Ostthüringer Gasgesellschaft
1.1.1998 Einstufung des Preises nach Sonderabkommen 1 Netto-Preis 4,60 Pf/kWh
seither nur im Februar 2006 Vertragsangebot - Sondervertrag - um 29% höher als Gaspreis März 05
Das Angebot wurde nicht angenommen, vielmehr Widerspruch gegen den aus diesem Angebot hervorgehenden Preis per Februar 06 eingelegt, der um 29% über dem von März 05 lag. (Widerspruch gem. §315BGB wegen Unbilligkeit).
Was soll ich mit dem neuen Vertrag tun?
Gibt es Folgen, wenn ich ihn ignoriere oder soll ich unterschreiben unter Hinweis, daß nur Preise akzeptiert werden, deren Kalkulationsgrundlage nicht gegen§ 315BGB verstößt.
An wen kann ich mich wenden?

Vielen Dank für die Hilfe.

MonikaS

Offline RR-E-ft

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Vertragsangebot Erdgas
« Antwort #1 am: 30. Mai 2006, 20:32:09 »
@MonikaS

Man sollte die VZ Thüringen informieren.

Offensichtlich ein Fall wie in Jena:

Stadtwerke Jena-Pößneck

Man sollte schriftlich mitteilen, dass man die angebotenen Preise für unbillig hält und als unbillig rügt und bis zum entsprechenden Nachweis der Angemessenheit der Preise wie bisher die alten Preise unter Vorbehalt leistet.

In diesem Zusammenhang gibt es auch das Urteil des LG Mönchengladbach.

Die Vertragsbedingungen dürfen natürlich nicht zu Lasten des Verbrauchers von der neuen Verordnung abweichen, die indes noch nicht in Kraft ist, so dass ihr abschließend geltender Wortlaut womöglich auch noch nicht feststeht.....

Die AVBGasV kommt auf jetzt neu abgeschlossene Verträge nicht mehr zur Anwendung.

Ich denke immer noch, dass sich da einer womöglich die Sache nicht richtig überlegt hat.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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