Hallo!
Nach dem Neueinzug ist mein Energieversorger natürlich an mich herangetreten, um den mtl. Abschlagsbetrag (hier für Stromversorgung) mit mir abzustimmen.
Er hat mir einen Betrag genannt, der sich an einen entsprechenden Erfahrungswert richtet. Ich möchte bewusst schon vorab den Abschlag so gestalten, dass ich eine Nachzahlung verursache. Ist es sinnvoll daher den vorgeschlagenen Abschlagsbetrag nach eigenem Ermessen zu kürzen und nur diesen monatlich zu überweisen? (Beispiel: statt vorgeschlagenen 90,- EUR nur 75,- EUR mtl. ?) - Steht es mir also frei, dass ich sozusagen meinen Abschlagsbetrag selber bestimme?
Weitere Frage: macht es Sinn, jetzt schon nach dem Einzug sofort WIDERSPRUCH gegen die derzeit gültigen Preise einzulegen und den Versorger darauf aufmerksam zu machen, dass er bitte nur auf Grundlage der Tarife vom Sep. 2004 mit mir abrechnet?
DANKE vielmals für die Hilfe und die kurzen, hilfreichen Hinweise!
MfG
Santos