Man sollte es ja nicht für möglich halten.
Aber die EMB Erdgas Mark Brandenburg hat in einem Sammelklageverfahren vor dem LG Potsdam eben ein solches Verkaufsförderungsheft wiederholt als Gutachten titulieren lassen und stützt sich darauf.
Wenn allerdings schon beim Impressum zu lesen ist:
Vertrieb
Verlag Rationeller Erdgaseinsatz
unter der Anschrift der Gasanstalt Kaiserslautern
sieht wohl jeder, dass es sich schlicht um Werbematerial handelt (Reklame), welches zudem in wesentlichen Punkten wohl auf falschen Annahmen beruht.
Schließlich vetreibt auch kein Gasversorger komplette Heizsysteme.
Die Investitionsentscheiungen fallen für die Nutzungsdauern zwischen 18 und 50 Jahre (!!!) ist auf Seite 21 zu lesen.
Wer sollte demnach eben mal von Erdgas zu einem anderen Energieträger wechseln?!!!
Wenn es auf einem einheitlichen Wärmemarkt tatsächlich um Vollkosten ginge, müsste ein fahrender Kohlenhändler immer zuerst die Kaminausführung des potentiellen Kunden inspizieren:
Je teurer der Kamin, um so billiger die Kohle, damit man wettbewerbsfähig bleibt.
Welch ein Unsinn.
Schließlich wird auch keine Wärme, sondern Erdgas geliefert, mit dem man im Rahmen der Gesetze nach Belieben verfahren kann ohne auf eine besondere Verwendung MicroBHKW, Wäschetrockner, Grill, Beleuchtung .... beschränkt zu sein.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt