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Autor Thema: Widerspruch April 2005 Dabei Erhöhung von 2003 übersehen  (Gelesen 3579 mal)

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Offline Gasfix

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Hallo ,

welche Verjährungsfristen gelten eigentlich bzgl. eines Widerspruchs gemäß § 315 BGB ?

Ich habe im April 2005 dem Gesamttarif und den Preiserhöhungen vom 1.1.2004 und 1.2.2005 ( Strom ) und vom 1.9.2004 ( Gas )  und in einem 2. Brief gegen die Gas - Preiserhöhung vom 1.8.2005 widersprochen . ( EWE )

Ich habe demgemäß die Jahresrechnung vom April 2005  gekürzt und die folgenden Abschlagsbeträge für das Jahr 2005 berechnet . Dabei habe ich die Preise von 12 / 2003 für Strom und 31.8.2004 für Gas  zugrunde gelegt .

Nun ist mir heute aufgefallen , daß die " ersten " Preiserhöhungen schon zum Januar 2003
( Strom und Gas ) erfolgt sind . Leider habe ich das völlig übersehen .

Waren zu dem Zeitpunkt die Tarife schon evtl. unbillig ?
Wenn ja , ist es jetzt noch möglich und sinnvoll gegen die ersten Erhöhungen von 2003 zu widersprechen ?

Ich bin mir deshalb nicht ganz sicher , weil der Gas - Preis pro kWh laut EWE 1985 bei 2,92 ct. lag , dann auf durchschnittlich 2 ct. sank ( 5 Jahre ) und ab Januar 2000 der Preis 4 x erhöht wurde bis auf 3,71 ct .
Dann  wieder  gesenkt  auf 3,36  ( 7 / 2001 ) , und auf 3,13 ct ( 3 / 2002 ) .

Ab Januar 2003 wurde inzwischen 3 x wieder erhöht bis auf jetzt 3,94 ct .

Wie gesagt , bei meinen Aktionen habe ich die erste Strom / Gas - Preiserhöhung ( 1 / 03 ) verpaßt . Ist da noch etwas zu machen ?

Wenn es möglich ist , kann ich das alles neu berechnen und das zuviel Bezahlte für 2004 / 2005  mit dem ersten neuen Abschlagsbetrag in diesem Monat ( 5 / 2006 ) verrechnen also kürzen ?

Wenn das nicht gehen sollte , darf  ich denn noch bei meinen jetzigen Abschlagsberechnungen  für 2006 die Preise von Januar 2003 ( statt von Ende 2003 bzw. von 2004 ) zugrunde legen ?

Ich hoffe meine Anfrage ist nicht zu kompliziert .

Viele Grüße

Gasfix

Offline RR-E-ft

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Widerspruch April 2005 Dabei Erhöhung von 2003 übersehen
« Antwort #1 am: 03. Mai 2006, 17:11:20 »
@Gasfix

In 2003 wurde auch die Erdgassteuer erhöht. Daraus soll "im wesentlichen" die Gaspreiserhöhung zum 01.01.2003 resultieren.

Verbraucherverbände haben empfohlen, auf die Preisbasis September 2004 abzustellen. Das erscheint auch sinnvoll.

Wenn Sie den Gesamtpreis als unbillig gerügt haben, entscheiden Sie selbst, wieviel Sie weiter unter Vorbehalt zahlen wollen.

Wenn Sie denken, individuell vorgehen zu wollen, liegt ihr Fall auch besonders. Das muss nicht gerade vorteilhaft sein.

Die Preiserhöhungen 2004/ 2005 der EWE befinden sich derzeit in der gerichtlichen Klärung.

 

Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Gasfix

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Widerspruch April 2005 Dabei Erhöhung von 2003 übersehen
« Antwort #2 am: 04. Mai 2006, 12:49:41 »
Sehr geehrter Herr Fricke ,

vielen Dank für Ihre Antwort !

Also habe ich glücklicherweise doch nichts verpaßt . Das ist sehr gut , denn das erspart mir eine Menge Arbeit .

Also , so wie ich es gemacht habe ist es richtig ?

Zählt die EWE - Strompreiserhöhung zum 1.1.2004 zu denen , die sich in der gerichtlichen Klärung befinden oder ist mein Widerspruch dagegen schon individuell ? ( Bei Letzterem :  was empfehlen Sie dann zu tun ? )

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar !

Viele Grüße

Gasfix

Offline Gasfix

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Widerspruch April 2005 Dabei Erhöhung von 2003 übersehen
« Antwort #3 am: 07. Mai 2006, 15:39:00 »
Hallo ,

ich hatte gehofft eine kurze Antwort auf meine Frage zu bekommen   :( , meinetwegen auch per PM .

Mit freundlichen Grüßen

Gasfix

 

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