@Ronny40,
Finger weg von einer Klage,
sei es Sammelklage, Feststellungsklage oder ähnliches.
Rate dringnd ab.
Auch das Energienetz rät hier zur Zurückhaltung und nicht zur Aktivität.
Wenn dies nicht geschickt und mit einem kompetenten, fähigen Anwalt angegangen wird, fällt man am Gericht hinten runter, wie zum Glück bisher die wenigen Urteile dies zeigen, nachzulesen im Energienetz.
Man wartet ab und läßt sich verklagen.
Sitzen Sie dies ruhig aus!!!
Der Versorger will doch Geld haben, nicht Sie.
Sie brauchen nur Widerspruch eizulegen, Abschläge einkürzen, dass am Jahresende eine Nachzahlung rauskommt.
Erstellen Ihre eigene Jahresrechnung und leistennurauf diese Ihre Nachzahlung sodann.