@gas-wucher
Jemand mit Postvollmacht kann nur Post entgegen nehmen, nicht jedoch automatisch auch vor Gericht fristgemäß Widerspruch einlegen.
Für den Fall der Fälle sollten Sie einen Anwalt beauftragen, weil ein Verfahren ohne Anwalt nicht anempfohlen werden kann.
Sie können sich heute schon einen Rechtsanwalt wählen und nach Rücksprache mit diesem diesen Anwalt vorsorglich zu Ihrem Prozessbevollmächtigten bestellen:
Das geht, in dem Sie dem Versorger schriftlich mitteilen (Zugangsnachweis!), dass Sie einer gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen sehen und bereits jetzt RA XY vorsorglich zu Ihrem Prozessbevollmächtigten bestellen, Zustellungen in gferichtlichen Verfahren nur an diesen zu erfolgen haben.
Dann müssen Mahnbescheid/ Klage an den Anwalt zugestellt werden. Dieser kümmert sich um die Fristen.
Viele Verbraucher sind schon so vorgegangen.
Zugestellt wurde ersichtlich bis heute nichts.....
Nehmen Sie nach Möglichkeit einen Anwalt des Netzwerkes des Bundes der Energieverbraucher, weil dann auch die notwendige Materialausstattung sichergestellt ist.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt