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Autor Thema: Monopol, Kartell, Preisbildung???  (Gelesen 3278 mal)

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Offline RR-E-ft

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Monopol, Kartell, Preisbildung???
« am: 19. April 2006, 12:30:04 »
Warum orientieren sich in vollständigem Wettbewerb die Preise an den Grenzkosten und warum können bei fehlendem Wettbewerb weit höhere Preise am Markt durchgesetzt werden?

Fragen, auf welche man ggf. hier Antwort erhalten kann:


http://www.bwl.uni-kiel.de/Ordnung+Wettbewerbspolitik/downloads/evwl_WS0506/Einf-Kp14_4_auf_1.pdf

http://www.mikrooekonomie.de/an/an/ananau.htm

http://www.mikrooekonomie.de/an/an/ananau_zb3.htm

http://www.vwl.uni-muenchen.de/ls_schnitzer/download/Wettbewerbstheorie/WS0506/ohnel%F6sungenwettbewerb_WS05_06.html

http://www.vwl.uni-muenchen.de/ls_schnitzer/download/Wettbewerbstheorie/WS0506/Gerichtsverfahren/erdgas%20zwischen%20monopol%20und%20%F6lpreisbindung.pdf


Schlussfolgerungen:

1.

Wettbewerbsanaloge Preise entsprechen den Kostenpreisen, die sich an den Kosten einer effizienten Leistungserbringung orientieren.

2.

Es gibt keinen Unterschied zwischen wettbewerbsanalogem Preis und Kostenpreis bei Zugrundelegung der Kosten einer energiewirtschaftlich-rationellen Betriebsführung (Kosten bei effizienter Leistungserbringung).

3.

Die Ermittlung des "billigen" Preises i.S.v. § 315 BGB führt bei Zugrundelegung der vom BGH im Urteil vom 02.10.1991 (NJW-RR 1992, 183, 185) aufgestellten Kriterien bei Beschränkung auf die Kosten einer energiewirtschaftlich-rationellen Betriebsführung geradewegs zum wettbewerbsanalogen Preis.

4.

Das Kriterium der Preisgünstigkeit der leitungsgebundenen Energieversorgung gem. §§ 1, 2 EnWG erfordert in diesem Sinne immer eine entsprechende Kostenkontrolle.

Diese ist nur möglich durch detaillierte Kontrolle der Kosten- und Gewinnkalkulation des Energieversorgungsunternehmens, dessen Preise auf ihre Billigkeit im Sinne des § 315 BGB überprüft werden sollen.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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