Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EWE droht mit gerichtlichem Mahnverfahren  (Gelesen 10566 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline LuScha

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
EWE droht mit gerichtlichem Mahnverfahren
« am: 15. April 2006, 18:01:23 »
Hallo,
ich bin Neumitglied und somit auch neu im Forum, habe aber schon etliche Hinweise und Tips befolgt. Soll heißen: Gaspreiserhöhungen von 2004 und 2005 widersprochen, mit Musterbrief. Einzugsermächtigung gestrichen. Zahle seitdem großzügig 2% mehr als im Vorjahr- und zwar immer pünktlich. Monat für Monat. Dann kam die erste Mahnung. Auf diese Mahnung (Nachzahlung + Mahngebühr) mit dem Schreiben aus dem Forum (tips - vorformulierter Text)  reagiert. Jetzt bestätigt mir die EWE, dass ich meinen Widerspruch aufrecht erhalte, sie zwecks Vermeidung weiterer Kosten davon absehen, den Schriftverkehr in dieser Sache fortzusetzen. Und - Zitat:
\"Falls Sie die Erdgaspreiserhöhung nicht akzeptieren und mit Ihrer Jahresabrechnung nur die alten Preise bezahlen, werden wir leider zu gegebener Zeit gezwungen sein, ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten, bei dem für Sie zusätzliche Kosten entstehen können.\"
Tja, wat nu?
Wie sollte man darauf reagieren? Und zwar rechtlich korrekt?

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
EWE droht mit gerichtlichem Mahnverfahren
« Antwort #1 am: 15. April 2006, 19:11:04 »
@Luscha

ist doch ein alter Hut.

EWE schreibt doch auch richtig: werden wir leider zu gegebener Zeit gezwungen sein

Also das kann auch noch in 2 Jahren sein, sofern alle Widersprüchler gerichtlich eventuell verlieren sollten.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern.

Und die EWE schreiben doch selbst:

sie zwecks Vermeidung weiterer Kosten davon absehen, den Schriftverkehr in dieser Sache fortzusetzen

Heißt doch nichts anderes, dass sie logistische Probleme haben die einzelnen Schreiben zu beantworten, ganz zu schweigen von einzelnen einzuleitenden Mahnverfahren.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline dieter potthoff

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 35
  • Karma: +0/-0
EWE droht mit gerichtlichem Mahnverfahren
« Antwort #2 am: 16. April 2006, 12:16:08 »
@Luscha

hallo,
bin auch bei ewe.
die schreiben immer das selbe.
habe bis jetzt keine mahnung oder klage.
energie wurde auch noch nicht abgestellt.

habe die jahresrechnung ( oktober 2005) auf preisbasis von September 2004 selber errechnet und überwiesen. ( Rest)

abbuchungungsverfahren eingestellt.

lese jetzt monatlich selber die zähler ab und erstelle mittels exeltabelle eine eigene berechnung und überweise dann nach tatsächlichen verbrauch.

mfg
dieter

Offline LuScha

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
EWE droht mit gerichtlichem Mahnverfahren
« Antwort #3 am: 16. April 2006, 12:51:51 »
@ Cremer + Dieter Potthoff

Vielen Dank für die mutmachenden Antworten. Doch was heißt das jetzt konkret? Füße ruhig halten und Tee trinken? Also abwarten, gar nicht reagieren und der Dinge harren die da kommen werden? Oder sollte man auf das Schreiben der EWE irgendwie reagieren?

Übrigens: Ich wohne in Kutenholz. Das ist zwischen Stade und Bremervörde. Gibt es hier irgendwo eine Initiative von Gaspreisverweigerern, zu denen man sich gesellen kann?

Gruß
Lutz Schadeck

Offline biene

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 385
  • Karma: +0/-0
EWE droht mit gerichtlichem Mahnverfahren
« Antwort #4 am: 16. April 2006, 14:17:20 »
@ Ludscha

Hallo  Ludscha,

da wir erst vor kurzem bei den \"Oldenbürgern\" in Oldenburg zu Gast waren - haben die uns einen tollen Tipp gegeben:

Schreibe denen:  \" Ich widerspreche dem Mahnbescheid insgesamt nach § 315 BGB!
(Unbilligkeitserklärungen vom:____________, Schreiben vom:_________)

einfügen .

Und die 2% Sicherheitszuschlag - wurden schon lange herausgenommen - die brauchst denen gar nicht zugestehen und diesen musst Du nachträglich auch widersprechen!

und noch einen Tipp: - Beziehe Dich auf das aktuelle Urteil beim Landgericht in Oldenburg mit dem Aktenzeichen  9T 137/06 vom 15.Febr. 2006

Ich hoffe, ich hab Dir so weiterhelfen können - bin aber auch nur Betroffene...


Trotz allem Frohe Ostern  :wink:

Offline Kuli

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
EWE droht mit gerichtlichem Mahnverfahren
« Antwort #5 am: 17. April 2006, 14:25:14 »
Hallo LuScha,
ich bin von der Regionalgruppe Oldenburg,OldenBürger GEGEN Gaspreiserhöhungen.
Haben Sie von der EWE schon Mahnungen mit Gebühren erhalten ?
Wenn ja, haben Sie darauf reagiert ?
Wenn nein, dann tun Sie es jetzt.
Geben Sie mir Ihre Mail-Adresse, ich schicke Ihnen einen Musterbrief, mit einer Infrmation. Meine Mail-Adresse: wum.kuhlmann@t-online.de  
Falls ein gerichtliches Mahnschreiben kommt, dann müssen Sie sofort reagieren. Auch hierfür haben wir entsprechende Musterbriefe und Informationen.

Mit feundlichen Grüßen
Kuli

Offline Kuli

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
EWE droht mit gerichtlichem Mahnverfahren
« Antwort #6 am: 17. April 2006, 14:45:49 »
Hallo LuScha,

noch eine Information vom bde.
Rufen Sie die Adresse www.energieverbraucher.de/seite17o7.html auf
und suchen Sie die Pos. 17. Wie reagiere ich auf einen gerichtlichen Mahnbescheid?

Mit freundlichen Grüßen
Kuli

Offline uwes

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 677
  • Karma: +7/-2
EWE droht mit gerichtlichem Mahnverfahren
« Antwort #7 am: 17. April 2006, 15:03:36 »
Die EWE hat noch keinen Verweigerer, der nur die Preiserhöhungen nicht zahlt, verklagt. Sie hätte dann genau das Ergebnis, das sie befürchtet und wohl zwischenzeitlich auch dem Trend des Landgerichts in Oldenburg entspricht. Sie muss nämlich die Preiserhöhungen begründen. Das geht weder mit eingekauften Wirtschaftsprüfern noch mit dem Hinweis auf \"marktübliche Preise\". Die EWE AG muss die Preiskalkulation vorlegen.

Erst wenn aufgrund dieser Kalkulation ein Preis vom Gericht akzeptiert - oder im Fall von § 315 BGB - festgellt worden ist, werden etwaige säumige Zahler auch notfalls gerichtlich belangt. Bis dahin dürfte es für die EWE aber ein weiter Weg sein.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
____________________________________________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline uwes

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 677
  • Karma: +7/-2
EWE droht mit gerichtlichem Mahnverfahren
« Antwort #8 am: 17. April 2006, 15:04:52 »
Zitat von: \"LuScha\"
...Doch was heißt das jetzt konkret? Füße ruhig halten und Tee trinken? Also abwarten, gar nicht reagieren und der Dinge harren die da kommen werden? Oder sollte man auf das Schreiben der EWE irgendwie reagieren?


Klage erheben gegen die EWE. Was sonst?
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
____________________________________________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
EWE droht mit gerichtlichem Mahnverfahren
« Antwort #9 am: 17. April 2006, 18:23:37 »
@uwes,

Ruhig Blut, ich sitze so etwas gelassen aus.

Absolut \"in\"  ist:
Man läßst sich verklagen.

Schließlich wollen die Versorger Geld und nicht ich.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
EWE droht mit gerichtlichem Mahnverfahren
« Antwort #10 am: 18. April 2006, 14:30:37 »
@Uwes

Möglicherweise wird EWE ggf. über Mahnbescheide hinaus nie weitere Schritte unternehmen:

http://app.olg-ol.niedersachsen.de/cms/presse/presseanzeigen.php4?id=405&aktion=anzeigen&bid=2

Die Entscheidung des LG Oldenburg vom 15.02.2006 ist auch veröffentlicht in WuM 2006, S. 162 ff. (WuM 3/06).


Weitere Feststellungsklagen, etwa zu einem Amtsgericht, sind m.E.  derzeit nicht angezeigt:

An den Landgerichten Oldenburg, Aurich und Frankfurt/ Oder laufen Verfahren, welche die Billigkeit der jeweils neu bestimmten Gaspreise der EWE zum Gegenstand haben.

Hinsichtlich des Verfahrens am LG Frankfurt/ Oder wurde die Frist für die Klageerwiderung letztmalig verlängert bis zum 24.04.2006.

So wie EWE mit gerichtlichen Mahnverfahren droht, können Kunden auch mit Feststellungsklagen drohen. Bei der Drohung sollten es die Kunden indes vorerst belassen. Schließlich erfordert ein Aktivverfahren einen erheblichen  Aufwand:

http://www.ostfriesische-nachrichten.de/neu/index_volltext.asp?ID=15334

Kunden können nohmals den Nachweis der Billigkeit fordern und EWE darauf hinweisen, dass sonst auch erst noch im Verlauf eines Zahlungsprozesses nach Substantiierung und Nachweis der Billigkeit ein Anerkenntnis im Sinne von § 93 ZPO möglich ist, so dass EWE die gesamten Verfahrenskosten zu zahlen hat.

Von einem untauglichen gerichtlichen  Mahnverfahren möge man Abstand nehmen, um die gerichtliche Klärung der Billigkeit der Preisforderungen nicht noch weiter zu verzögern.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtrsanwalt

Offline Gare

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 30
  • Karma: +0/-0
EWE droht mit gerichtlichem Mahnverfahren
« Antwort #11 am: 20. April 2006, 04:24:05 »
"Falls Sie die Erdgaspreiserhöhung nicht akzeptieren und mit Ihrer Jahresabrechnung nur die alten Preise bezahlen, werden wir leider zu gegebener Zeit gezwungen sein, ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten, bei dem für Sie zusätzliche Kosten entstehen können."
Tja, wat nu?

Solche Vorlagen werden ständig bemüht, bloß scheinen besonderst kreative Mitarbeiter der versch. Versorger, die Satzstellung zu modifizieren. :D
Nächste Woche bekomme ich auch wieder so einen Text vom Gasversorger. Das ist dann die Achte 2. Mahnung in diesem Jahr.

Tja, wat nu? Füße hoch und auf die nächste Mahnung warten.

Glaube, wenn aus der Beistellung sich mal was entwickelt, wird mir was fehlen.

Offline LuScha

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
EWE droht mit gerichtlichem Mahnverfahren
« Antwort #12 am: 28. April 2006, 16:18:40 »
@ alle

Erst einmal danke an alle, die hier geantwortet haben. Wenn ich mir auch die anderen Beiträge hier im Forum anschaue, bin ich doch relativ beruhigt. Toll, so viel Solidarität erleben zu dürfen.
Nun meine Fragen:
Die EWE hat mir inzwischen eine weitere Mahnung geschickt. Da ich den Abschlagsbetrag "eingefroren" habe, addiert die EWE nun monatlich die Differenz (8 €/Monat) zu ihrer Forderung. Offensichtlich gehen sie weder auf meine Widersprüche ein (irgendwie verständlich aus EWE-Sicht) aber auch nicht auf ihre eigenen Schreiben. Da hatte die EWE nämlich geschrieben - Zitat: Beide Seiten, Sie und wir, haben ihre Argumente vorgetragen, ohne dass eine Übereinstimmung erzielt werden konnte. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zur Vermeidung weiterer Kosten davon absehen möchten, den Schriftverkehr in dieser Sache fortzusetzen. Und nun doch noch die Mahnung.
- Wie lange kann ich eigentlich meine Abschlagzahlungen, die ich monatlich selber überweise, von der Höhe her eingefroren lassen?
- Kann man eigentlich die EWE darauf hinweisen, dass man weitere Mahnungen als Nötigung erachtet und ihnen entsprechende Reaktionen (welche?) androhen?

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
EWE droht mit gerichtlichem Mahnverfahren
« Antwort #13 am: 28. April 2006, 19:25:14 »
@LuScha

Einfach ignorieren.

Wie ich gerade sehe, hat die EWE über ihre Anwälte selbst einem Landgericht BGH- Urteile und Aufsätze vorlegen lassen, aus denen hervorgeht, dass Gaspreise  wie alle Tarife von Versorgungsunternehmen der Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB unterliegen (zB. Markert, RdE 2006, S.88 ) und der Kunde nicht auf einen Rückerstattungsprozess verwiesen werden darf (BGH Urt. v. 05.07.2005), es sich bei der von ihr favorisierten  sog. Verdrängungsthese um eine verlorene Mindermeinung handelt usw.....

Dann legt man noch die - insoweit - gut begründeten Urteile des LG Heilbronn und des AG Ludwigsburg und AG Leer vor und meint aber gleichwohl, dass § 19 GWB vorrangig sei und die Sache deshalb eigentlich zu einem Kartellsenat eines anderen Landgerichts gehöre, zu dem man Verweisung beantragt, wo indessen - bei einer Zivilkammer - ebenfalls schon eine andere Sammelklage anhängig ist.

Eine Sammelklage sei schlussendlich gar nicht prozessökonomisch, wer wisse denn schon, ob es überhaupt einen ausreichend großen Verhandlungssaal bei Gericht gäbe, weshalb die Verfahren getrennt werden sollten, wohl in 187 Einzelverfahren - aus Gründen der Prozessökonomie.....


Aus weiteren Unterlagen soll hervorgehen, dass bis einschließlich zum III. Quartal 2003 die Beschaffungskosten erheblich gesunken sein sollen, wohl bestätigt vom Vorlieferanten selbst und wohl auch von Wirtschaftsprüfern.

Die Beschaffungskosten scheinen deshalb die Entwicklung der Erdgasimportpreise zwischen 2001 und 2004 nachgezeichnet zu haben.

Bekanntlich erfolgten aber keine Preissenkungen nach der "im wesentlichen" ökosteuerbedingten Preiserhöhung zum 01.01.2003.

Die letzte Preissenkung soll im März 2002 gewesen sein, wie das Unternehmen vortragen lässt.....

Die Preiserhöhungen entsprächen den gestiegenen Beschaffungskosten nach dem III. Quartal 2003, insgesamt- also möglicherweise immer schon vorweg genommen.

Was Du heute kannst bezahlen, musst Du morgen nicht erst beziehen....

Und wo ist der nun der Teppich, unter welchen man die Senkung der Beschaffungskosten in der Vergangenheit ggf. gekehrt hat ???

Die entsprechende Differenz muss ja noch irgendwo sein.

Möglicherweise hat das etwas mit dem Kaufpreis für die Anteile an VNG Leipzig, der Bremer swb oder den Stadtwerken Cuxhafen zu tun?

In den Informationen des Unternehmens wird das vehement bestritten:

Schuld an den Preiserhöhungen sei wahlweise

- die Verteuerung der Ölnotierungen Brent, die den Verbrauchern geläufiger seien als irgendwelche Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes zu HEL- Preisen,

- dann wieder die HEL- Preise selbst,

- manchmal auch die gestiegene Erdgasnachfrage oder aber

- die gestiegenen Erdgaspreise auf dem internationalen Markt (?),

- andererseits jedoch auch wieder die langfristigen Verträge (mit der eigenen Tochter VNG), aufgrund derer man das gesamte Gas bezieht und der darin enthaltenen Ölpreisbindung......


Schlimm getroffen ist das Unternehmen natürlich, wenn alles zeitgleich zusammen trifft.

Dann gerät man mit den Preisen  gar in die Unterdeckung und erhöht die Dividende und Vergütungen trotzdem, weil die Aktionäre wechselten, als wenn es nicht egal ist, welchem Aktionär Divende auszuschütten ist.....

Ein einziges Drama und Menetekel, welches da geschildert wird und man wähnt sich in einer Wagner- Aufführung.

Wo man keine überzeugenden Arguemente hat, muss man Verwirrung stiften.

Keine regierungsamtliche Stelle habe die Zulässigkeit der Ölpreisbindung bisher in Zweifel gezogen, wie auch die gesamte Politik nicht.....

Mancher erinnert sich an Ministerin Künast, die nicht verstehen konnte, was arabisches Öl mit Gas aus Asien zu tun hat und zu Sammelklagen aufrief, und gar einen Regierungschef, der das Wirtschaftsministerium und das Bundeskartellamt aufgefordert haben soll, eine Beendigung der Ölpreisbindung dringend zu prüfen, immerhin ein ausgewiesener Experte im internationalen Gasgeschäft, wie wir heute wissen....

Fraglich wo man seine entsprechende Einschätzung hernimmt, jedenfalls nicht aus der Hauptnachrichtensendung:

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4715888_REF1,00.html

Politiker fordern Ende der Ölpreisbindung
 
Heftige Kritik an neuer Gaspreiserhöhung
 
Mehrere Politiker haben die gestern angekündigte neue Preiserhöhung für Gas heftig kritisiert. Der Fraktionsvize der Grünen, Reinhard Loske, nannte das Vorhaben der Versorger "schamlos". Er warnte die Energiekonzerne in der Chemnitzer "Freien Presse" davor, im Windschatten der gestiegenen Rohölpreise "zusätzliche Monopolgewinne abzuschöpfen".

Der Deutsche Mieterbund warf der Gaswirtschaft vor, die Preise "ohne Grund in die Höhe zu treiben". Die neue Preisrunde sei "durch nichts zu rechtfertigen", sagte Mieterbund-Sprecher Ulrich Ropertz. Er wies auf die "Rekordgewinne" hin, die zahlreiche Gasversorger in jüngster Zeit gemacht hätten. Der Mieterbund empfiehlt bereits seit einiger Zeit, einen höheren Gaspreis überhaupt nicht oder nur unter Vorbehalt zu bezahlen.

Forderung nach Ende der Ölpreisbindung wird lauterBundeskanzler Gerhard Schröder sprach sich im Bundestag für eine Überprüfung der Koppelung von Öl- und Gaspreis aus. "Es wird zu fragen sein, ob die Bindung der Ölpreise an die Gaspreise unter den jetzigen Bedingungen wirklich gerechtfertigt ist", sagte Schröder in seiner Regierungserklärung. Die Politik habe zwar in dieser Frage nur wenige Möglichkeiten zum Eingreifen. Das Kartellamt solle sich die bisherige Koppelung jedoch anschauen. Auch Loske und Verbraucherministerin Künast forderten die Abschaffung der Ölpreisbindung, ähnlich äußerte sich der stellvertretende CDU-Vorsitzende Christoph Böhr.

Gestern hatten führende SPD-Politiker Zweifel geäußert, ob die Entkoppelung der Preise für Öl und Gas ein wirksames Mittel gegen die hohen Energiepreise wäre, und auf seit Jahrzehnten bestehenden internationale Vereinbarungen über die Koppelung hingewiesen. Finanzminister Eichel sagte, eine Entkopplung werde "nicht viel helfen", weil "insgesamt die Energiepreise nach oben gegangen sind".

Kartellamt: "Behalten uns Verfahren vor"Das Bundeskartellamt kündigte an, sich mit der neuen Preisrunde zu beschäftigen. Sprecherin Irene Tillmann sagte der "Bild"-Zeitung: "Wir können nur darüber wachen, ob Gasversorger ihre Marktstellung missbräuchlich ausnutzen. Wir beobachten das Marktgeschehen sehr genau, behalten uns Verfahren gegen Gasversorger vor." Kritik übte das Amt auch an der Ölpreisbindung: Der Einfluss des Öls auf den Gaspreis sei oft nicht nachvollziehbar und "nicht mehr zeitgemäß". Die entsprechenden privatrechtlichen Verträge der Gashändler mit den Produzenten seien "nicht völlig transparent", rügte Kartellamtspräsident Ulf Böge.

Der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft hatte gestern mitgeteilt, in den kommenden Wochen würden die Preise für Gas "den steigenden Ölpreisen angepasst". Bereits unmittelbar danach hatte es Kritik an der Preispolitik der Versorger gegeben. Der Bund der Energieverbraucher warf den Unternehmen vor, ihnen gehe es nur um weitere Gewinnsteigerungen.

Stand: 07.09.2005 16:20 Uhr



Es gab selbst Debatten im Deutschen Bundestag bzw. in den Ausschüssen, aber auch in den Landtagen der Bundesländer, die entsprechende Forderungen aufmachten.

Demjenigen, den vor Gericht die vollständige Darlegungs- und Beweislast trifft, kann jedoch allein mit großer  Verwirrung nicht recht geholfen sein....

Die neuen BGH- Urteile bringen wohl genügend Klarheit auch dem, der sie bisher vermeintlich nicht hatte und sich immer noch nach Erkenntnis suchend stellt.

Ganz nebenbei wir der Brandenburger EMB noch eins eingeschenkt, die auch ihr Gas bei der EWE- Tochter VNG beziehen soll. Diese habe auf noch höhrem Niveau die Preise erhöht, wenn auch differenzierter, obschon EWE in ungünstigerer Lage wäre....

EWE könne die Preise nicht so oft und differenzeiert anpassen, deshalb wahlweise zum 01.01.2003; 01.09.2004; 01.08.2005 oder zum 01.02.2006.....

Man kann sich die Termine eben nicht aussuchen.

Schließlich passen die Vorlieferanten die Preise immer Quartalsweise an.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
EWE droht mit gerichtlichem Mahnverfahren
« Antwort #14 am: 29. April 2006, 19:11:55 »
@Luscha,

einfach ignorieren.

Bei mir bei den SW KH sind schon 1050 € aufgelaufen, 650 € aus Forderung der Jahresrechnung 2005 und den Rest aus 2006, inkl. Mahnkosten für Strom, Gas und Wasser, da ich nochweiter die Abschläge gekürzt habe.

Bei der anderen Liegenschaft (Mietobjekt) sind dies 970 € nur für Gas.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz