@LuScha
Einfach ignorieren.
Wie ich gerade sehe, hat die EWE über ihre Anwälte selbst einem Landgericht BGH- Urteile und Aufsätze vorlegen lassen, aus denen hervorgeht, dass Gaspreise wie alle Tarife von Versorgungsunternehmen der Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB unterliegen (zB.
Markert, RdE 2006, S.88 ) und der Kunde nicht auf einen Rückerstattungsprozess verwiesen werden darf (BGH Urt. v. 05.07.2005), es sich bei der von ihr favorisierten sog. Verdrängungsthese um eine verlorene
Mindermeinung handelt usw.....
Dann legt man noch die -
insoweit - gut begründeten Urteile des LG Heilbronn und des AG Ludwigsburg und AG Leer vor und meint aber gleichwohl, dass § 19 GWB vorrangig sei und die Sache deshalb eigentlich zu einem Kartellsenat eines anderen Landgerichts gehöre, zu dem man Verweisung beantragt, wo indessen - bei einer Zivilkammer - ebenfalls schon eine andere Sammelklage anhängig ist.
Eine Sammelklage sei schlussendlich gar nicht prozessökonomisch, wer wisse denn schon, ob es überhaupt einen ausreichend großen Verhandlungssaal bei Gericht gäbe, weshalb die Verfahren getrennt werden sollten, wohl in 187 Einzelverfahren - aus Gründen der Prozessökonomie.....
Aus weiteren Unterlagen soll hervorgehen, dass bis einschließlich zum III. Quartal 2003 die Beschaffungskosten erheblich gesunken sein sollen, wohl bestätigt vom Vorlieferanten selbst und wohl auch von Wirtschaftsprüfern.
Die Beschaffungskosten scheinen deshalb die Entwicklung der Erdgasimportpreise zwischen 2001 und 2004 nachgezeichnet zu haben.
Bekanntlich erfolgten aber keine Preissenkungen nach der "
im wesentlichen" ökosteuerbedingten Preiserhöhung zum 01.01.2003.
Die letzte Preissenkung soll im März 2002 gewesen sein, wie das Unternehmen vortragen lässt.....
Die Preiserhöhungen entsprächen den gestiegenen Beschaffungskosten nach dem III. Quartal 2003, insgesamt- also möglicherweise immer schon vorweg genommen.
Was Du heute kannst bezahlen, musst Du morgen nicht erst beziehen....
Und wo ist der nun der
Teppich, unter welchen man die Senkung der Beschaffungskosten in der Vergangenheit ggf. gekehrt hat
Die entsprechende Differenz muss ja noch irgendwo sein.
Möglicherweise hat das etwas mit dem Kaufpreis für die Anteile an VNG Leipzig, der Bremer swb oder den Stadtwerken Cuxhafen zu tun?
In den Informationen des Unternehmens wird das vehement bestritten:
Schuld an den Preiserhöhungen sei wahlweise
- die Verteuerung der Ölnotierungen Brent, die den Verbrauchern geläufiger seien als irgendwelche Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes zu HEL- Preisen,
- dann wieder die HEL- Preise selbst,
- manchmal auch die gestiegene Erdgasnachfrage oder aber
- die gestiegenen Erdgaspreise auf dem internationalen Markt (?),
- andererseits jedoch auch wieder die langfristigen Verträge (mit der eigenen Tochter VNG), aufgrund derer man das gesamte Gas bezieht und der darin enthaltenen Ölpreisbindung......Schlimm getroffen ist das Unternehmen natürlich, wenn alles zeitgleich zusammen trifft.
Dann gerät man mit den Preisen gar in die Unterdeckung und erhöht die Dividende und Vergütungen trotzdem, weil die Aktionäre wechselten, als wenn es nicht egal ist, welchem Aktionär Divende auszuschütten ist.....
Ein einziges Drama und Menetekel, welches da geschildert wird und man wähnt sich in einer Wagner- Aufführung.
Wo man keine überzeugenden Arguemente hat, muss man Verwirrung stiften.
Keine
regierungsamtliche Stelle habe die Zulässigkeit der Ölpreisbindung bisher in Zweifel gezogen, wie auch die
gesamte Politik nicht.....
Mancher erinnert sich an Ministerin Künast, die nicht verstehen konnte, was arabisches Öl mit Gas aus Asien zu tun hat und zu Sammelklagen aufrief, und gar einen Regierungschef, der das Wirtschaftsministerium und das Bundeskartellamt aufgefordert haben soll, eine Beendigung der Ölpreisbindung dringend zu prüfen, immerhin ein ausgewiesener Experte im internationalen Gasgeschäft, wie wir heute wissen....
Fraglich wo man seine entsprechende Einschätzung hernimmt, jedenfalls nicht aus der Hauptnachrichtensendung:
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4715888_REF1,00.htmlPolitiker fordern Ende der Ölpreisbindung
Heftige Kritik an neuer Gaspreiserhöhung
Mehrere Politiker haben die gestern angekündigte neue Preiserhöhung für Gas heftig kritisiert. Der Fraktionsvize der Grünen, Reinhard Loske, nannte das Vorhaben der Versorger "schamlos". Er warnte die Energiekonzerne in der Chemnitzer "Freien Presse" davor, im Windschatten der gestiegenen Rohölpreise "zusätzliche Monopolgewinne abzuschöpfen".
Der Deutsche Mieterbund warf der Gaswirtschaft vor, die Preise "ohne Grund in die Höhe zu treiben". Die neue Preisrunde sei "durch nichts zu rechtfertigen", sagte Mieterbund-Sprecher Ulrich Ropertz. Er wies auf die "Rekordgewinne" hin, die zahlreiche Gasversorger in jüngster Zeit gemacht hätten. Der Mieterbund empfiehlt bereits seit einiger Zeit, einen höheren Gaspreis überhaupt nicht oder nur unter Vorbehalt zu bezahlen.
Forderung nach Ende der Ölpreisbindung wird lauterBundeskanzler Gerhard Schröder sprach sich im Bundestag für eine Überprüfung der Koppelung von Öl- und Gaspreis aus. "Es wird zu fragen sein, ob die Bindung der Ölpreise an die Gaspreise unter den jetzigen Bedingungen wirklich gerechtfertigt ist", sagte Schröder in seiner Regierungserklärung. Die Politik habe zwar in dieser Frage nur wenige Möglichkeiten zum Eingreifen. Das Kartellamt solle sich die bisherige Koppelung jedoch anschauen. Auch Loske und Verbraucherministerin Künast forderten die Abschaffung der Ölpreisbindung, ähnlich äußerte sich der stellvertretende CDU-Vorsitzende Christoph Böhr.
Gestern hatten führende SPD-Politiker Zweifel geäußert, ob die Entkoppelung der Preise für Öl und Gas ein wirksames Mittel gegen die hohen Energiepreise wäre, und auf seit Jahrzehnten bestehenden internationale Vereinbarungen über die Koppelung hingewiesen. Finanzminister Eichel sagte, eine Entkopplung werde "nicht viel helfen", weil "insgesamt die Energiepreise nach oben gegangen sind".
Kartellamt: "Behalten uns Verfahren vor"Das Bundeskartellamt kündigte an, sich mit der neuen Preisrunde zu beschäftigen. Sprecherin Irene Tillmann sagte der "Bild"-Zeitung: "Wir können nur darüber wachen, ob Gasversorger ihre Marktstellung missbräuchlich ausnutzen. Wir beobachten das Marktgeschehen sehr genau, behalten uns Verfahren gegen Gasversorger vor." Kritik übte das Amt auch an der Ölpreisbindung: Der Einfluss des Öls auf den Gaspreis sei oft nicht nachvollziehbar und "nicht mehr zeitgemäß". Die entsprechenden privatrechtlichen Verträge der Gashändler mit den Produzenten seien "nicht völlig transparent", rügte Kartellamtspräsident Ulf Böge.
Der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft hatte gestern mitgeteilt, in den kommenden Wochen würden die Preise für Gas "den steigenden Ölpreisen angepasst". Bereits unmittelbar danach hatte es Kritik an der Preispolitik der Versorger gegeben. Der Bund der Energieverbraucher warf den Unternehmen vor, ihnen gehe es nur um weitere Gewinnsteigerungen.
Stand: 07.09.2005 16:20 Uhr
Es gab selbst Debatten im Deutschen Bundestag bzw. in den Ausschüssen, aber auch in den Landtagen der Bundesländer, die entsprechende Forderungen aufmachten.
Demjenigen, den vor Gericht die vollständige Darlegungs- und Beweislast trifft, kann jedoch allein mit großer Verwirrung nicht recht geholfen sein....
Die neuen BGH- Urteile bringen wohl genügend Klarheit auch dem, der sie bisher vermeintlich nicht hatte und sich immer noch nach Erkenntnis suchend stellt.
Ganz nebenbei wir der Brandenburger EMB noch eins eingeschenkt, die auch ihr Gas bei der EWE- Tochter VNG beziehen soll. Diese habe auf noch höhrem Niveau die Preise erhöht, wenn auch differenzierter, obschon EWE in ungünstigerer Lage wäre....
EWE könne die Preise nicht so oft und differenzeiert anpassen, deshalb wahlweise zum 01.01.2003; 01.09.2004; 01.08.2005 oder zum 01.02.2006.....
Man kann sich die Termine eben nicht aussuchen.
Schließlich passen die Vorlieferanten die Preise immer Quartalsweise an.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt