@Betienas,
ich setze voraus, Sie betreiben im Mietshaus eine gasheizung und zahlen das Gas. Abgerechnet wird über die ndebenkostenabrechnung.
Leiten Sie alles ein, wie hier auf den Seiten dargestellt (Widerspruch Musterbrief, Abschlagskürzung, eigene Jahresrechnung erstellen, etc)
Teilen Sie dies den Mietern schriftlich mit, dass dsomit die Gas/Heizungskosten sich senken. Sollte jedoch widererwarten die Versorger recht erhalten, nach Abschluss der Verfahfren ca. 2-4 Jahren schätzungsweise, dann kommt eine Nachbelastung.
Anderenfalls lassen Sie sich eine Bestätigung der Mieter geben, dass sie auf das Recht des Widerspruchs verzichten wollen, legen trotzdem Widerspruch ein und kassieren die Differenz der Gaspreise.