Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Schriftliches Angebot Flüssiggas  (Gelesen 5150 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Abgezockter

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Schriftliches Angebot Flüssiggas
« am: 03. April 2006, 19:40:46 »
Hallo zusammen,

bin \"stolzer\" Vertragspartner eines Knebelvertrages (Tank und Bezug von Gas).

Mein \"Versorger\" (der Blitz soll ihn beim Sch... treffen) sagt mir frech ich soll ihm doch einfach ein schriftliches Angebot zukommen lassen aus dem ersichtlich wäre, das es tatsächlich günstigere Konditionen gibt...

Aktuell dreht es sich um 49 Cent beim Versorger bzw 39 Cent freier Markt (alles netto zzgl.MwSt).

Telefonisch geben mir alle Lieferanten bereitwillig Auskunft bzgl. Lieferkonditionen.
Auf meine Bitte mir ein schriftliches Angebot zu erstellen bekomm ich jedesmal eine Abfuhr (eine Krähe...).

Wer kann mir hier weiterhelfen?????

bei 10 Cent und einem Volumen von 3.000 L dreht es sich hier immerhin um 300 netto bzw. 348 EURO Brutto....

Hoffe mir kann jemand weiterhelfen!!
Danke

Gruß aus Unterfranken
Frank

Offline Watzl

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 881
  • Karma: +7/-0
Schriftliches Angebot Flüssiggas
« Antwort #1 am: 04. April 2006, 09:16:30 »
BEi einem Vertrag ist ein fremdtanken unmöglich. Mir ist ein Fall bekannt, wo der Tankmieter nun 5000,- EU zu berappen hat, weil ein anderer in den Miettank getankt hat.

Auch wenn das schriftliche Angebot vorläge, braucht es immer noch eine Freistellung für das Betanken durch einen anderen. Eine absolut wasserdichte Lösung muss also her. Ich vermute aber, dass kein freier Händler in einen Miettank tanken wird. Das Risiko am Ende doch ein Problem mit den Anwälten der Vertragsleute zu haben  ist zu groß. Verständlich!
Was würde passieren, läge wirklich ein schriftliches Angebot vor? Der Vertragshändler würde nachziehen, vielleicht noch eine Cent über dem Angebot des freien Händlers bleiben und ......  der Mieter tankt dann doch wieder bei seinem Vertragsmann, weil das dann letztlich einfacher ist  und ohen Getue etc.
Der freie Händler hat dann wieder einmal den Preis gedrückt und kein Geschäft gemacht. Das ist dann sein Job und daran wird er eingehen.

Guter Rat ist wirklich teuer! Es gibt nur einen einzigen ehrlichen Rat:
Vertrag kündigen und einen eigenen Tank kaufen.

Sogern man hier andere Ratschläge geben würde - es gibt sie nicht.

H. Watzl

Offline gasfreund2

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 27
  • Karma: +0/-0
Schriftliches Angebot Flüssiggas
« Antwort #2 am: 07. April 2006, 14:38:48 »
hallo,

gerade bei Ihrem Beispiel zeigt es sich wieder einmal, wie wichtig es ist
einen eigenen Tank zu besitzen und keine Lieferverträge abzuschließen.

Zur Sache ist zu sagen das kein freier Anbieter einen Tank befüllen wird der im Eigentum eines anderen Lieferanten ist, auch und das ist wichtig zu wissen wenn man eine Freistellung hat.

Das hängt damit zusammen, das es Unterlassungsklagen gab welche es freien Lieferanten verbietet Miettanks zu befüllen, die dürfen noch nicht einmal Angebote abgeben, bereits dann gibt es ärger.

Anders verhält sich die Sache wenn der Tank im Eigentum des Nutzers ist und der lediglich einen Liefervertrag hat, dann kann die Freistellung greifen, obwohl die Freien auch hier seltens ein schriftliches Angebot unterbreiten.

Fazit: raus aus dem Vertrag Tank abholen lassen, alles andere ärgert Sie event. ein Leben.

Gruß Gasfreund

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz