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@taxmanKürzen kann man jedoch nur für die Zukunft, was bereits gezahlt wurde unterliegt dem Aufrechnungsverbot. Man braucht es jedoch nicht zu weiteren Überzahlungen kommen zu lassen.Rechtsanwalt
Ich habe jetzt mit diesem Musterschreiben geantwortet und meine Überzahlung mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet.War das falsch?
Zitat von: \"karl\"Ich habe jetzt mit diesem Musterschreiben geantwortet und meine Überzahlung mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet.War das falsch?Ja
Von mir stammt das Musterschreiben nicht. Keinesfalls bin ich der Verfasser.
@allVon mir stammt das Musterschreiben nicht. Keinesfalls bin ich der Verfasser.Wer dieses inhaltlich vetreten möchte, ist mir nicht bekannt.Rechtsanwalt
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