Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: NVV Mönchengladbach / EVS  (Gelesen 32312 mal)

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Offline Schwalmtaler

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #15 am: 10. Oktober 2006, 08:14:11 »
Hallo geplagte Leidensgenossen,

leider hat sich bisher keiner auf meine Frage, ob noch jemand die Jahresrechnung 2005 gekürzt hat und welche Erfahrung er gemacht hat gemeldet - Schade!

Habe nun wie immer der Preiserhöhung zum Oktober 06 widersprochen und den Gesamtpreis für unbillig erklärt. Mal sehen wie nun die Reaktion ist.

Gruß
Schwalmtaler

P.S.: Ist es richtig, das der Versorger 3 Jahre Zeit hat, seine Ansprüche aus der JA 05 geltend zu machen? Ab wann wird gerechnet, ab meiner verminderten Zahlung oder ab Rechnungsstellung?

Offline Schwalmtaler

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #16 am: 12. Oktober 2006, 08:30:27 »
So, nun ist auch schon die Antwort da.

Die üblichen Klagen über die allg. Verteuerung, Verständnis für den Widerspruch,......... blabla blub.

Neu ist der Bezug auf ein Urteil vom 19.01.06 durch das Landgericht Heilbronn (ohne Aktenzeichen!). Dort soll der Nachweis einer gewinnneutralen Kostenabwälzung gestiegener Beschaffungskosten als ausreichend erachtet worden sein. Eine Verpflichtung, die gesamten betriebswirtschaftlichen Unterlagen -insbesondere der Gesamtpreiskalkulation - offen zu legen, enthielte §315 BGB nicht.

Über dieses Urteil gibt es ja schon im Forum entsprechende Kommentare.

Mal sehen, was die zu AG Leipzig AZ 103 C 559/06 und AG Delmenhorst AZ 4 A C 4063/06 IV unter Hinweis auf BGH Entscheidung vom 5.2.2003 (Az: VIII ZR 111/02 = NJW 2003, 1449) sagen!

Zu den bis dato "einbehaltenden 100 € " ist nichts geschrieben worden. Wenn ich die Ausführungen von unseren RA (Fricke und Co.) richtig verstanden habe, ist diese Forderung spätestens 3 Jahre nach Erhalt meines "Kürzungsschreibens" verwirkt, wenn keine Reaktion darauf folgt. Bin mal gespannt!

Berichte auch weiterhin über den Stand meines Widerspruches!

Gruß
Schwalmtaler

Offline Schwalmtaler

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #17 am: 23. Januar 2007, 08:27:26 »
Moin zusammen,

hier kommt die Fortsetzung:

Jahresabrechnung 2006 mit folgenden Fehlern:

a) aktuelle Preise als Berechnungsgrundlage
b) trotz fristgerechter Zählerstandsmeldung wurde ein um 200m3 höherer Gasverbrauch bei weniger Tagen "hochgerechnet"
c) den Ihrer Meinung nach offenen Betrag aus 2005 mit den Abschlägen 2006 verrechnet

Habe entsprechende Gegenrechnung aufgemacht und warte auf Antwort.

Wie sieht denn die rechtliche Seite bei dem offenen Betrag aus 2005 aus?
Solange keine Mahnung zu diesem Betrag kommt, läuft doch die Verwirkungsfrist, oder nicht? Wäre für eine entsprechende Antwort dankbar!

Gruß
Schwalmtaler

Offline Cremer

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #18 am: 23. Januar 2007, 08:35:42 »
@Schwalmtaler,

also bei mir/uns sind ja Beträge aus 2005 offen. Diese wurden jetzt bei der neuen Jahresrechnugn für 2006 nicht berücksichtigt und es wurde bisher auch nicht eine eigene rechnung dazu versendet.

Mahnungen inkl. des ausstehenden Betrages aus 2005 wurden mit Ende September eingestellt.

Höherer Gasverbrauch zu alten Preisen wäre na nicht schlimm :wink:
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Offline Schwalmtaler

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #19 am: 23. Januar 2007, 09:10:24 »
Eine Bitte an den Admin:

Da der 50%ige Anteil an der Erdgasversorgung Schwalmtal wohl im Laufe des Jahres 2006 von der NVV zu den Niederrheinwerken Viersen gewandert sind, an denen nun die NVV 49% hält, bitte ich diesen Thread in "EVS" umzubenennen. Danke!!!

Offline Kampfzwerg

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #20 am: 23. Januar 2007, 10:35:04 »
@Schwalmtaler

zu a)
der Versorger stellt die RG immer zu seinen aktuellen Preisen aus, das ist nicht fehlerhaft.

zu b) Rechnungskorrektur unter Hinweis auf Zählerstandsmeldung fordern, ist in Bezug auf Verbrauch nämlich offensichtlich fehlerhaft.

zu c)
Wenn die Aufrechnung verboten wurde, darf auch der Abschlag für die neue Abrechnungsperiode nicht mit der RG für die alte Periode verrechnet werden, heisst der neue Abschlag hat auf der alten RG in der Forderungsaufstellung nichts zu suchen.
Genau so wenig wie die Restforderung 05.
Also auch fehlerhaft.
Ebenfalls RG-Korrektur fordern.

Nach der Forderungsaufstellung kann er erwähnen, was er mag (Termine neue Abschläge für neue Periode, Restforderung aus letztem Jahr).

Hatte ich letztes Jahr auch, der Versorger brauchte 3 Anläufe für eine korrekte Rg 05.
Dafür war die 06 dementsprechend o.k.
Sie sind also lernfähig :wink:

Offline Cremer

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #21 am: 23. Januar 2007, 21:34:30 »
@Kampfzwerg,

das ist ja interessant zu c) :shock:

Wo haben Sie diese Ansicht her?

Etliche Jahresrechnungen der SWK nach dem 10.1.07 erstellt weisen als Abschlag den Januar 2007 aus bzw. ist in der Auflistung enthalten.

Zahlungsplan der SWK weist nur 11 Abschläge aus, gezahlt (wegen Dauerauftrag  :( ) sind aber 12 Abschläge.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Kampfzwerg

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #22 am: 23. Januar 2007, 22:22:39 »
Zitat von: \"Cremer\"
@Kampfzwerg,

das ist ja interessant zu c) :shock:

Wo haben Sie diese Ansicht her?

Etliche Jahresrechnungen der SWK nach dem 10.1.07 erstellt weisen als Abschlag den Januar 2007 aus bzw. ist in der Auflistung enthalten.

Zahlungsplan der SWK weist nur 11 Abschläge aus, gezahlt (wegen Dauerauftrag  :( ) sind aber 12 Abschläge.

@ Cremer

Versuch macht klug :wink:
Eigentlich habe ich diese Erkenntnis nebenbei gewonnen.

Nicht dass wir uns missverstehen: Es geht nur um die Verrechnung des neuen Abschlags und der Restforderung in der Forderungsaufstellung.

Nach der Forderungsaufstellung können diese Angaben nebenher im Text natürlich irgendwo erwähnt werden.

Ist aber doch auch nur eine logische Überlegung: wenn eine Verrechnung der Restforderung mit der neuen Periode verboten werden kann, sollte es doch auch, im Umkehrschluss, bei einer Verrechnung der neuen Abschläge mit der alte Periode so sein.
Die Abschläge sind ja für eine neue Abrechnungsperiode, die mit der erstellten aktuellen Abrechnung nichts zu tun hat. Also eine rein rechnerische Abgrenzung immer nur für die jeweiligen Jahresenabrechnungen.

gedacht, gesagt, getan: hat funktioniert:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=20467&highlight=#20467

Offline Schwalmtaler

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #23 am: 24. Januar 2007, 08:03:57 »
Hallo Kampfzwerg,

wie gesagt, hatte die rechnung per Fax am 18.01. moniert und auch meine entsprechende Gegenrechnung mitgeliefert. Fazit: anstatt geforderter 5xx,xx € (inkl. 1. Abschlag 2007) erhalten sie nur meinen reduzierten Abschlag, da der Rest ja nicht fällig ist!!!

Nach deren Antwort melde ich mich wieder!

Gruß
Schwalmtaler

Offline Schwalmtaler

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #24 am: 21. März 2007, 08:20:33 »
So, nun sind 2 Monate um und die EVS hat sich noch nicht gerührt.

wie im letzten Jahr keine Mahnung, keine Zahlungserrinnerung und auch keine Sperrandrohung.

Sollte ich diesmal, da ich 12€ als Guthaben zurückfordere, mal nachhören?

Wie sieht es mit der Verwirkungsfrist in so einem Fall aus? Ist die unerlaubte Verrechnung der "Außenstände 2005" mit den Abschlägen für 2006 als Zeitpunkt relevant, oder läuft die Verwirkungsfrist seit meiner Gegenrechnung für 2006 seit Januar 06?

Wäre für eine kurze Antwort dankbar.

Offline Schwalmtaler

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #25 am: 21. März 2007, 08:29:26 »
Hätte ich doch fast vergessen die nächste angekündigte Preissenkung zuerwähnen.

Angekündigt - naja - auf der Internetseite findet man umter dem Preisblatt vom 01.01.7 Links zum derzeit gültigen Preisblatt 01.02.07 und zum 01.05.07.

Und welche Freude, der Preis sinkt um weitere 7,5% und liegt damit "nur noch" um 39,6% über dem Preis aus 09.04!!!

Andere gehen mit diesen Nachrichten ganz groß an die Öffentlichkeit, diese  Kosten scheint die EVS jedenfalls zu sparen - ist auch gut so!!!! :D

Offline Cremer

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #26 am: 21. März 2007, 22:56:03 »
@Schwalmtaler,

würde die 12 € mit einem neuen Abschlag verrechnen. Ich glaube nicht, dass wegen einem solchen geringfügigen Betrag etwas seitens des Versorgers unternommen wird.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Schwalmtaler

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #27 am: 22. März 2007, 11:47:22 »
Ist schon richtig, aber wenn ich mir die Aufrechnung der "offenen Beträge aus Vorjahren" mit den derzeitigen Abschlägen verbitte, sollte ich mich selbst auch daran halten, oder?

Offline Schwalmtaler

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #28 am: 10. April 2007, 16:22:09 »
Hier die neuesten Nachrichten aus Schwalmtal:

Mein Versorger teilt mir nach Rückfrage nun mit, das es am Bundesgerichtshof ein Verfahren gibt, das die Art und Umfang des Billigkeitsnachweises klären soll. Dieses wird abgewartet.

Solange dieses Verfahren nicht abgeschlossen ist, wird die EVS keine Schritte gegen mich einleiten!
Nett, oder? *fg :D
Zu meiner Rückforderung der 12 €, der eigenen Abschlagsermittlung und der unerlaubten Verrechnungen kein Kommentar.
Auf deren Reaktion nach Verfahrensabschluss beim BGH bin ich mal gespannt!

Offline Mr. Morler

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #29 am: 26. April 2007, 10:27:04 »
Hallo zusammen

leider hat der ursprüngliche Anfrager (Bljohn2002) seine Anfrage hier nicht erneut eingetragen - zudem gibt es unglücklicherweise auch noch den Thread "New Energy" (http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3614), der im Prinzip auf den selben Versorger zeigt...vielleicht mal zusammenlegen?

Aber nun zur eigentlichen Frage: was steckt hinter dem neuen Tarif "NewGas", der in den letzten Wochen per Schreiben angekündigt wurde?

Ich habe hierzu einen hilfreichen Artikel der "Rheinischen Post" gefunden:
http://www.rp-online.de/public/article/regional/niederrheinsued/moenchengladbach/nachrichten/429447

Damit sind schon wesentliche Fragen beantwortet. Was mir selbst noch unklar ist: wieso kann der Versorger einem diesen Tarif einfach dadurch aufdrängen, dass man nichts tut? Ich persönlich habe - als einziger im ganzen Haus - dieses Schreiben nicht bekommen. Wurde evtl. nur mein Briefkasten von einem Unbefugten entleert? Oder ist mir das Schreiben in der Flut von Werbung untergegangen (noch so ein Ärgernis)...es kann doch nicht rechtens sein, wenn ich irgendwann feststellen muss, dass ich schon seit Monaten in einem neuen Vertrag mit evtl. schlechteren Konditionen bin, ohne davon etwas geahnt zu haben...andererseits weiß ich ja auch, dass Preiserhöhungen ebenfalls nur "allgemein" in den Medien (Presse) bekanntgegeben werden müssen und dies auch rechtens ist. Aber ist das vergleichbar? Und warum haben dann andere Hausbewohner das Schreiben überhaupt bekommen (doch eine Informationspflicht)?

Grüße an alle Mitstreiter; jetzt zeigt sich endlich, dass Bewegung in die Energiemärkte kommt - und das haben größtenteils WIR geschafft, nicht zuletzt Dank der tatkräftigen Unterstützung des "Bund der Energieverbraucher"! DANKE!

Frank

 

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