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Autor Thema: An die Niedersachsen  (Gelesen 11349 mal)

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Offline stromdesigner

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An die Niedersachsen
« am: 27. März 2006, 19:03:19 »
Hier ist die Antwort von dem Büro von Ministerpräsident Wulf:

Energiepreise
hier: Ihre e-mail an Herrn Ministerpräsident Wulff


Sehr geehrter Herr Lingelbach,

im Namen von Herrn Ministerpräsident Wulff danke ich Ihnen für Ihre e-mail vom 21.01.2006. Bitte haben Sie Verständnis, dass der Ministerpräsident aufgrund der vielfältigen Schreiben, die ihn täglich erreichen, nicht jeden Brief persönlich beantworten kann.
Gerne möchte ich die Gelegenheit ergreifen, Ihnen einige Hinweise zu den Energiepreisen und den Instrumenten der staatlichen Preis- und Missbrauchsaufsicht in Niedersachsen zu geben.
Bei den Strompreisen sind die allgemeinen Tarife sowie die Strompreise im Sonderkundenbereich zu unterscheiden. Nur die allgemeinen Tarife bedürfen der staatlichen Genehmigung und Aufsicht. Diese Aufgabe nimmt im Land Niedersachsen das Niedersächsische Umweltministerium, Regierungsvertretung Braunschweig wahr.
Die allgemeinen Tarife müssen sich an den Kosten der Energieversorgung orientieren. Eine Tarifgenehmigung wird nur erteilt, wenn das Energieversorgungsunternehmen nachweist, dass entsprechende Preise in Anbetracht der gesamten Kosten- und Erlöslage bei elektrizitätswirtschaftlicher rationeller Betriebsführung erforderlich sind. Jeder Erhöhung der allgemeinen Tarife durch die Energieversorgungsunternehmen geht deshalb eine eingehende und sorgfältige Prüfung durch die Strompreisaufsicht voraus.
Ein unabhängiges Gutachten hat im Jahr 2005 ergeben, dass Niedersachsen sowohl bei den Gastarifen als auch bei den allgemeinen Stromtarifen im Bundesländervergleich seit Jahren nahezu durchgehend über die niedrigsten Preise verfügt.
Allerdings läuft die Geltung der Bundestarifordnung zur Mitte des nächsten Jahres aus. Von diesem Zeitpunkt an wird es somit keine Tarifpreisgenehmigungen für die Stromtarifkunden mehr geben.
Die Strompreise im Sonderkundenbereich sowie die Gaspreise unterliegen nicht der staatlichen Genehmigung, sondern einer nachträglichen Missbrauchsaufsicht nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Kontrolle der Gaspreise im Rahmen der Missbrauchsaufsicht erfolgt durch das Bundeskartellamt und die Landeskartellämter. So hat die Landeskartellbehörde Niedersachsen im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zum 01.11.2005 einen Gaspreisvergleich durchgeführt. Die Auswertung der erhobenen Daten hat dazu geführt, dass gegen fünf Stadtwerke Vorermittlungen eingeleitet wurden.
Da von vielen Gasversorgern zum Jahresbeginn die Preise erhöht wurden, hat die Landeskartellbehörde eine erneute Abfrage zum 01.02.2006 bei den Gasversorgern eingeleitet, deren Daten zurzeit ausgewertet werden. Sollte sich dabei ein Missbrauchsverdacht gegen ein Energieversorgungsunternehmen ergeben, wird die Landeskartellbehörde umgehend Ermittlungen gegen das Unternehmen einleiten.
Unabhängig von dem Handeln der Landeskartellbehörde weise ich darauf hin, dass es sich bei den Vereinbarungen über die Belieferung mit Gas oder die Belieferung mit Strom zwischen Energieversorgungsunternehmen und Kunden um zivilrechtliche Verträge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) handelt und Ihnen damit der zivilgerichtliche Weg offen steht.
Bereits im Frühjahr wurde nach Auswertung der Daten des Gaspreisvergleiches 2004/2005 gegen 16 Unternehmen ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet. In 5 Fällen wurde der Verdacht eines Missbrauchs ausgeräumt und in 10 weiteren Fällen konnte die Zusicherung der Unternehmen erreicht werden, auf eine weitere avisierte Preiserhöhung zu verzichten und die Preise bis zum Sommer/Herbst 2005 konstant zu halten. Ein Unternehmen entschied sich nach intensiven Gesprächen zu einer Preissenkung. Auf diese Weise konnte das in Niedersachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern relativ niedrige regionale Preisniveau aufrechterhalten werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage




 :o

Offline RR-E-ft

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An die Niedersachsen
« Antwort #1 am: 27. März 2006, 19:11:21 »
@Stromdesigner

Der Kernsatz lautet:

Unabhängig von dem Handeln der Landeskartellbehörde weise ich darauf hin, dass es sich bei den Vereinbarungen über die Belieferung mit Gas oder die Belieferung mit Strom zwischen Energieversorgungsunternehmen und Kunden um zivilrechtliche Verträge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) handelt und Ihnen damit der zivilgerichtliche Weg offen steht.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Monaco

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An die Niedersachsen
« Antwort #2 am: 28. März 2006, 10:50:59 »
Eine Preisaufsicht stellt man sich indess auch etwas anders vor:

Man zeigt mit dem Finger auf einzelne Unternehmen, redet dann mit diesem und versucht einen Kompromiss zu finden, bei dem beide das Gesicht wahren. In ganz üblen Fällen senkt man dann den Preis minimal ab.

In 5 Fällen wurde der Verdacht eines Missbrauchs ausgeräumt und in 10 weiteren Fällen konnte die Zusicherung der Unternehmen erreicht werden, auf eine weitere avisierte Preiserhöhung zu verzichten und die Preise bis zum Sommer/Herbst 2005 konstant zu halten. Ein Unternehmen entschied sich nach intensiven Gesprächen zu einer Preissenkung.

Da fragt man sich doch, was der aktuelle Preis mit dem zukünftigen zu tun hat. Dieses Gefeilsche erinnert mehr an einen Türkischen Basar als an deutsche Gründlich- und Genauigkeit.

Vielleicht streicht man demnächst unabsetzbare Kosten innerhalb einer Steuererklärung nicht mehr, sondern verweist einfach darauf, dass diese zukünftig bitte nicht mehr angesetzt werden sollen. Gleichbehandlung für alle!

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

 

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